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ADB:Surgant, Johann Ulrich

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Artikel „Surgant, Johann Ulrich“ von August Bernoulli in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 165–166, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Surgant,_Johann_Ulrich&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:24 Uhr UTC)
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Surgant: Johann Ulrich S., Lehrer des geistlichen Rechts und namhafter Homiletiker, gehörte einem angesehenen Geschlechte im Oberelsaß an und wurde um die Mitte des 15. Jahrhunderts zu Altkirch geboren. Schon frühe kam er nach Basel, wo er die Universität bezog und 1466 Baccalaureus wurde. Von dort zog er 1472 nach Paris, wo er Magister wurde, und als solcher kehrte er 1475 in die Heimath zurück, empfing die Priesterweihe und studirte fortan in Basel das geistliche Recht. Schon 1479 zum Doctor promovirt, erlangte er bald eine Professur, sowie auch die Pfarrei von St. Theodor in Klein-Basel und in dieser Dopppelstellung verblieb er bis zu seinem 1503 erfolgten Tode. Wiewol er an der Universität in hohem Ansehen stand und vier Mal das Rectorat bekleidete, so war doch seine akademische Lehrthätigkeit für ihn nicht die Hauptsache, sondern sein Pfarramt. Wie Johannes Heynlin, Sebastian Brant und andere mehr, so gehörte auch er zu jenem Kreise rechtgesinnter Männer, welche den traurigen Zustand der damaligen Kirche tief empfanden, jedoch das Heilmittel nicht in einer Aenderung der kirchlichen Lehre suchten, sondern zunächst lediglich in einer allmählichen Reformation der vielfach so sehr entarteten Geistlichkeit. Dieses Bestreben setzte voraus, daß er vor allem in der Besorgung seiner eigenen Pfarrei mit gutem Beispiel voranging; in der That zeugt wenigstens von seinem Fleiß und seiner Sorgfalt noch jetzt das sauber geführte Jahrzeitbuch von St. Theodor, und ebenso das 1490 von ihm angelegte Taufbuch seiner Gemeinde – wol eines der ältesten Bücher dieser Art – welches erst vor einigen Jahrzehnten durch ein Versehen in Besitz eines Antiquars gerieth, der seine Beute sofort an das Britische Museum verschacherte. Hauptsächlich aber suchte S. für die Hebung des geistlichen Standes durch verschiedene Schriften zu wirken, die er dem Drucke übergab. Sein 1502 erschienenes „Regimen studiosorum“ zwar, das er ursprünglich für den jungen, in Paris studirenden Bruno Amerbach, den Sohn seines Freundes, geschrieben hatte, ist nur für die studirende Jugend bestimmt und enthält ein seltsames Gemisch von allerlei Vorschriften über Anstand und sittlichen Lebenswandel, von Gesundheitsregeln und Rathschlägen inbetreff der Studien. Speciell für die im Amte stehenden Geistlichen ist hingegen sein „Homiliarius doctorum“ bestimmt, eine Sammlung von Predigten aus älterer Zeit, die er in einer Handschrift der Münsterbibliothek gefunden hatte und 1493 herausgab. Sein Hauptwerk aber ist das erst 1503 erschienene „Manuale curatorum“, welches sich bald einer großen Verbreitung erfreute, so daß es im Verlauf von zwanzig Jahren zehn Auflagen erlebte. Dieses Buch, eine theoretische und praktische Homiletik, ist überhaupt das älteste Werk dieser Art. Obschon noch ganz auf dem alten Boden der Scholastik stehend, bekundet schon der erste, rein theoretische Theil die Einsicht des Verfassers in die wirklichen Bedürfnisse des Volks, indem er von der Predigt vor allem Einfachheit und Verständlichkeit des Inhalts verlangt, zugleich aber nicht nur vor unwürdigen Späßen und dergleichen warnt, sondern auch vor aller nach Effect haschenden Uebertreibung. Noch werthvoller jedoch ist der zweite Theil mit seinen praktischen Anleitungen und deutschen Vorbildern. Denn dieser umfaßt nicht nur die Predigt im engeren Sinne, sondern überhaupt alle Anlässe, bei welchen der Pfarrer von Amtswegen zu reden hat, und enthält deshalb eine vollständige deutsche Liturgie, wie sie früher nirgends zu finden war. Dieses Buch war daher für seine Zeit eine schöpferische That.

[166] Vgl. Charles Schmidt, Histoire littéraire de l’Alsace à la fin du XV et au commencement du XVI siècle, Bd. II, S. 54 ff.