ADB:Walter von Geroldseck
Konrad von Hochstaden das Amt des Kellerers versprochen hatte, und in der That gelang es ihm, seine Ansprüche auf die höchste Würde des Domcapitels gegen seine Mitbewerber, vor allem gegen den päpstlichen Caplan Gebhard, der dem Freiburger Grafengeschlecht angehörte, siegreich durchzusetzen. Im August 1252 wurde ihm endgültig die Dompropstei übertragen. So scheint W. eine derartig einflußreiche Stellung gewonnen zu haben, daß beim Tode des Straßburger Bischofs Heinrich von Stahleck im März 1260 sich seine Wahl geradezu von selbst aufdrängte und es wol kaum der Geldmittel seines Vaters bedurfte, um die Capitelsherren gefügig zu stimmen. Nur einer vertrat die Opposition, der Domsänger Heinrich aus dem elsässischen Geschlechte der Geroldseck, Walther’s Nachfolger dereinst auf dem Bischofsstuhle. Am 27. März 1260 wurde W. zum Bischof gewählt, doch folgte die Bestätigung seiner Wahl und seine Weihe zum Priester durch den Erzbischof Werner von Mainz erst im Beginn des Jahres 1261, zum guten Theil deshalb verspätet, weil Werner selbst vom October bis December 1260 in Italien war, um vom Papste die Consecration zu erwerben und das Pallium zu erhalten. An Mariä Reinigung 1261 celebrirte dann W. die erste Messe im Münster, nachdem er zuvor einen feierlichen glänzenden Einritt in die Stadt gehalten hatte, dessen Andenken noch bis in späte Jahrhunderte fortlebte.
Walther: W. von Geroldseck, Bischof von Straßburg 1260–1263, stammte aus dem mächtigen und reichbegüterten Ortenauer Herrengeschlechte von Hohengeroldseck. Aller Wahrscheinlichkeit nach im J. 1231 geboren erscheint er schon im Alter von 17 Jahren als Kanonikus des Straßburger Domcapitels und frühzeitig häuften sich auf ihn geistliche Würden und Pfründen, da seine Familie in besonderer Gunst beim Straßburger Bischof und beim Papste stand. Dem noch nicht zwanzigjährigen Jüngling sicherte Innocenz IV. bereits die Erlangung der Straßburger Dompropstei zu, nachdem ihm vorher der päpstliche Legat, der Kölner ErzbischofAus dem Jahr 1260 sind nur Walther’s Verhandlungen mit König Richard [31] bemerkenswerth. Es handelt sich dabei um die Zahlung von 4000 Mark, die Richard dem Bischof für die Verluste, welche das Straßburger Hochstift in den jüngsten unruhigen Zeiten erlitten hat, leisten will, und um die eventuelle Uebergabe der Reichsstadt Hagenau als Pfandobject in Walther’s Hände. Wahrscheinlich erkaufte sich Richard mit diesem Gelde Walther’s Anerkennung und Beistand, kam dann aber seinen pecuniären Verpflichtungen später nicht nach, so daß Hagenau dem Bischof überliefert wurde. Im Frühjahr 1261 finden wir W. auf dem Mainzer Provinzialconcil, dem er besondere Klageartikel gegen das anmaßende aufdringliche Auftreten der Bettelorden unterbreitete. Unmittelbar nach seiner Rückkehr brach der Kampf mit der Stadt Straßburg aus, welcher das Verhängniß seines Lebens werden sollte. Nicht muthwillig wurde er von W. heraufbeschworen, er entwickelte sich naturgemäß aus dem Widerstreit der bischöflichen und städtischen Machtinteressen.
Schon sein Vorgänger hatte in den letzten Jahren seiner Regierung gegen den in seinen Befugnissen immer weiter um sich greifenden Stadtrath und gegen den rücksichtslosen Egoismus der in ihm herrschenden Geschlechter entschiedene Stellung genommen und namentlich den Lehnscharakter, welchen gewisse einflußreiche bischöfliche Aemter in der Stadt angenommen hatten, aufgehoben. Dieser Erbschaft konnte sich W. nicht entziehen und er wollte es um so weniger, als damals überall am Rhein die Landesherren kräftig und erfolgreich gegen die rastlos fortschreitende Entwicklung der städtischen Freiheit eingeschritten waren. Eine äußere Verwicklung gab den Anlaß zum Ausbruch des Streites. In einer Fehde, welche die Herren von Lichtenberg gegen den Bischof von Metz führten, wollte W. von den ersteren zu Hülfe gerufen eingreifen, aber die Bürger von Straßburg wehrten ihm dies, indem sie ihm nicht bloß jede Unterstützung weigerten, sondern auch allen Zuzug und Zufuhr seiner Vasallen sperrten. Die Stadt verfuhr hierbei wie eine völlig selbständige Macht und ging über die Grenzen der Neutralität hinaus. Es handelte sich für die schon seit Jahrzehnten bröckelnde bischöfliche Rechtsstellung innerhalb der Stadt um die Existenzfrage. Der Stadtrath, auf dessen Zusammensetzung der Bischof überhaupt nur beschränkten Einfluß hatte, war in den Jahren 1260 und 61 ohne jede Rücksichtnahme auf ihn constituirt worden. Ohne seine Zustimmung hatte man die indirecte Steuer, das sogenannte Umgeld vermehrt, erhob man neben der Wein- noch eine Mehlsteuer. Das dem Bischof zustehende Recht der Judenschatzung hatte die Stadt selbst an sich gezogen, ebenso die Verfügung über die Almende, auch Maaß und Gewicht hatte man eigenmächtig geändert. Zunächst versuchte W. noch den Weg gütlicher Verhandlung, indem er anfangs Juni einer Commission von drei Geistlichen den Auftrag ertheilte, den Herren der Stadt die bischöflichen Beschwerden vorzulegen und Abhülfe binnen kürzester Frist zu verlangen. Als die Bürger darauf mit einem nahezu feindseligen Act antworteten, mit der Abtragung der nahen Haldenburg, die ihnen in den Händen des Bischofs gefährlich erschien, wandte sich W. in einem deutschen Manifest an das städtische Volk. Am empfindlichsten Fleck, in seinen materiellen Interessen suchte er es darin zu stacheln. Aber obschon der demagogische Ton mit großem Geschick darin angeschlagen war, scheint er bei den Straßburgern keinen Anklang gefunden zu haben. Nun wurde die Stadt mit dem Interdict belegt und der Ernst der Waffen trat in seine Rechte.
W. erhielt Beistand nicht nur von fast der gesammten Ritterschaft im Lande, auch der Erzbischof von Trier und der Abt von St. Gallen führten Hülfstruppen heran. Aber der Feldzug war von sehr kurzer Dauer. Nach einem schärferen Gefecht vor den Thoren Straßburgs um Mitte Juli, in welchem die Trierer eine Schlappe erlitten, wurde ein längerer Waffenstillstand geschlossen. Der [32] Bischof zog sich aus der unmittelbaren Nähe der Stadt zurück und setzte seine Operationen in der Form einer Cernirung fort. In diese Zeit fällt der bedeutungsvolle Uebertritt Rudolf’s von Habsburg von der bischöflichen Partei auf die Seite der Stadt. Wenn auch die Motive desselben nicht klar sind, jedenfalls erwuchsen daraus sehr bald empfindliche Machtveränderungen für W. Die oberelsässischen Städte Colmar, Kaisersberg und Mülhausen, die bisher auf seiner Seite gestanden hatten, fielen im Herbste in Rudolf’s Hand und Colmar, Neuenburg a. Rhein und Basel schlossen mit Straßburg Bündnißverträge. Nach Ablauf des Waffenstillstandes unternahmen die Straßburger ebenso wie ihre Gegner Verwüstungszüge in das benachbarte Land dies- und jenseits des Rheins, einmal gelang es dem Bischofe sie in ungünstiger Situation zu überraschen, aber die volle Ausbeutung derselben verhinderten unübersteigliche Terrainhindernisse. Wiederholt wurden Friedensverhandlungen angeknüpft, jedesmal ohne Erfolg.
Endlich am 8. März 1262 fiel der entscheidende Schlag in dem Treffen von Oberhausbergen. Die Straßburger waren im Begriff den festen Kirchthurm von Mundolsheim niederzureißen, als W. heranzog. Aus der Stadt strömten alle waffentragenden Bürger herbei und vereinigten sich mit den früher ausgerückten Gefährten. Voll Siegeszuversicht verließ der Bischof seine vortheilhafte Höhenstellung und warf sich mit seinen Reitern auf den Feind, ohne sein Fußvolk abzuwarten. Die Straßburger hielten dasselbe durch ihre Bogenschützen ab, begegneten dem Anprall mit ihrer eigenen Reiterei und umzingelten dann mit ihrem Fußvolk Freund und Feind, alle Pferde niederstechend. So sank die Blüthe der elsässischen Ritterschaft in den Staub, todt oder gefangen, nur ein kleiner Haufen sammt dem Bischof, der zwei Pferde unter seinem Leibe verloren hatte, rettete sich.
Sehr bald nach diesem Ereigniß wurde ein neuer Waffenstillstand geschlossen, der den ganzen Kriegsschauplatz bis Basel umfaßte. Mit ihm war die Aufhebung des Interdicts und die Freigabe des Handelsverkehrs für Straßburg verbunden. Im Mai jedoch begann wieder der Kriegszustand. Die Straßburger dehnten ihre Verheerungszüge jetzt bis in das Herz des bischöflichen Machtgebietes aus, in die Gegend von Molsheim und Oberehnheim, ein Anschlag der bischöflichen Partei, Colmar durch Ueberfall wieder zu gewinnen, mißlang. Der Präliminarfriede von St. Arbogast vom 9. Juli 1262, den der alte Herr W. von Geroldseck in Vertretung des Bischofs, seines Sohnes, mit seinen Feinden einging und der allerdings wichtige Differenzen noch ungeschlichtet ließ, führte ein Ende des Streits noch nicht herbei. Vergeblich suchte auch König Richard, der im Elsaß wieder erschienen war und entschieden für die Stadt Partei ergriff, die Ratification dieses Abkommens durchzusetzen. Am 1. November wurden die Waffen wieder aufgenommen. Erst, als der geheime Plan, alle Gefangenen der Hausbergener Schlacht aus dem Münstergewahrsam zu befreien, durch die Leidenschaftlichkeit des Bischofs vereitelt worden war, als ein großer Theil derselben sich gegen Geldbürgschaft und durch das Versprechen der Stadt Beistand zu leisten, daraus gelöst hatte, als der Abfall so allgemein wurde, daß nur noch die Lichtenberger auf der bischöflichen Seite aushielten, erst da brach W. zusammen. Die sich häufenden Mißerfolge, das von allen Seiten hereinbrechende Unglück scheinen endlich seine Kraft aufgerieben zu haben. Ein wohlunterrichtete zeitgenössische Quelle motivirt selbst seinen frühen Tod mit dem Uebermaß von Schmerz und Gram, der ihm am Herzen genagt habe. Am 14. Februar 1263 verschied er, in Dorlisheim wurde er beigesetzt.
Drei Jahre lang, bis zum Juli 1266 zitterte die gewaltige politische Bewegung noch nach, die er am Oberrhein hervorgerufen hatte, erste der Friede von Cappel am Rhein beendete den Streit, nachdem die Kriegsflamme aus Mangel an Brennstoff allmählich erloschen war. Welche Bedeutung diesem Kriege innewohnte, [33] kann man nicht aus diesem klanglosen Ende entnehmen, sie zeigt sich in dem Vertrage, den die Stadt Straßburg im April 1263 mit Walther’s Nachfolger auf dem Bischofsstuhle, mit Heinrich von Geroldseck abschloß. Nicht bloß das Facit eines zweijährigen hartnäckigen Waffenganges mit dem Episcopat, sondern eines fast ein Jahrhundert langen politischen Ringens mit den alten Mächten von Gesetz und Sitte, einer großen volkswirthschaftlichen Umwälzung überhaupt ward hier gezogen. Die Stadt gewann staatliche Hoheitsrechte, sie wurde eine selbständige Territorialmacht, die dem Bischofe und auch dem Reiche gegenüber nahezu autonom war. Daß W. von Geroldseck in diesem Kampfe als der Vertreter alter Anschauungen, absterbender Ordnungen stand und fiel, war sein geschichtliches Verhängniß, wird aber die menschliche Sympathie nicht verringern dürfen, welche der leidenschaftlich stolze Jüngling, der tapfere Ritter auf dem Straßburger Bischofsstuhle verdient.
- Bellum Waltherianum in Monumenta Germaniae historica SS. XVII, 105–114. – Richerii Chronicon mon. Senonensis in Mon. Germ. hist. SS. XXV, 249–345. – W. Wiegand, Urkundenbuch der Stadt Straßburg I u. IV, 1. – Roth v. Schreckenstein, Herr Walther von Geroldseck, 1857. – W. Wiegand, Studien zur Elsässischen Geschichte und Geschichtsschreibung im Mittelalter. I: Bellum Waltherianum. 1878.