ADB:Weber, Johann Franz Dominik Aloys Eustach von

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Artikel „Weber, Graf Johann Franz Dominik Aloys Eustach von“ von Rudolf von Reding-Biberegg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 310–311, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Weber,_Johann_Franz_Dominik_Aloys_Eustach_von&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 00:15 Uhr UTC)
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Weber: Graf Johann Franz Dominik Aloys Eustach v. W., geboren 1744 im „Acher“ bei Schwyz, † 1827 zu Wien, war der einzige Sohn des 1787 von Papst Pius VI. in den erblichen römischen Adelsstand erhobenen Schwyzer Landammannes und Pannerherrn Werner Aloys v. W., gewesenen Obersten in neapolitanischem Kriegsdienste. Er wurde Geheimrath des Fürstbischofs von Constanz, 1772 und wieder 1788 Landvogt in der gemeineidgenössischen Herrschaft Thurgau, Landsmajor, 1792 Commandant des schwyzerischen Contingentes nach Basel, 1793 Pannerherr, 1794 Gesandter nach Basel und Zürich, 1795 Statthalter. Dann wählte ihn die Landsgemeinde von Schwyz 1797 für eine zweijährige Amtsdauer zum Landammann, als welcher er als letzter vor dem Untergange der alten Eidgenossenschaft dieses Amt bekleidete. 1798, als im Mai die französischen Truppen in Schwyz einbrachen (s. A. D. B. XXVII, 523 u. 524) und viele Einwohner, zugleich mit den zurückweichenden Glarner Hülfstruppen, über den Pragel flohen, schloß sich W. ihnen an und verließ heimlich das Land. Dies konnte das Volk seinem Landammann niemals verzeihen, in der Stunde der Gefahr Heimath und Amt im Stiche gelassen zu haben, und W. wagte es nicht, wieder nach Schwyz zurückzukehren. Er verkaufte seine dortigen Besitzungen, siedelte sich anfangs in Feldkirch an und zog 1805 nach Wien, wo er bis zu seinem Tode blieb. Aus seiner Ehe mit Aloysia Ulrich entsprang nur eine Tochter. –

Joseph Franz Xaver v. W., geboren 1766 zu Messina, † am 13. September 1843 in Schwyz. Sohn des gewesenen Oberstbrigadier in neapolitanischem Dienste Franz Dominik v. W., von Arth, Kt. Schwyz, war W. durch seine erste Ehe mit Magdalene v. W. ein Schwager des eben erwähnten Grafen, durch die zweite mit Josepha v. Reding geschlossene Verbindung der Schwiegersohn des A. D. B. XXVII, 523, genannten Generals Theodor v. Reding. [311] In seiner Jugend Cadet im neapolitanischen Regimente Tschudi, ließ sich W. bei seiner Verehelichung in Schwyz nieder. Der durch große geistige Befähigung sich auszeichnende Mann bekleidete verschiedene Aemter, seitdem er 1792 Landvogt zu Uznach geworden war, 1795 als Repräsentant in Basel gewirkt hatte. Während der helvetischen Epoche Mitglied des Großen Rathes, wurde W. nach Herstellung des Kantons Schwyz sechs Male als Landammann erwählt, zuerst 1807, dann in den bewegungsreichen Jahren 1813, 1814, wo er gewisse Vortheile aus der abgeschlossenen Mediationsepoche für seinen Kanton festzuhalten verstand, wieder 1816, so daß er 1813 bis 1818 in dieser Würde stand, 1820, 1832; 1818 wurde er Pannerherr, und an siebzehn Tagsatzungen vertrat er den Kanton Schwyz. Durch König Karl X. war er zum Ritter der Ehrenlegion ernannt. In den heftigen vorübergehend zur Spaltung des Kantons führenden Wirren der Jahre 1830 bis 1833, während deren Schwyz sich 1832 der sich absondernden Conferenz zu Sarnen, gegenüber den Bestrebungen eine Bundesvertragsrevision durchzuführen, beitrat, war W. einer der ausgeprägtesten Repräsentanten des alten Landestheils Inner-Schwyz, unter schroffer Abweisung des Begehrens der größeren Rechtsvortheil fordernden Landesbezirke von Außer-Schwyz. So mußte er am 13. October 1833, als nach der eidgenössischen Intervention vom August gemäß der neu angenommenen Verfassung die neu eingerichtete Kantonslandsgemeinde die Obrigkeit wählte, weichen; an seine Stelle wurde der Secretär des Verfassungsrathes, der 27jähr. Nazar v. Reding, als Landammann erwählt. Uebrigens hatte W., nachdem er selbst am 28. August unter den Vertrag der Wiedervereinigung beider Landeshälften seinen Namen gesetzt und damit die Niederlage der von ihm festgehaltenen Politik bekannt, das Land Schwyz sogleich verlassen und Altorf als Wohnort gewählt, von wo er erst nachträglich wieder zurückkehrte. Die letzten zehn Jahre seines Lebens hielt sich W. in das Privatleben zurückgezogen. Ein Nachruf, der nach seinem Tode erschien, meint, W. sei wol der letzte Magistrat von Schwyz gewesen, an dem das Volk, infolge seiner Bedeutsamkeit, seiner lange dauernden Beliebtheit, stetiger festgehalten habe.

Vgl. Faßbind’s „Schwyzer Biographien“, Manuscript im Schwyzer Kantonsarchiv, für Joseph Franz Xaver Weber speciell: Neuer Nekrolog der Deutschen, 1843, S. 804–806.