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ADB:Ulcken, Andreas von

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Artikel „Ulcken, Andreas von“ von Hermann Joachim in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 178–179, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ulcken,_Andreas_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 10:45 Uhr UTC)
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Ulcken: Andreas v. U., holsteinisch-gottorfischer Staatsmann, wurde am 18. October 1645 in Hamburg geboren als Sohn des Kaufmanns Heinrich U. und der Johanna de Dobbeler (verh. 1621). Die v. U. (Ulkena) waren ein altes und vornehmes friesisches Adelsgeschlecht. Christoph, der Großvater Heinrich’s, wanderte, zu Alba’s Zeiten seines Glaubens wegen vertrieben, nach Westfalen aus und erwarb adelige Güter in der Nähe von Wildeshausen. Dort aber verarmte die Familie, und so ging der Vater des Andreas im J. 1608 als Kaufmann nach Hamburg. Auch seine Mutter war von altem Adel, das Geschlecht, dem sie entstammte, in Brabant und Flandern seßhaft. Ihr Großvater, Diedrich de D., gleichfalls unter Alba verfolgt, hatte sich nach Hamburg gewandt, zu dessen angesehensten Familien bald die seine gehörte. Die Führung des Adelsprädicates wurde dem Andreas U. später vom Kaiser gestattet. – Schon mit 14 Jahren, früh selbst für die damalige Zeit, bezog Andreas im Juli 1659 die Universität Heidelberg, ging nach zweijährigem Aufenthalt im September 1661 nach Altdorf, kehrte jedoch Ende 1662 nach Heidelberg zurück, angelockt sowohl durch die Vortheile, welche die Anwesenheit des kurfürstlichen Hofes für die Ausbildung zum Staatsmanne bot, als auch durch den sich verbreitenden Ruf des jungen Samuel Pufendorf (s. A. D. B. XXVI, 701 ff.), dessen Schüler er wurde. Im September 1663 hat er unter dem Präsidium desselben de obligatione adversus patriam disputirt. Nach dreijährigem Studium unter Pufendorf’s Leitung siedelte U. nach Tübingen über, und hier, wo Burkhart Bardili (s. A. D. B. II, 55) sein Lehrer wurde, erlangte er auf Grund einer den Bürgermeistern, Syndiken, Rathsherren und Secretären Hamburgs gewidmeten Abhandlung über den curator bonorum absentis im Mai 1667 den juristischen Licenciatengrad. Der Sitte des Jahrhunderts gemäß begab er sich nun für mehrere Jahre auf Reisen, besuchte Frankreich, Holland, die ihm bisher unbekannten Theile Deutschlands und Italien. Unterwegs erreichte ihn ein Anerbieten des Herzogs Christian Albrecht von Schleswig-Holstein (s. A. D. B. IV, 188 ff.), als Rath sich seinem Dienste zu widmen. Im März 1670 oder 1671 trat er sein neues Amt an und blieb bis zu seinem Tode holsteinischer Beamter. Während dieser Zeit ward er 1675 Hofrath, 1676 Hof- und Kanzleirath, 1682 Geheimer Estatskammerrath und Vicekanzler. Nachdem er in den ersten Jahren seine Regierung auf den niedersächsischen Kreistagen zu Braunschweig und Lüneburg vertreten hatte, wuchs seine Thätigkeit an Bedeutung, als besondere Streitpunkte und die allgemeine politische Constellation das schlechte Verhältniß des Herzogs zu dem König Christian V. von Dänemark immer mehr zuspitzten. In dem Erbschaftsproceß um die Grafschaft Oldenburg hatte am 20. Juli 1673 der Reichshofrath gegen Gottorf und für Plön entschieden. Um Remedur zu erwirken, wurde U. 1674 als außerordentlicher Gesandter nach Wien geschickt, wo er bis in den Januar 1676 verblieb, ohne jedoch eine Aenderung des Urtheilsspruches herbeiführen zu können. Außerdem mag er damals auch eine politische Mission gehabt haben, da Christian Albrecht bei seiner engen [179] Verbindung mit Schweden durch die Coalition des Kaisers und Dänemarks gegen Frankreich bedroht war. Wirklich ging Christian V. schon 1675 zu offenen Feindseligkeiten gegen den Herzog über und zwang ihn zum Rendsburger Receß, in dem er auf alle im Frieden von Kopenhagen erlangten Vortheile verzichten mußte. Nun ward U. 1676 nach England gesandt mit dem Auftrag, Karl II. Vermittelung in diesen Streitigkeiten anzusprechen, zumal derselbe 1666 ausdrücklich die Souveränität Schleswigs garantirt hatte. Von London begab er sich 1677 zum Friedenscongreß nach Nymwegen, um Schwedens und Frankreichs Hülfe für seinen Herrn anzurufen; von dort 1678 abermals nach England, dessen Vermittelung Dänemark unter Rechtfertigung seines Verfahrens abgelehnt hatte. Damals wurde er in der Abschiedsaudienz vom König zum Ritter geschlagen. 1679 endlich war er in Nymwegen und Paris mit Erfolg bemüht, in dem zwischen Frankreich und Dänemark zu schließenden Frieden eine für den Herzog günstige Bestimmung zu erwirken: Christian Albrecht wurde unter Anerkennung des Kopenhagener Friedens restituirt. Als aber bald darauf die politischen Verhältnisse sich wiederum zu Dänemarks Vortheil veränderten, zögerte Christian V. nicht, seine Feindseligkeiten gegen den Herzog im J. 1681 zu erneuern. In dieser Zeit war U. vom August 1680 bis zum April 1682 am französischen Hofe im Interesse seines Fürsten thätig. In den Jahren 1682–1684 wurde er mehrmals an die Herzöge von Braunschweig und Lüneburg gesandt, welche als Stände des niedersächsischen Kreises von dem Herzog um ihren Schutz angegangen und sodann vom Kaiser zu Commissaren zwecks Erledigung der bestehenden Mißhelligkeiten ernannt waren. Schließlich erkannte der König von Dänemark die Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen neben dem Kaiser selbst in seiner Sache gegen den Herzog als Vermittler an. Verschiedentliche Gesandtschaftsreisen Ulcken’s an die Höfe derselben wurden dadurch in den Jahren 1686 und 1687 veranlaßt. Und als endlich im November 1687 die Abgeordneten der Parteien und der Schiedsrichter auf dem Rathhause zu Altona zusammentraten, erschien U. neben dem gottorfischen Kanzler Joachim v. Ahlefeldt als bevollmächtigter Minister seines Herzogs. Doch ehe die Verhandlungen in Fluß kamen, starb er nach kurzer Krankheit am 23. Januar 1688 in seiner Vaterstadt Hamburg und wurde dort am 16. Februar in der Petrikirche beerdigt. – Er hinterließ keine Kinder, sondern nur eine Wittwe, die Tochter des Hamburgischen Convoycapitäns Martin Holste, welche er 1681 am 9. Mai geehelicht hatte, nachdem seine erste Verlobte Maria Elisabeth, eine Tochter des holsteinischen Raths Burchard Niederstädt, kurz vor der Hochzeit am 11. Januar 1680 gestorben war. – U. wird nachgerühmt ein penetranter Verstand, eine ungezwungene Beredsamkeit, eine in vielen Sprachen wohlgeübte Feder; auch mit dieser soll er die Sache seines Herrn vertreten haben als Verfasser einiger der zahlreich damals von beiden Seiten ausgegebenen Flugschriften. Die meiste Anerkennung aber fand und verdient die unerschütterliche Treue, mit der er an dem Dienst für den Herzog festhielt, auch als das Unglück über jenen hereinbrach, obwol Christian Albrecht oft von allen Mitteln entblößt seine Beamten nicht bezahlen konnte und an U. weit vortheilhaftere Anerbietungen lockend herantraten. Der Herzog wußte diese Eigenschaft zu schätzen: er besuchte ihn an seinem letzten Krankenlager und soll nach seinem Tode voll Trauer geäußert haben, so lange das fürstliche Haus Gottorf gestanden, habe es keinen geschickteren und treueren Diener gehabt.

(Postel) Trauer und Ehrengedächtniß u. s. w. Hamburg 1688. – Aug. Bohse, das klagende und sich tröstende Holstein. Hamburg 1688. – Moller, Cimbria litterata I. – Hamb. Schriftstellerlex., Nr. 4099.