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ADB:Wanker, Ferdinand Geminian

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Artikel „Wanker, Ferdinand Geminian“ von Franz Heinrich Reusch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 157–158, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wanker,_Ferdinand_Geminian&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 13:32 Uhr UTC)
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Wanker: Ferdinand Geminian W., katholischer Theologe, geboren zu Freiburg im Breisgau am 1. October 1758, † daselbst am 19. Januar 1824. Er studirte als Stipendiat des Collegium sapientiae von 1777 an zu Freiburg Theologie, bestand nach Vollendung seiner Studien die Rigorosa, wurde am 23. Mai 1782 zu Konstanz von dem Fürstbischof Max Christoph v. Rodt zum Priester geweiht, war kurze Zeit Vicar zu Feldkirch bei Freiburg, dann Erzieher eines jungen Adeligen zu Freiburg, dann Pfarrer der der Universität gehörenden Pfarrei Wendelsheim. Am 3. October 1783 wurde er zum Subrector des von der österreichischen Regierung errichteten Generalseminars ernannt und hatte als solcher die homiletischen und katechetischen Uebungen zu leiten und den liturgischen Unterricht zu ertheilen. 1788 wurde er zum Professor der Moraltheologie an der Universität ernannt. Seine am 9. October gehaltene Antrittsrede (‚über die Ursachen, warum die Moral des Christenthums bei den Bekennern desselben so selten ihre herrlichen Früchte hervorgebracht hat‘) ist in S. Ruef’s Freiburger Beiträgen abgedruckt. Bald darauf ließ die Regierung, wie bei anderen Fächern, so auch für die Bearbeitung eines Lehrbuches der Moraltheologie eine öffentliche Einladung ergehen. Der von W. vorgelegte Entwurf, obschon in deutscher Sprache abgefaßt, erhielt die Approbation und W. im Juni 1793 den Auftrag, denselben als bei den theologischen Lehranstalten einzuführendes Compendium auszuarbeiten. Die „christliche Sittenlehre“ erschien zuerst in zwei Bänden zu Ulm 1794, in zweiter Auflage 1803, in dritter 1810, in vierter 1836. 1804 erschien die kleine Schrift „Ueber Vernunft und Offenbarung in Hinsicht auf die moralischen Bedürfnisse der Menschheit“, 1806–1810 lieferte W. einige Beiträge für das Wessenberg’sche Archiv des Bisthums Konstanz: „Ueber die Verbindung der wissenschaftlichen mit der sittlichen Cultur der Geistlichen“ (1806), „Beiträge zur Geschichte der Polygamie und der Ehetrennungen“ (1810). Ein größeres Werk, „Vorlesungen über Religion nach Vernunft und Offenbarung. Für Akademiker und gebildete Christen“, erschien erst 1828 nach dem Tode Wanker’s. Eine Gesammtausgabe seiner Schriften veröffentlichte Fr. Weick 1830–33 in vier Bänden: die zwei ersten Bände enthalten die Sittenlehre, der dritte die „Vorlesungen“, der vierte die kleinen Schriften und eine Biographie. – Das Gutachten der Freiburger theologischen Facultät vom Jahre 1794 über die Amtsverrichtungen der französischen Geistlichen, die den Verfassungseid geleistet (herausgegeben von H. Amann, Freiburg 1832) ist von W. als Decan zuerst unterzeichnet, aber nicht von ihm verfaßt. Unter dem 4. December 1806 sandten Prorector und Consistorium an den Großherzog eine Vorstellung gegen den Plan, J. L. Hug und Bernard Boll von der Freiburger Universität zu entfernen, um für die von Heidelberg dahin versetzten Professoren Dereser und Schmitt Platz zu machen. Die Vorstellung, die Erfolg hatte, war von W. als Decan der theologischen Facultät verfaßt. – Von 1811 bis zu seinem Tode war W. Director der H. Sautter’schen Stiftung (s. A. D. B. XXX, 423), der er auch ein Capital vermachte. 1810 veröffentlichte er eine „Nachricht von der Sautter’schen Stiftung zu Freiburg“.

Als es sich um die Besetzung des neu errichteten Erzbisthums Freiburg handelte, forderte die badische Regierung die Landdecane auf, drei Candidaten zu bezeichnen. Sie bezeichneten an erster Stelle Wessenberg, an zweiter W. Nachdem Wessenberg vom Papste verworfen worden, schlug die Regierung im J. 1822 W. vor. Auch ihm wurde anfangs in Rom die Bestätigung verweigert, weil man an der Wahl durch die Decane Anstoß nahm, dann aber auch, weil man W. beschuldigte, er habe das erwähnte Gutachten von 1794 verfaßt und er habe [158] zu der Frankfurter Kirchenpragmatik seine Zustimmung erklärt. W. erklärte, er habe sich zu nichts bekannt und werde sich zu nichts bekennen oder verpflichten, was der Papst bei den Verhandlungen mit den vereinten Höfen und Rom verwerfe. W. würde allem Anscheine nach schließlich in Rom bestätigt worden sein, starb aber vor dem Ende der Verhandlungen.

J. L. Hug, Rede auf Herrn Wanker, Director u. Professor der Theologie, Großh. Geistl. Rath und bestimmten Erzbischof, Freiburg 1824. – E. Buchegger im Freiburger Kirchenlexikon 11, 808. – F. Koessing in Weech’s badischen Biographien 2, 423. – J. König im Freiburger Diöcesan-Archiv 10, 110, 269, 289, 299. – Longner, Oberrheinische Kirchenprovinz, S. 519, 548. – Katholische Zustände in Baden 1841, S. 37.