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ADB:Wittenborg, Johann

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Artikel „Wittenborg, Johann“ von Paul Hasse in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 609–610, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wittenborg,_Johann&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 12:27 Uhr UTC)
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Wittenborg: Johann W., Lübscher Bürgermeister und hansischer Flottenführer des vierzehnten Jahrhunderts, entstammte einer seit mehreren Generationen in Lübeck ansässigen Kaufmannsfamilie. Schon sein Urgroßvater hatte dem städtischen Rathe angehört, sein Vater hieß Hermann, nicht Hinrich, wie bisher angenommen ist. In seiner Jugend hat W. Reisen nach Flandern, später nach England unternommen, bald nach der Mitte des Jahrhunderts ist er als Rathsherr nachweisbar, auch als Sendebote auf den Tagfahrten der Städte. Als nach der Eroberung Wisby’s durch König Waldemar Attertag von Dänemark die Hansa gegen diesen den Krieg beschloß, führte W. den Vorsitz auf der entscheidenden Versammlung zu Greifswald. Die Städte gingen ein Bündniß ein mit den Königen von Schweden und Norwegen und mit deutschen Fürsten, ein kräftiger Angriff war beabsichtigt und als Ziel des Krieges bezeichnet, König Waldemar nicht allein Gotland, Oeland und Schonen sondern die dänische Krone selber zu nehmen. Zur Deckung der Kriegskosten ward die Erhebung eines Pfundzolles im Gebiete der Ostsee wie der Westsee ausgeschrieben. Im Frühjahr 1362 war die hansische Flotte segelfertig, Johann W. führte den Oberbefehl. Aber als sie im Sunde erschien, waren weder die Schweden noch die Norweger zur Stelle. Anfänglich ist, wie es scheint, ein Angriff auf Kopenhagen beabsichtigt gewesen, auf Wunsch der verbündeten Könige jedoch wandte man sich gegen Helsingborg. Die Flottenmannschaft ward zur Belagerung der Feste ans Land gesetzt, auf den Schiffen nur eine schwache Besatzung zurückgelassen, [610] aber zwölf Wochen hindurch lag das Heer ohne Erfolg vor Helsingborg und ein kühner Ueberfall des dänischen Königs gelang vollkommen, zwölf große Schiffe mit Vorräthen und Kriegsmaterial wurden seine Beute. Das muß ungefähr Anfang August geschehen sein. Ob diese Niederlage, ob die Unbezwingbarkeit der belagerten Stadt den Anlaß gab, steht dahin, doch ward im Herbst die Belagerung aufgehoben, die hansische Flotte kehrte sieglos heim. Das Opfer des Mißerfolges ward Johann W. Ob ihn ein persönliches Verschulden trifft, ob er sich in Verhandlungen mit König Waldemar eingelassen hat, welche die Städte mißbilligten, ist nicht deutlich. W. ward nach seiner Rückkehr nach Lübeck aus dem Rathe gestoßen, gefangen gesetzt und ihm der Proceß gemacht. Vergebens versuchte eine ihm befreundete Partei seine Freilassung zu erwirken, vergebens auch seine Sache vor die Versammlung der Städte zur Entscheidung zu bringen. Zur Tagfahrt nach Stralsund am 1. Januar 1363 ward W. zugelassen, aber diese erkannte seine Schuld an und jede weitere Einmischung der Hansa, jede Ersatzpflicht der gegen W. erhobenen Schadensansprüche, wie sie z. B. die Kieler vorbrachten, lehnte der Lübecker Rath ab. Wol nicht mit Unrecht hat man aus alledem auf Parteiungen innerhalb des Rathes geschlossen, doch bleibt uns alles Nähere unaufgeklärt, weder der Inhalt noch die Begründung der erhobenen Anklage ist überliefert. Als dann Wittenborg’s Anhang den Versuch erneuerte, den Proceß vor das Forum der Städte zu ziehen, hat das sichtlich nur die Katastrophe beschleunigt. Im Hochsommer 1363 erlitt W. auf dem Markte seiner Vaterstadt den Tod durch die Hand des Henkers. Sein Begräbniß fand er, da der Rath so wenig seinen Namen in der Rathslinie, wie seinen Leichnam in der Marienkirche dulden wollte, in der Kirche zur Burg bei den Dominicanern. Nur zu vieles bleibt hier unaufgehellt. Auch das neuerdings im Staatsarchiv aufgefundene und noch ungedruckte Handlungsbuch Wittenborg’s, das über seine kaufmännische Thätigkeit, seine Familie u. s. w. interessante Aufschlüsse gewährt und dessen Nachrichten aus den Eintragungen der Stadtbücher noch Ergänzungen erhalten können, gibt selbstverständlich über sein Ende keine weitere Aufklärung. Uebrigens muß aus dem Umstande, daß Wittenborg’s Handlungsbuch ins Lübsche Archiv eingeliefert ist, die Schlußfolgerung gezogen worden, daß entgegen der Annahme von Mantels bei Wittenborg’s Inhaftnahme auch eine Beschlagnahme seines Vermögens stattgefunden hat.

Mantels, Beiträge zur Lübisch-Hansischen Geschichte (herausgegeben von Karl Koppmann), S. 184–194. – D. Schäfer, Die Hansestädte und König Waldemar von Dänemark, S. 275 ff., 359 f.