ADB:Sweder von Culemborg
Friedrich v. Blankenheim’s (s. A. D. B. VIII, 43) Tode dessen Nachfolger zu werden; als Dompropst war er ja der erste Geistliche des Stiftes. Jedoch bei der Wahl erhielt er nur wenige Stimmen und gab denn auch seinen anfänglichen Widerstand gegen die Wahl Rudolf v. Diepholt’s (s. A. D. B. XXIX, 562), der zwar die meisten, aber nicht die Mehrheit der Stimmen erworben hatte, auf. Als aber der Papst die Wahl zu bestätigen sich weigerte und den Bischof von Speier an dessen Statt ernannte, kaufte er Letzterem dessen Rechte ab und wußte die päpstliche Confirmation zu erwerben. Allein bloß die fünf Capitel ließen sich zu seiner Anerkennung bewegen. Die Stadt Utrecht, die Ritterschaft und Alles, was sonst auf Seiten der Lichtenberger Partei gegen die mit den holländischen Kabeljau’s verbündeten Lockhorsten stand, schlossen sich dem Widerstand der drei mächtigen Städte Overyssels, welche Rudolf gleich anerkannt hatten, an. Als es S. aber gelang, Amersfoort zu gewinnen und die Verbindung der beiden Theile des Stiftes zu unterbrechen, unterwarf sich (Sommer 1425) die Stadt Utrecht durch einen Vertrag, der aber schon am Tage seines Einzugs von S. durch Ermordung eines Hauptes der Lichtenberger und bald durch allerhand andere Gewaltacte gebrochen wurde. Bloß der Beistand des Herzogs Philipp von Burgund und der Kabeljau’s verhinderte fürs erste Sweder’s Gegner, in Utrecht das Uebergewicht zu erringen. Als 1426 die Hoekschen in Holland siegreich waren, empfand Utrecht gleich den Rückschlag. Johann von Renesse bemeisterte sich der Stadt durch einen Handstreich, und die Staaten des [258] Stifts forderten S. auf, für seine Gewaltstreiche Genugthuung zu leisten. Als er sich dessen weigerte, entsetzten sie ihn vorläufig aller seiner Gerechtsamkeiten. Die Capitel suchten einen friedlichen Ausweg zwischen den Parteien; Stadt und Ritterschaft riefen Rudolf zurück. Als Letzterer am Ende des Jahres auch Amersfoort erobert hatte, war S. gezwungen, nach Culemborg zu seinen Verwandten zu fliehen. Indessen war die Sache schon lange in Rom dem Papste zur Entscheidung vorgetragen und mit allen dort üblichen Mitteln verfochten. Eugen IV. entschied zuletzt (Ende 1432) zu Gunsten Rudolf’s. S. wurde zum Bischof von Cäsarea i. p. i. ernannt. Doch obgleich auch Philipp von Burgund ihn hatte fallen lassen, gab S. seine Sache nicht auf. Er hatte schon im voraus beim Baseler Concil appellirt und erwirkte dort durch persönliches Erscheinen die Aufhebung der päpstlichen Entscheidung und seine Anerkennung. Dagegen aber erhob Philipp von Burgund Beschwerde, und so mußte der Rechtsstreit von neuem durchgefochten werden. Da starb S. im September des Jahres 1433. Seine kurze Herrschaft war in jeder Hinsicht eine unheilvolle: weder als Landesherr noch als Geistlicher hatte er etwas geleistet. Wenn auch sein Gegner Rudolf keineswegs ein ausgezeichneter Bischof war, S. gegenüber gaben ihm bald fast Alle den Vorzug. Nur wenige Capitelherren haben an Sweder’s Seite ausgeharrt, sind ihm nach Basel gefolgt und haben versucht, einen Nachfolger aufzustellen. Mit seinem Tode ist das Utrechter Schisma factisch beendet.
Sweder von Culemborg, Bischof von Utrecht, aus dem vornehmen, später gräflichen Geschlecht des Namens, war 1414 Dompropst von Utrecht geworden, wahrscheinlich durch Parteiverbindung und Familieneinfluß, obgleich er sonst sehr wenig seinem geistlichen Berufe gemäß lebte und namentlich als ein gewaltthätiger und roher Herr bekannt war. Dennoch scheint er gehofft zu haben, nach- Vgl. Heda, De episcopis Ultrajectinis. – A. Matthäus, Analecta und Rerum Amersfort. scriptores. – Chronicon der Trajecto. – Origines Culenborgicae. – Burman, Utrecht’sche Jaarboeken. – Moll, Kerkgeschiedenis van Nederldand II, 1. – Löher, Jacobäa von Baiern. – Hefele, Conciliengeschichte. – de Hullu, Bijdrage tot de geschiedenis van het Utrechtsche Schisma, wo auch die neuentdeckte, unedirte Fortsetzung des Beka verwerthet ist.