ADB:Tetingen, Heinrich von
Walther’s von Klingen (s. A. D. B. XVI, 189) und urkundet 1267 und 1269 für diesen und seinen Schwiegersohn in Gemeinschaft mit Steinmar (s. A. D. B. XXXV, 746); 1286 scheint ein Anderer gleichen Namens mit den Minnesingern Toggenburg und Altstetten zu unterschreiben. Sein Sitz ist das heutige Döttingen bei Klingnau an der unteren Aare.
Tetingen: Heinrich v. T., schweizerischer Minnesinger. Er gehört zu der DichtergruppeT. gehörte zu den talentlosen Epigonen, die Klingen’s tyrannisches Vorbild zum Reimen zwang. Erhalten sind im Grundstock der Manessischen Sammlung zwei Lieder. Das erste beginnt damit, das Wort „liep“ todt zu hetzen; das zweite setzt mit einer verschlechternden Umarbeitung von Ulrich v. Lichtenstein’s berühmter Tanzweise ein; vermuthlich hat Steinmar das Original an Klingen’s Musenhof gebracht. Beide Gedichte schleppen sich schwerfällig durch Reminiscenzen zu einem fast parodistisch wirkenden matten Schluß.
- Text: in Bartsch’ Schweizer Minnesingern S. 163 f. – Litteratur: ebd. S. CII, ferner v. d. Hagen, MS. 4, 540; Socin in Pfeiffer’s Germania 36. 312.