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ADB:Tulden, Diodor van

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Artikel „Tulden, Diodor van“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 38 (1894), S. 776–777, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Tulden,_Diodor_van&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 19:04 Uhr UTC)
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Tulden: Diodor (Theodor) van T. (Thulden), Rechtsgelehrter, geboren zu Herzogenbusch, † zu Mecheln am 19. November 1645, einer geachteten Adelsfamilie in Brabant entstammend, ist der Sohn des Nikolaus van T., der Doctor juris war, in seiner Vaterstadt Herzogenbusch eine Richterstelle bekleidete, und drei juristische Werke hinterließ. Der Sohn Diodor bezog die Universität Löwen, wo er unter E. Puteanus philosophische und juristische Vorlesungen besuchte und den juristischen Doctorgrad erwarb. Nach beendeten Universitätsstudien wurde er in seiner Vaterstadt Advocat und Beisitzer des Rathes dortselbst, 1620 Professor juris civilis und Paratitlorum an der genannten Hochschule unter Befreiung von der vorgängigen, üblichen Disputation und erhielt am 19. Juli 1623 den ersten Lehrstuhl der Juristenfacultät. Im Sommer 1645 trat er als Mitglied in den hohen Rath von Mecheln, welches Amt er nur wenige Monate führte, da er im November desselben Jahres mit Tod abging.

T. war mit Katharina Klara v. Greverbroeck verheirathet, welche ihm 3 Söhne gebar. Von diesen trat Johann Florentin in die Fußtapfen des Vaters, indem auch er in den hohen Rath von Mecheln berufen wurde.

Unser Gelehrter besaß eine vielseitige und gründliche Bildung, welche in seinen juristischen wie auch in seinen philosophisch-ethischen Werken zum Ausdruck kam. Er verfaßte: „Libri V de causis remediis corruptorum judiciorum.“ Colon. 1624: „Libri duo de regulis juris“. Lovani 1629; „Comment. ad cod. Justinian.“. Lov. 1633 und 1651 fol., worin die bei Gerichten am häufigsten vorkommenden [777] Controversen in Form von Fragen und Antworten erörtert werden; „De principiis Jurisprud. Libri IV.“ Colon. 1622. Lovani 1655, (eine vorwiegend rechtshistor. Arbeit); „De civili Regimine Libri VIII.“; „De cognitione sui ipsius Libri V.“; „Sophiae eclecticae Libri IX.“; „Dissertationes Socraticae Libri II.“ Lovani 1623, (eine ethisch-politische Abhandlung).

Sicheren Beweis für die Gediegenheit der Arbeiten liefert wol die Thatsache, daß noch 55 Jahre nach Tulden’s Tod eine Gesammtausgabe seiner juristischen Werke erschien, welche nach weiteren hundert Jahren zum zweiten Male aufgelegt wurde. (Lovani 1701 und 1702; ibid. 1802). Zur nämlichen Zeit lebte ein gleichnamiger Maler (Thulden oder Tulden), ebenfalls zu Herzogenbusch (1606) geboren, der jedoch mit unserem Juristen nicht näher verwandt ist (s. o. S. 158).

Fasti Acad. Lovaniens. p. 129. – Van der Aa, biogr. woordenboek XVIII, 240.