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ADB:Türckheim zu Altdorf, Johann Freiherr

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Artikel „Türckheim zu Altdorf, Johann Freiherr“ von Albert Krieger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 54 (1908), S. 719–720, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:T%C3%BCrckheim_zu_Altdorf,_Johann_Freiherr&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 02:48 Uhr UTC)
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Türckheim: Johann Freiherr von T. zu Altdorf, der Sohn des Vorigen, wurde am 17. October 1778 zu Straßburg geboren. Unter der Leitung des Vaters aufs sorgfältigste und gründlichste erzogen, studirte er von 1793 an in Tübingen und später in Erlangen Rechtswissenschaft. 1799 übernahm er das Commando über den Landsturm aus den reichsritterschaftlich ortenauischen Dörfern. Nach dessen Umwandlung in eine Miliz trat er noch im gleichen Jahre in den österreichischen Militärdienst über, in dem er als Officier in den Regimentern Baron Vukastevich Nr. 48 und Lattermann Nr. 45 die Feldzüge von 1800 und 1801 mitmachte. Auf Wunsch des Vaters schied er 1803 aus dem österreichischen Heere aus, um neben jenem den Posten eines zweiten kurfürstlich und herzoglich sächsischen Gesandten bei der fränkischen Kreisversammlung in Nürnberg zu übernehmen, wo ihm bald allein die Führung der Geschäfte zufiel, nachdem der Vater hessen-darmstädtischer Reichstagsgesandter in Regensburg geworden war. Als mit der Auflösung des alten Reiches die reichsritterschaftlichen Gebiete der Ortenau an Baden kamen und v. T. badischer Unterthan wurde, trat er in die Dienste seines neuen Landesherrn, des Großherzogs Karl Friedrich, über. Im November 1808 erhielt er die Stelle eines Regierungsrathes bei der Regierung des Mittelrheinkreises in Karlsruhe und wurde gleichzeitig mit Referendariatsgeschäften beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten betraut. Bei Ausführung der neuen Landesorganisation im folgenden Jahre wurde er Vicedirector des Landeshoheitsdepartements im Ministerium des Innern und vier Jahre später Director des Main- und Tauberkreises in Wertheim. 1814 erfolgte seine Ernennung zum Director des Dreisamkreises in Freiburg. Auf diesem Posten verblieb er bis zum Jahre 1831, nachdem ihm 1819 gleichzeitig auch noch das Amt eines landesherrlichen Commissärs bei der Unwersität Freiburg übertragen worden [720] war. Seit Einführung der Verfassung in Baden im J. 1819 gehörte v. T. der Ersten Kammer der Landstände als Abgeordneter des grundherrlichen Adels ob der Murg an; vorübergehend war er auch Mitglied der Staatsministerialabtheilung, welcher die einheitliche Leitung der auf die landständischen Angelegenheiten bezüglichen Geschäfte übertragen wurde, sowie der besonderen Commission zur Vorbereitung der Budgetvorlagen (1820). Eines der hervorragendsten Mitglieder der Ersten Kammer, hat er im ersten Jahrzehnt des Bestehens der landständischen Verfassung eine Reihe ausgezeichneter Berichte verfaßt, so über die Gemeindeordnung, das Budget u. a. Als Berichterstatter der Ersten Kammer vertheidigte er auch auf dem ersten Landtag (1819) mit rückhaltloser Entschiedenheit das von der Regierung eingebrachte sogenannte Adelsedict vom 16. April 1819 gegen die in der Zweiten Kammer gegen dasselbe erhobenen Angriffe und gerieth dadurch in einen scharfen persönlichen Gegensatz zu dem Berichterstatter in diesem Hause, seinem späteren Ministercollegen Ludwig Georg Winter. Im Juli 1831 ernannte Großherzog Leopold v. T. zum Minister des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten. Nur vier Jahre bekleidete er dieses Amt. Ein Mann, voll Achtung vor dem geschichtlich Gewordenen und treu an demselben festhaltend, wo er es gut und erhaltenswerth fand; dabei aber auch ein warmer Freund besonnenen Fortschrittes und einer das gesammte Deutschland umfassenden nationalen Entwicklung, sah sich v. T. in jenen bewegten Jahren unmittelbar nach der Julirevolution außer Stande, seine Ueberzeugungen und Anschauungen zu bethätigen und auf die Geschicke seiner engeren Heimath bestimmenden Einfluß zu gewinnen; dagegen hat er als Vertreter und Vollstrecker repressiver Bundestagsbeschlüsse gegenüber der eigenen Regierung und der Volksvertretung seines Landes geraume Zeit in der öffentlichen Meinung unverdientermaßen einen Theil der Gehässigkeit eben jener Beschlüsse mit zu tragen gehabt. Nach seinem Ausscheiden aus dem Ministerium (1835) zog sich v. T. auf seinen Landsitz zu Altdorf zurück. An rastlose Thätigkeit gewöhnt, benützte er die folgenden Jahre der Muße zur Sammlung und Ueberarbeitung früher in spärlichen Freistunden niedergeschriebener Aufsätze, die er 1842 und 1845 unter dem Titel „Beobachtungen auf dem Gebiete der Verfassungs- und Staatenpolitik“ in zwei Bänden erscheinen ließ. 1846 nahm er noch einmal ein Mandat für die Erste Kammer an, und zwar das der Universität Freiburg, doch schon im folgenden Jahre, am 30. Juli 1847, raffte ihn auf einer Badereise zu Ragaz in der Schweiz unerwartet eine tödlich verlaufende Krankheit dahin. v. T. war seit 1814 mit Friederike v. Günderode vermählt, der Tochter des großherzoglich hessischen Oberappellationsgerichtsrathes Frhr. v. Günderode in Darmstadt. Sein Sohn Hans (geb. am 5. December 1814 zu Freiburg, † am 21. November 1892) war langjähriger badischer Gesandter in Berlin (1864–1883; vgl. Bad. Biographien V, 777 ff.); er ist es auch, der dem Vater in einem ausführlichen Nekrologe (in den Bad. Biographien II, 366–373) ein würdiges Denkmal gesetzt hat.