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ADB:Windisch-Graetz, Ernst Friedrich Graf

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Artikel „Windisch-Graetz, Reichsgraf Ernst Friedrich“ von Hans von Zwiedineck-Südenhorst in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 415, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Windisch-Graetz,_Ernst_Friedrich_Graf&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 11:42 Uhr UTC)
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Windisch-Graetz: Reichsgraf Ernst Friedrich W., österreichischer Staatsmann, geboren am 20. Juni 1670 zu Wien. Sohn Gottlieb Amadeus’, begann seine Laufbahn als Reichshofrath, unternahm 1694 eine Gesandtschaftsreise nach Dresden, 1698–1699 nach Modena, 1701–1702 nach Regensburg. Nachdem er 1711 als Bevollmächtigter bei der Kaiserwahl Karl’s VI. aufgetreten war, wurde er 1714 zum Präsidenten des Reichshofrathes ernannt. In dieser Eigenschaft, wie in der eines Staats- und Conferenzministers, die er 1724 erhielt, nahm er an allen Berathungen über die Fragen der äußeren und der inneren Politik lebhaften Antheil und hat sich namentlich als genauer Kenner der deutschen Verfassungsverhältnisse ein besonderes Ansehen erworben. Von ihm rührt ein Entwurf für die Reform des Reichshofrathes (1710) und eine Instruction für diese Körperschaft her, die in allen bedeutenderen Reichsangelegenheiten verwickelt war; den Proceß gegen die Verleumder des Prinzen Eugen, den Abbate Tedeschi und den Grafen Nimbsch hat er geführt. Er starb am 6. September 1727 auf seinem Schlosse zu St. Peter i. d. Au.

Seine weitausgebreitete Correspondenz und zahlreiche politische und Rechtsgutachten im Tachauer Archiv. – v. Wurzbach, Biogr. Lexikon, 57. Bd.