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ADB:Wowern, Johann von

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Artikel „Wowern, Johann von“ von Carsten Erich Carstens in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 220, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wowern,_Johann_von&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 05:10 Uhr UTC)
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Wowern: Johann von W. entstammte einer alten holländischen Familie, die nach Hamburg übergesiedelt war. Hier war er am 10. März 1574 geboren. Vorbereitet auf dem Johanneum der Vaterstadt, studirte er die Rechte auf den Universitäten in Marburg und Leyden und trieb nebenbei mit Vorliebe philologische Studien. Nach vollendeten akademischen Studien machte er große Reisen in Frankreich und Italien und kehrte dann nach Hamburg zurück. Es wollte ihm indeß nicht gelingen, hier ein Amt nach Wunsch zu erlangen. 1607 nahm er deshalb die Stelle eines Rathes in Ostfriesland an. Bereits im folgenden Jahre aber, als Gesandter des Grafen von Ostfriesland nach Gottorf gekommen, folgte er dem Rufe des Herzogs Johann Adolph daselbst, in seinen Dienst zu treten. Ihm ward nun das Amt als Schloßhauptmann und zugleich als Kirchenpräsident mit dem Titel eines Geheimen Kirchenrathes. Dieser Herzog, am Kasseler Hofe erzogen, war dort für die Lehre der reformirten Kirche gewonnen und bemühte sich, dieselbe nun in seinen Landen möglichst zu verbreiten. Dazu sollte v. W. wirksam sein und ist es auch geworden. Durch seinen Einfluß ward der bisherige Predigereid zunächst verändert, indem die Stellen, welche gegen die Reformirten und ihre Abendmahlslehre gerichtet waren, gestrichen wurden. Die Prediger in Dithmarschen remonstrirten hiergegen vergebens. Am 11. April 1607 war schon ein Rescript erlassen, worin alle Polemik von der Kanzel verboten war. Seine Wirksamkeit war indeß nicht von langer Dauer: er starb schon am 30. März 1612 unverehelicht, erst 38 Jahre alt. Sein Testament (bei Noodt, Beiträge, 1744, IV, 503) vermacht seine werthvolle Bibliothek dem Herzog und stiftet verschiedene Legate. Als Gelehrter hat er sich s. Z. Ansehen erworben. Von ihm ist erschienen: „Petronii Satyricum“ (Lugd. Bat. 1595, wiederholt aufgelegt); „Apollinarii Sidonii opera“ (Paris 1598); „Firmii Materni de errore profanarum religionum“ (Hamb. 1603 u. öfter); „Emendationes in Tertulliani opera“ (Francof. 1603 u. 1612); „Apuleji opera“ (Hamb. 1606). Nach seinem Tode erschien „Syntagma de graeca et latina Bibliorum interpretatione“ (Hamb. 1618) und „Epistolarum centuriae duae“ (Hamb. 1618).

Molleri Cimbria litt. III, 652. – Jöcher, Gelehrtenlex. IV, 2079. – Hamb. Schriftstellerlex. VII, 173. – Jahrb. d. Landeskunde. Kiel 1866. VIII, 158.