ADB:Urbach, Johann

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Urbach“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 345, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Urbach,_Johann&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 18:46 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Wilhelm von Urach
Nächster>>>
Urban, Heinrich
Band 39 (1895), S. 345 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Kein Wikipedia-Artikel
(Stand November 2017, suchen)
GND-Nummer 119855135
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|39|345|345|Urbach|Ernst Landsberg|ADB:Urbach, Johann}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=119855135}}    

Urbach. – Mit den Worten ’Rex pacificus‘, beginnt eine mittelalterliche Darstellung des schriftlich-kanonischen Proceßverfahrens, welche wissenschaftlich im wesentlichen auf dem Standpunkt des Joh. Andreae steht, daneben aber die deutsche Praxis häufig berücksichtigt; das Werk ist klar geschrieben, sparsam in Citaten, reich an brauchbaren Formularen und hat infolgedessen weite Verbreitung gefunden. Zunächst muß es sehr oft abgeschrieben worden sein, nach zahlreichen erhaltenen Handschriften zu schließen; sodann wurde es mehrfach gedruckt, allein elfmal in verschiedenen Ausgaben des liber plurimorum tractatuum, sodann mit einem Commentar des Leipziger Ordinarius Eberhausen (s. A. D. B. V, 572) zu Leipzig 1489, schließlich häufig unter dem Namen, wohl auch unter den Werken des bekannten italienischen Kanonisten Nicolaus de Tudeschis, gen. Panormitanus. Jedoch rührt es nicht von diesem her, ebensowenig wie von dem Deutschen Joh. v. Auerbach oder Aurbach (s. A. D. B. I, 688), dem es wohl auch zugeschrieben wurde; vielmehr ist es um 1405 zu Erfurt verfaßt von einem Decr. Dr. Johannes Urbach. Das gegen Stintzing nachgewiesen zu haben ist das Verdienst von Th. Muther, der dann auch Urbach’s Processus judicii zum letzten Male, Halle 1873, herausgegeben hat; dagegen ist es selbst Muther’s Forschungen nicht gelungen, irgend etwas Weiteres über die Persönlichkeit dieses U. ans Licht zu ziehen, von dem wir auch andere Schriften nicht kennen.

v. Stintzing, Litteratur des röm.-kanonischen Rechts in Deutschland, S. 239 f. – Muther, i. d. Zeitschrift für Rechtsgeschichte 6, 214 f. und 8, 123 f. sowie in der Praefatio zu der genannten Ausgabe. – Bethmann-Hollweg, Der Civilproceß des gem. Rechts in geschichtl. Entwicklung 6, 1, 260 f. – v. Schulte, Gesch. der Quellen und der Litteratur des kan. Rechts 2, 301 f. – v. Stintzing, Gesch. d. deutsch. Rechtswissenschaft 1, 32. – Endlich abschließend: Th. Muther, Johannes Urbach, nach dessen hinterlassenen Papieren bearbeitet und herausg. von E. Landsberg (Nr. XIII der von Gierke herausgegebenen ’Untersuchungen zu deutschen Staats- und Rechtsgeschichte‘) Breslau 1882.