ADB:Wartislav IV.

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Artikel „Wartislav IV., Herzog von Pommern-Wolgast“ von Gottfried von Bülow in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 210–212, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wartislav_IV.&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 23:57 Uhr UTC)
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Wartislav IV., Herzog von Pommern-Wolgast, einziger Sohn Herzogs Bogislav IV. von Wolgast jenseit der Swine (A. D. B. III, 42 als Bogislav III. aufgeführt) aus dessen dritter Ehe mit Margaretha, Tochter des Fürsten Wizlav II. von Rügen, war zwischen dem 11. und 27. Mai 1291 geboren. Zwei ältere Schwestern schlossen Ehebündnisse, welche auf das Geschick Pommerns während Wartislav’s Regierung nicht ohne Einfluß waren: Euphemia wurde mit König Christoph II. von Dänemark, Margaretha mit Nicolaus dem Kinde von Rostock (s. A. D. B. XXIII, 616) vermählt. Eben mannbar geworden, mußte W. 1308 es schon erleben, daß die Zerstörung der Stadt und des Domes zu Camin, sowie die Verwüstung des Bisthums durch die brandenburgischen Markgrafen Waldemar und Otto IV. mit dem Pfeil (s. A. D. B. XXIV, 659) seinen Vater zur Anerkennung der märkischen Oberherrlichkeit nöthigten. Nachdem durch kaiserliche Bestätigung vom 4. Juli 1311 das östliche Pommern, die Mestwin’sche (s. A. D. B. XXI, 504) Erbschaft mit Ausschluß der Länder Bülow, Stolp, Schlawe und Rügenwalde vom Markgrafen Waldemar an den deutschen Orden übergegangen war, suchte W. die ihm im Osten noch verbliebenen Gebiete durch Befestigungen besonders gegen Polen zu sichern; die ihm irriger Weise um diese Zeit zugeschriebene Gründung von Neustettin gehört jedoch einer viel späteren Periode an. Bei den auf dem Fürstentag zu Rostock 1311 folgenden Streitigkeiten war Wartislav’s Verhalten ein mehr vermittelndes; so behielt er auch den nach dem Siege am Hainholz den 13. Juni 1316 von den Stralsundern ihm übergebenen gefangenen Herzog Erich von Sachsen nicht im eigenen Gewahrsam, sondern lieferte ihn den Märkern aus. Dies kluge Verhalten gegen die Mächtigen fand seinen Lohn etwa 1313 in der Abtretung desjenigen Theils von Hinterpommern an W. und seinen Oheim Otto, den beim Verkauf an den Orden Markgraf Waldemar sich vorbehalten hatte. Sonst war das Verhältniß zwischen Oheim und Neffen nicht immer friedlich: als Otto mit einigen seiner Vasallen und Städte in Uneinigkeit gerathen war, hielten diese am 22. Juni 1319 auf dem Stormerswerder im Haff eine Zusammenkunft mit W., wählten ihn zu ihrem Beschützer und Vormund gegen Otto, und versprachen ihm [211] Heerfolge gegen seine Feinde. Die Entfremdung war jedoch von kurzer Dauer; der in demselben Jahr eintretende Tod Waldemar’s änderte die Verhältnisse im Norden Deutschlands vollständig. Beide pommersche Fürsten erachteten sich als von der märkischen Oberherrlichkeit nunmehr freigestorben und wurden mächtig ergriffen von der Hoffnung, die alten Gebiete des Greifenstammes in Hinterpommern, der Mark und im Lande Stargard jetzt zurückgewinnen zu können. W., zum Mitvormund des jungen Markgrafen Heinrich (s. A. D. B. XI, 483) ernannt, gewann die Zuneigung der märkischen Stände, indem er am 29. September 1319 zu Arnswalde wichtige Verordnungen für die Abgaben- und Rechtsverhältnisse der Marken erließ und dafür wenige Tage später zu Königsberg in der Neumark das Treuegelöbniß der Stände erhielt. Der andere Mitvormund, Herzog Heinrich II. der Löwe von Mecklenburg (s. A. D. B. XI, 541), hatte sich dagegen sofort in den Besitz der von pommerscher Seite am dringendsten begehrten Ukermark gesetzt, was W. nöthigte, gegen den bis in die Nähe von Stettin vordringenden Nachbar zu rüsten und zur staatsrechtlichen Sicherheit Pommerns für die Zukunft Vorkehrungen zu treffen. Zuerst ward mit dem Oheim Otto am 2. März 1320 eine ewige Einigung geschlossen, der im nächsten Jahr zur Vereinfachung der Verwaltung die Errichtung einer gemeinsamen Hofhaltung folgte; dann eilte W. nach Hinterpommern und schloß dort Anfang Juli an der Leba mit Bischof Konrad von Camin und dem Ordensmeister ein Schutzbündniß gegen Polen; ja um im Fall des Aussterbens des Greifenstammes das Land nicht doch wieder an die Mark fallen zu lassen, übergaben beide Herzoge ihre Länder dem Bischof von Camin und erhielten sie am 16. August 1320 von demselben zu Lehn zurück. Um die Ukermark halten zu können, bedurfte es aber weiterer Opfer: nicht nur Stadt und Gebiet Camin wurde 1321 dem Bischof auf 10 Jahre wiederkäuflich überlassen, sondern am 7. December desselben Jahres wurde die ganze Herrschaft Bütow in Hinterpommern dem Lehnsmanne Henning Behr eigenthümlich abgetreten, der sie bald danach dem deutschen Orden überließ, was zu späteren Zerwürfnissen Anlaß gab. Dagegen bahnte sich im Norden ein friedlicher Gewinn für W. an. Das rügische Fürstenhaus war dem Aussterben nahe und so kam zwischen dem erblichen Fürsten Wizlav III. und den Herzogen W., Otto und Barnim III. (s. A. D. B. II, 74) von Pommern am 27. December 1321 zunächst ein Vertrag zu gegenseitiger Hülfe zu Stande, dem ein Jahr später die Erbeinigung beider Länder folgte, so daß von da an W. sich Fürst von Rügen nannte. Die erste Folge dieses Schrittes war die Beilegung des Streites mit Heinrich dem Löwen, der von den eigenen Verwandten bedrängt, die Eroberungen in der Ukermark nicht halten konnte und sich friedlich verglich. Das Hauptbestreben Wartislav’s für die Sicherstellug seines Landes war, sich wegen des künftigen Lehnsverhältnisses Gewißheit zu verschaffen. Er war daher noch vor der Entscheidung des Kampfes um die Kaiserkrone zu Ludwig dem Baiern geeilt und hatte Ostern 1320 Indult wegen der Belehnung erhalten. Die darauf sich gründende Hoffnung, Pommern dereinst als Reichslehen wieder zu erhalten, sollte sich aber nicht erfüllen, denn als Ludwig nach der Besiegung seines Gegners am 28. September 1322 bei Mühldorf seine Macht im Norden zu befestigen strebte, vergaß er die vor vier Jahren gemachte Zusage und belehnte seinen jungen Sohn Ludwig (s. A. D. B. XIX, 529) mit der Mark, den Herzogthümern Stettin, Demmin (d. h. dem „Ort Wolgast“) und dem Lande Stargard. Damit war für Pommern das alte Lehnsverhältniß zur Mark wiederhergestellt und die Herzoge rüsteten von neuem zum Kampf, indem sie am 18. Juni 1325 zu Nakel ein Bündniß zur Eroberung märkischen Gebietes mit dem Polenkönig Wladislav Lokietek eingingen. Noch vor Beginn der Feindseligkeiten aber wurde W. durch den am 11. November dieses Jahres [212] erfolgenden Tod des Fürsten Wizlav III. von Rügen anderweit in Anspruch genommen, kehrte sofort in die Heimath zurück und empfing, nachdem er die Rechte des Fürstenthums zu wahren gelobt, am 4. December in Stralsund die Huldigung. König Christoph II. von Dänemark versuchte zwar seine oberherrliche Gewalt geltend zu machen, die Noth um die eigene Krone hinderte ihn aber an der Ausführung; W. wandte sich seinem Gegner zu und es kam sogar zu einer Eheberedung zwischen der Schwester des jungen Königs und Wartislav’s Sohn Bogislav, als ersterer plötzlich in Stralsund erkrankte und am 31. Juli (1. Aug.) 1326 daselbst starb. Er wurde im Dom zu Camin beigesetzt. Jung an Jahren, von schöner Gestalt, des Krieges kundig, wurde er von seinen Unterthanen tief betrauert. Das Ende des Kampfes mit der Mark um die Lebensbedingung Pommerns hat er nicht mehr erlebt, und auch seinem eigenen Landestheil, dem Herzogthum Wolgast, standen nach seinem Tode schwere Zeiten bevor. Seit dem 11. April 1316 war W. mit Elisabeth († nach 1341), Tochter des Markgrafen Hermann des Langen von Brandenburg, vermählt, welcher Ehe drei Söhne entstammten: Bogislav V., † 1374, Barnim IV., † 1365, und Wartislav V., † 1392.

Barthold, Gesch. von Rügen und Pommern. – Urkunden des Königl. Staatsarchivs zu Stettin.