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ADB:Wieding, Karl Johannes Friedrich Wilhelm

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Artikel „Wieding, Karl Johannes Friedrich Wilhelm“ von Carsten Erich Carstens in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 389–390, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wieding,_Karl_Johannes_Friedrich_Wilhelm&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 01:04 Uhr UTC)
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Wieding: Karl Johannes Friedrich Wilhelm W., Gelehrter Jurist. Er war geboren am 1. September 1825 in der Stadt Tondern, Schleswig-Holstein, wo sein Vater († am 18. Jan. 1850) erst Advocat, nachher Gerichtsschreiber war. Vorbereitet auf dem Gymnasium in Hadersleben, studirte er die Rechte in Kiel. 1848 trat er in die schleswig-holsteinische Armee, avancirte hier zum Secondlieutenant und ward Inhaber des eisernen Ehrenzeichens. Nach beendetem Kriege setzte er seine Studien in Göttingen fort und bestand dann das juristische Amtsexamen. Hierauf fand er Anstellung als Secretär in Flensburg, kam indes in der dänischen Zeit in Collision mit seiner entschieden deutschen Gesinnung und mußte dann diese Stellung aufgeben. Er ging nun nach Berlin, promovirte hier 1857 zum Dr. juris und habilitirte sich dann als Privatdocent an der dortigen Universität. 1861 folgte er dem Rufe als ordentlicher Professor der Rechte an die Universität Greifswald. Die Berufung als Obergerichtsrath nach Glückstadt 1864 lehnte er ab, folgte aber 1867 dem Ruf als prof. juris an die Kieler Universität. 1880 fungirte er hier als [390] rector magnif. Seine Rectoratsrede handelte: „Zur Rechtsstellung und Verfassung der Christian Albrechts-Univ. in Kiel seit ihrer Errichtung.“ Gedruckt Kiel 1880. Er starb am 24. October 1887. Er war Inhaber des Rothen Adlerordens IV. Classe. Von ihm ist erschienen „Novella Justiniani XCIX“ (Berl. 1857); „Die Transmission Justinian’s, insbesondere das Wissen und Nichtwissen des transmittirenden Erben“ (Leipzig 1859); „Der justinianeische Libellprozeß“ (Wien 1865). Ferner schrieb er: „Die Prätensionen auf die Herzogthümer Schleswig-Holstein. Ein Rechtsgutachten“ (Greifsw. 1865). Unter diesen Schriften ist die über den Justinianischen Libellprozeß die bedeutendste. Sie hat mit Scharfsinn die Aufmerksamkeit auf ein bis dahin wenig bebautes Gebiet gelenkt und mit Gelehrsamkeit die Grundlagen zu dessen richtiger Behandlung gelegt.

E. Alberti, S.-H. Schriftstellerlex. II, 561 und Forts. II, 375. – Fr. Volbehr, Prof. u. Docenten d. Chr. A.-Univ. zu Kiel. Kiel 1887, S. 30.