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ADB:Telgte, Heinrich

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Artikel „Telgte, Heinrich“ von Paul Bahlmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 555, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Telgte,_Heinrich&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 07:23 Uhr UTC)
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Telgte: Heinrich T. (Telgete, von Telget), zur Zeit der Reformation Procurator vom Herforder Fraterhause. Er, wie der gesammte Convent hatten Luther’s Lehre öffentlich zu vertheidigen und auszubreiten begonnen und dadurch den Unwillen ihres geistlichen Oberherrn, des Bischofs Erich von Paderborn und Osnabrück erregt, der deshalb T. und Gerhard Wieskamp, als sie 1525 auf einer Reise im Paderborner Schwesterhause eingekehrt waren, vor sich beschied und als Ketzer auf Schloß Dringenberg einkerkern ließ. Den Bemühungen der dem Fraterhause vorgesetzten Aebtissin Anna von Limburg und des Grafen Simon von der Lippe gelang es zwar, ihre Freilassung zu bewirken, doch wurde ihnen vorher das eidliche Versprechen abgenommen, die Conventualen zur Zahlung einer Geldstrafe von 300 rheinischen Goldgulden und weiterer 1000 Gulden für den – (auch eingetroffenen) – Fall des fortgesetzten Verharrens beim lutherischen Glauben zu bewegen. Ueber Telgte’s spätere Schicksale fehlen Nachrichten ebenso wie über seine Jugend.[1]

Vgl. Knefel u. Francke in den Programmen des Gymnasiums zu Herford von 1817 bezw. 1840.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 555. Z. 9 v. u. l.: Vgl. Knefel im Herforder Gymn.-Progr. von 1817. – Lipp. Reg. IV, 3133, wo die Brüder Barthol. Amelius und Joh. Neer ausführlich den Vorfall bekunden, und Hölscher, Reform.-Gesch. der Stadt Herford, 1888, S. 16 fg. Die Gefangenen wurden 13 Monate auf Schloß Dringenberg festgehalten; der Eid wurde von den Conventualen für erzwungen erklärt. [Bd. 45, S. 674]