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ADB:Uhl, Johann Ludwig

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Artikel „Uhl, Johann Ludwig“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 145–146, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Uhl,_Johann_Ludwig&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 00:35 Uhr UTC)
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Uhl: Johann Ludwig U., Dr. jur., brandenburgisch-ansbachischer Hofrath und Rechtslehrer, geboren am 10. Juli 1714 zu Maynbernheim im Ansbachischen (nach anderen in Crailsheim), wo sein Vater Johann Andreas U. Prediger war. Joh. Ludw. studirte am Gymnasium zu Ansbach, bezog sodann die Hochschulen Jena und Halle und besuchte dort neben juristischen Vorträgen auch philosophische Vorlesungen. In Halle trat er mit dem gefeierten Rechtslehrer Heineccius in nähere Beziehung, der ihm sehr gewogen war und ihn bei Herausgabe seiner Werke verwendete. 1735 ging der junge Gelehrte, mit Empfehlungen von Heineccius an Minister Münchhausen versehen, nach Hannover, von hier nach kaum einjährigem Aufenthalte wieder nach Halle, dann nach Berlin. Dort lernte er den Buchhändler Rüdinger kennen und schrieb kurze Zeit die Berlin’sche Zeitung, deren Verleger ersterer gewesen. Abermals nach Halle zurückgekehrt, übernahm er die Hofmeisterstelle bei dem jüngsten Sohne des preußischen Feldmarschalls v. Kalkstein. Als sein Zögling zur Armee in Böhmen abrücken mußte, sollte U. die wissenschaftliche Ausbildung der beiden Söhne des sächsischen Großkanzlers Coccejus leiten, allein ein hartnäckiges Wechselfieber, das ihn über zwei Jahre heimsuchte, vereitelte die Ausführung dieses Planes. 1743 wurde U. zum Rechtslehrer am Gymnasium zu Hamm ernannt; noch vor Antritt dieses Amtes wurde er jedoch statt des wegen Unfleißes und Unverträglichkeit entfernten Hofrathes Joh. Wolf Trier als profess. ordinarius juris publici et feudalis 1744 als vierter Rechtslehrer und Beisitzer der Juristenfacultät an die Universität Frankfurt a. O. berufen und zugleich zum Archivar der Hochschule bestimmt. Da U. in Frankfurt als „promotus“ erscheinen mußte, bewirkte er, daß in Königsberg während des Universitätsjubiläums dortselbst am 1. September 1744 auf Grund seiner früheren Arbeiten seine Promotion zum Doctor juris in absentia erfolgte. Ende 1744 trat der Neuernannte seine Professur an, wurde 1751 Ehrenmitglied der lateinischen Gesellschaft in Jena, im nämlichen Jahre fürstlich ansbachischer Hofrath und rückte 1752 in der Juristenfacultät zum dritten Professor vor, in welcher Eigenschaft er bis zu seinem (am 10. November 1790 erfolgten) Tode verblieb. U. galt als ein gründlich gebildetet, sehr gelehrter Mann, der sich eines zierlichen, lateinischen Stiles befleißigte. Als Schriftsteller war er hauptsächlich bedacht, die Werke älterer berühmter Juristen (wie Heineccius, Brunnquell, Schilter, v. Ludewig, Schulting) verbessert und mit zweckmäßigen Erläuterungen versehen neu herauszugeben. Außerdem lieferte er zu Professor Sigel’s „Corpus juris cambialis“ die 4. Fortsetzung (1. Leipzig 1757, Fol.), 2. ebd. 1764 (Neue Aufl. 1786), 3. ebd. 1771, 4. ebd. 1786, [146] und zwei Sammlungen „Frankfurtischer Wechsel-Responsa etc.“ 1. Sammlung Frankf. a. O. 1749, 2. ebd. 1750. Von selbständigen Arbeiten Uhl’s erwähnen wir neben ein Paar Dissertationen: „Akademisches Handbuch zum Gebrauch der Rechtsbeflissenen auf den k. preuß. Universitäten mit einem Verwandtschaftsbaume“, Berlin 1778.

Baader, Lexik. der verst. bair. Schriftsteller, 1. Bd., 2. Thl., 279–82 und die dort aufgeführte zahlreiche Litteratur, bes. die drei Werke von Weidlich, welche ein erschöpfendes Schriftenverzeichniß enthalten.