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ADB:Wulflam, Bertram

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Artikel „Wulflam, Bertram“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 287–292, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wulflam,_Bertram&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 08:11 Uhr UTC)
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Wulflam: Bertram W., Bürgermeister von Stralsund, gehörte zu einer angesehenen Patricierfamilie, welche ursprünglich (1282) den Namen Wulfram führte, eine von der Thiersage und vom Waidwerk entlehnte Benennung, die, im Zusammenhang mit dem alterthümlichen Wappen, das einen mehrfach gespaltenen resp. einen Schild mit sechs Pfählen und einen Stechhelm zeigt, auf eine Abstammung von einem ritterlichen Geschlecht deutet. Am Anfange des 14. Jahrhunderts geboren, unterstützte er seinen Vater Hennecke im Betrieb des Tuchhandels und übernahm nach dessen Tode (1324) und nach Erbtheilung mit seinen Brüdern Nicolaus und Hermann, in Gemeinschaft mit seinem jüngeren Bruder Wulf das väterliche Giebelhaus an der Nordseite des Alten Marktes, in welchem beide den Gewandschnitt fortsetzten. Als er dann (1362) in den Rath gewählt wurde und zu großem Reichthum gelangt war, schmückte er das Gebäude mit einem stattlichen Giebel und großem Speisesaal, in welcher Gestalt es noch bis auf die Gegenwart erhalten blieb. Seine Aufnahme in den Rath fiel in eine sehr bewegte Zeit; König Waldemar Atterdag von Dänemark [288] hatte Wisby erobert und die anfangs unter der Führung des Lübecker Bürgermeisters Joh. Wittenborg glücklich geführte Flotte der Hansa fast vernichtet. Den Rathscollegien der verbündeten Städte lag es infolge dessen ob, günstige Bedingungen für einen Waffenstillstand und Frieden mit dem nordischen Reiche zu erlangen, sowie vortheilhafte Verbindungen zu einem künftigen Kriege gegen Dänemark anzuknüpfen. Für diese Zwecke besaß der neuerwählte Rathsherr geeignete politische und diplomatische Talente, welche er sich auf früheren Handelsreisen erworben haben mochte, und die er dann in den Versammlungen des Bundes zu Rostock, Wismar und Greifswald verwerthete; auch verhandelte er als Abgeordneter von Stralsund im Mai 1363 mit Waldemar’s Gesandten zu Nyköping auf Falster und im November d. J. in Wolgast, wo die Herzöge von Pommern und der Bischof von Cammin einen Vergleich zwischen dem anwesenden Könige und den Städten anzubahnen versuchten. Obwol beide Vermittelungen vergeblich blieben, leuchtete dennoch Bertram’s diplomatische Begabung in dem Grade hervor, daß man ihn in Stralsund schon nach zwei Jahren (1364) zum Bürgermeister erwählte. Durch diese Stellung erreichte W. nicht nur in der Heimath, sondern auch bei der ganzen Hansa einen solchen Einfluß, daß von dieser Zeit an Stralsund als der Mittelpunkt aller gegen Dänemark und dessen Verbündete gerichteten Unternehmungen angesehen werden kann, deren Leitung, neben dem Lübecker Bürgermeister Jak. v. Pleskow und dem Rostocker Bürgermeister Arn. Kröpelin, vorzugsweise dem Scharfblicke Bertram’s anvertraut wurde. Dieser erkannte, nach den bisher gemachten Erfahrungen, namentlich zwei Gesichtspunkte als maßgebend, einerseits, daß den Versprechungen des Königs Waldemar niemals Glauben zu schenken, sowie, daß eine Verbindung mit anderen Fürsten und Reichen, welche kein gemeinsames Interesse mit den Städten theilten, stets nur eine trügerische Hülfe sei, oder gar zum Schaden diene, ein Grundsatz, welcher durch Norwegens und Schwedens Verhalten (1361–62) vollständig gerechtfertigt wurde. Seitdem nun König Hakon durch seine Vermählung mit Margarethe Waldemar’s Schwiegersohn geworden war, durfte man naturgemäß noch weniger auf ihn rechnen, während die pommerschen Herzöge durch inneren Zwist und ihre verwandtschaftlichen Beziehungen zu Waldemar und Kaiser Karl IV. in ihren Entschlüssen gehemmt waren. Andererseits erschien ihm eine Erweiterung des Hansabundes, sowie dessen Kräftigung durch festeres Zusammenhalten und einheitliche Leitung nothwendig. Um beide Gesichtspunkte aber zu einem günstigen Ziele zu vereinigen, galt es zuvörderst Dänemark mit gleichen Mitteln, d. h. Trug mit List zu besiegen, indem man scheinbar den Frieden suchte, um in Ruhe und Stille zum neuen Kriege rüsten zu können. In diesem Sinne erlangte W. auf den Tagen zu Rostock, Stralsund und Lübeck (1364–65) eine Erneuerung des Waffenstillstandes und am 22. November 1365 den Frieden von Nyköping. Waldemar dachte nicht daran, die in diesem Vertrage gelobten Versprechungen zu halten und erlaubte sich sehr bald die gröbsten Ueberschreitungen desselben, welche im Herbste 1366 den schonischen Handel fast gänzlich lähmten; W. hatte hierauf, wie schon bemerkt wurde, auch gar nicht gerechnet, er beschränkte sich fürs erste auf gemäßigte Beschwerden, desto eifriger aber betrieb er die Vorbereitungen zur Stärkung des Bundes und dessen ktiegerischer Rüstung. Auf dem Tage zu Lübeck wurde der engere Anschluß der Städte und ein Bündniß gegen unzuverlässige Fürsten berathen, auf dem Tage zu Rostock die Vereinigung mit den preußischen Städten und dem Hochmeister des Deutschen Ordens, Winrich v. Kniprode, auf dem Tage zu Stralsund (4. Mai 1367) entschloß man sich schon zu einer ernsteren Beschwerde gegen Waldemar, infolge dessen der König eine hansische Deputation nach Falsterbode berief (22. August), bei welcher W. das Wort führte. [289] Dieselbe hatte jedoch keinen Erfolg, vielmehr zeigte der dort vom Könige bewiesene Uebermuth deutlich, daß alle gütlichen Verhandlungen werthlos seien und daß nur durch Krieg das gewünschte Ziel erreicht werden könnte. Zu diesem Zwecke veranstaltete W. eine besonders wichtige Versammlung in Köln (11.–17. Nov. 1367), an welcher außer den preußischen auch die niederrheinischen und flandrischen Städte theil nahmen und sich zu einem Bunde gegen Dänemark und Norwegen vereinigten. Demgemäß sollten die Städte an der Ostsee 15 große und 20 kleine Schiffe mit 1500 Gewaffneten, die Holländer dagegen nur 6 bewehrte Fahrzeuge stellen, alle Handelsschiffe sollten unter dem Schutze dieser Flotte auslaufen, und die Kosten des Feldzuges durch einen Frachtzoll aufgebracht werden; auch entschloß man sich zu einem Bündniß mit den holsteinischen und mecklenburgischen Fürsten, welche wegen ihrer Ansprüche auf Dänemark und Schweden als natürliche Feinde Waldemar’s und Hakon’s gelten konnten. Endlich legte der Hansabund die Gerechtigkeit seiner Sache und deren kriegerische Vertheidigung in zahlreichen Schreiben an den Kaiser und Papst und die übrigen deutschen und benachbarten Fürsten dar. Wie hoch Wulflam’s Einfluß in dieser Zeit gestiegen war und wie dementsprechend auch die Bedeutung Stralsunds sich vermehrte, ergiebt sich daraus, daß diese Stadt allein zwei große Schiffe mit 200 Gewaffneten und drei Geschossen stellte, in welcher Leistung sie nur von Lübeck mit drei Koggen und 300 Mann übertroffen wurde. Schon waren die Anführer der Flotte ernannt, als man noch einmal (2. Febr. 1368) versuchte, bei den dänischen Abgesandten in Lübeck einen friedlichen Vergleich und einen Schadenersatz von 150 000 Mark zu erlangen; dann, als auch dieser Plan vergeblich war, sandte man am 19. März 1368 die Kriegserklärung, die Waldemar mit dem bekannten Spottreime erwiderte, in welchem er die 77 verbündeten Städte mit einer Gänseheerde verglich. Als aber nun die für jene Zeit großartige Flotte von 20 Schiffen mit 2000 Schwerbewaffneten im Sunde wirklich erschien, verließ der König, obwohl die Erfolge von Wisby und Helsingborg (1361) nach sieben Jahren noch in lebhafter Erinnerung stehen und seinen Muth hätten beflügeln müssen, plötzlich das Reich, um selbstsüchtig die von ihm in Gothland erpreßten Schätze beim Markgrafen Otto von Brandenburg in Sicherheit zu bringen, während er den Drost Henning v. Putbus (s. A. D. B. XXVI. 740) zum Stellvertreter in Dänemark ernannte. Bald war nun Seeland und Kopenhagen mit den übrigen Inseln, sowie Norwegen bis Bergen erobert, ebenso Jütland und Schonen durch die fürstlichen Bundesgenossen; endlich fiel auch (1369) das feste Schloß von Helsingborg, wobei der lübische Feldhauptmann Bruno Warendorp sein Leben einbüßte. Schon hatte Hakon von Norwegen den Frieden erbeten, da vermochte endlich die Ueberredung Henning’s v. Putbus und der dänischen Geistlichkeit den König, daß er zu gütlichen Unterhandlungen seine Zustimmung gab. Entsprechend den Verdiensten Bertram’s und den Rüstungen, welche dessen Vaterstadt geleistet hatte, wurde Stralsund zum Orte der Vermittelung ausersehen; im November 1369 trafen dort die Vertreter der Städte unter Wulflam’s Leitung und die dänischen Gesandten, außer Henning v. Putbus mehrere Bischöfe und 27 Reichsräthe zusammen, welche sich über die Friedensvorschläge einigten. Diese enthielten als wesentliche Bedingungen namentlich zwei Vortheile für den Hansabund, einerseits die Erneuerung resp. Erweiterung aller Handelsprivilegien und Rechte, andererseits aber zur Sicherung derselben die Auslieferung Schonens als Pfand, und das Versprechen, daß die Wahl der zukünftigen Könige von Dänemark von der Genehmigung der Städte abhängig sei. Diese Verträge erhielten am 24. Mai 1370 durch den im großen Rathhaussaale abgeschlossenen berühmten Stralsunder Frieden ihre urkundliche Bestätigung, [290] und endlich auch, nachdem Waldemar sich vergebens bemüht hatte, vom Kaiser und anderen deutschen Fürsten Hülfe zu erlangen, am 27. October 1371 die königliche Zustimmung; auch mit Hakon von Norwegen kam der Friede zu Stande. Nachdem W. auf diese Art die kriegerische Ehre des Hansabundes wieder hergestellt und Stralsunds Ansehen im Kreise der übrigen Städte wesentlich erhöht hatte, gelang es ihm ebenso für die folgenden 20 Jahre und namentlich, seitdem König Waldemar am 24. Octbr. 1375 verstorben war, diesen Ruhm praktisch zu verwerthen, und die Macht seiner Vaterstadt auch mit den Gütern des Friedens auszurüsten. Mit politischem Scharfblick erkannte er, daß Waldemar’s Tochter, die Königin Margarethe, bei ihrer maßvollen und verständigen Regierung, im Gegensatze zu der Feindschaft ihres Vaters, für die Hansa ein eben so treuer als einflußreicher Bundesgenosse zu werden vermöchte, und förderte demgemäß ihren und ihres Gatten Hakon Plan, ihrem Sohne Olaf die Nachfolge im dänischen Reiche zu sichern. Diese Parteinahme bedingte zugleich eine feindliche Stellung gegen Mecklenburg und Schweden, wo Albrecht, Vater und Sohn, die Herrschaft führten, und endlich auch eine Spaltung im Hansabunde, da Rostock und Wismar für ihre Landesherren einzutreten wünschten. Bertram’s Einfluß war jedoch so bedeutend, daß er diese Schwierigkeiten leicht zu vermitteln wußte, namentlich da sein Sohn Wulf seit 1381 die Verwaltung in Schonen führte, und da seit dem Tode Hakon’s (1380) Margarethe und der junge Olaf auch die Krone von Norwegen erlangt hatten. Auch die pommerschen Herzoge waren, seit sie durch die Vermählung von Margarethens Nichte mit Wartislaw VII. in verwandtschaftliche Verbindung und zu Hoffnungen der Erbfolge gelangten, auf der Seite Dänemarks und des Hansabundes. In dieser Zeit erblicken wir Stralsund auf der Höhe seines Glanzes, zum Theil auch dadurch vermehrt, daß in Braunschweig (1372–80) und Lübeck (1380–84), sowie in dem benachbarten Anklam (1386–87) blutige Aufstände der Innungen gegen den Rath ausbrachen, welche den Handel und Credit dieser Städte beeinträchtigten. Dagegen berichten die Strals. Chroniken, daß im J. 1381 die Fülle der Waaren einen solchen Umfang erreichte, daß die Speicher und Straßen sie nicht zu fassen vermochten, während sich der überseeische Verkehr von Rußland bis England ausdehnte. Einem Aufstande der Stralsunder Gilden hatte W. dadurch vorgebeugt, daß er den Altermännern des Gewandhauses (1870) ein Privilegium verlieh, durch welches diese Theil an der Verwaltung und die Rechte einer bürgerschaftlichen Vertretung empfingen. Aufs neue hatte W. seine diplomatischen Talente zu bewähren, als am 3. August 1387 der junge König Olaf verstarb. Auch nach diesem ebenso traurigen wie verhängnißvollen Ereigniß hielt Bertram an seinem Bunde mit Margarethe fest und begünstigte die Wahl ihres Neffen, des Sohnes Wartislaw VII., welcher später unter dem Namen Erich XIII. die nordischen Kronen auf seinem Haupte vereinigte. Aus der hierdurch noch vermehrten Feindschaft Mecklenburgs und Schwedens und der zweideutigen Stellung von Wismar und Rostock entsprang jedoch ein doppeltes Unheil, welches die Kehrseite zu der Blüthe von 1381 bildete, einerseits das Anwachsen des Seeraubes auf der Ostsee, andererseits der Uebermuth der Wegelagerer auf den pommerschen Landstraßen. Zwar bewältigten Stralsund und Greifswald die letzteren besonders durch Eroberung ihres Raubschlosses Gützkow, welches jenen, nach dem Tode der letzten Gräfinnen Elisabeth und Mechtild (1378), als Hinterhalt gedient hatte; andererseits blieb aber die gleichzeitige Unternehmung Wulf Wulflam’s, welcher (1385–86) als Gouverneur von Schonen eine Flotte gegen die Seeräuber befehligte, ohne wesentlichen Erfolg. Letzterer Umstand, sowie der gegen den Sohn gerichtete Vorwurf, daß er auf dem Schloß zu Tribsees, welches gegen die Wegelagerer als Schutz zu dienen bestimmt und seiner Obhut anvertraut war, [291] parteiliche Justiz übe und überführten Raubrittern Schutz gewährt, trug dazu bei, daß die Achtung, in welcher W. in Stralsund bisher gestanden hatte, zu sinken begann, während Neid und Haß gegen seinen Reichthum und seine durch den Ruhm erworbene Macht sich mit dieser Mißstimmung vereinigten. Ihren Höhepunkt erreichte diese feindliche Gesinnung, als der neu (1389) in den Rath gewählte Karsten Sarnow (s. A. D. B. XXX, 374) im J. 1391 einen glänzenden Sieg über die Seeräuber errang und zur Belohnung für denselben zum Bürgermeister erwählt wurde. In dieser Stellung begründete er in Gemeinschaft mit seinen Freunden H. Hosang und H. Krüdener eine neue städtische Verfassung, welche die Wahl und Vertheilung der Rathsämter regelte und eine bürgerschaftliche Vertretung von 12 Altermännern einsetzte, welche an der Verwaltung theilnehmen und die Berechnung über die städtischen Gelder prüfen sollte. Infolge dieser Einrichtung hatte Bertram W. und der ihm verschwägerte Bürgermeister Albert Gildehusen (s. A. D. B. IX, 168) im Sommer 1391 Rechenschaft über die Verwendung der Steuern und Stiftungsgelder, namentlich des St. Jürgenshospitals und der Hovenerschen Stiftung sowie über die Münze zu geben, welche beide, anscheinend wegen Gedächtnißschwäche des Alters und mangelnder Geschäftsgewandtheit, nur ungenügend abzulegen vermochten. Dieser unerwartete Ausfall erregte einen solchen Aufruhr in der Gemeinde, daß W. sein Leben bedroht glaubte. Auf Bitte des Raths versuchte jedoch Sarnow die Menge zu beruhigen, und erlangte endlich als Resultat, daß man beiden zur Rechenschaft eine Frist bis zum Ende des Monats Junius 1391 gewährte, wofür sie eine Caution von 2000 Mk. erlegten und ihr gesammtes Vermögen zum Pfande setzten. Als aber der bestimmte Termin erschien, hatten beide mit ihren Familien heimlich die Stadt verlassen. Den Grund für diese Wortbrüchigkeit haben wir wohl weniger im Schuldbewußtsein und Feigheit, als in Stolz und Lebensklugheit zu suchen; einerseits glaubte nämlich W., in Erinnerung an seine der Stadt und dem Hansabunde geleisteten Dienste, eher auf Dankbarkeit als auf Anklage rechnen zu dürfen, andererseits hatte er wohl die Ueberzeugung, daß bei seiner mehr auf höhere allgemeine Gesichtspunkte als auf genaue peinliche Buchführung gerichteten Finanzverwaltung niemals eine Berechnung geleistet werden könne, welche der bürgerschaftlichen Vertretung genügen würde, endlich aber glaubte er nach den mit der letzteren gemachten Erfahrungen auf einen Sturm gefaßt sein zu müssen, der ihn, wenn nicht mit dem Tode, so doch mit Gefängniß und anderen schmählichen Strafen bedrohe. Demgemäß zog er es vor, statt den heimathlichen Richtern Rede zu stehen, an ein höheres Tribunal zu appelliren, indem er die Beschwerde über die ihm widerfahrene Unbilde den Hansatagen in Hamburg und Rostock vorlegte. Der Stralsunder Rath entschuldigte sich in einem ausführlichen, wahrscheinlich von Sarnow verfaßten Schreiben, in welchem sämmtliche Beschwerden gegen W. und Gildehusen, namentlich über ihre mangelhafte Geldverwaltung und Eigenmächtigkeit (1392) zusammengefaßt wurden. Dasselbe fand jedoch keinen Eingang, vielmehr erhielt der Rath von den beiden zu Lübeck (1392) gehaltenen Versammlungen den Bescheid, W. mit seinen Söhnen sowie Gildehusen in ihre Aemter und ihr Eigenthum wieder einzusetzen, oder ähnlich, wie Braunschweig, mit dem Ausschluß aus der Hansa bestraft zu werden. Wahrscheinlich hatte W. seinen Aufenthalt in Lübeck genommen, und zwar aus dem Grunde, weil er dort, wo die Unterdrückung der Aufstände von 1380–84 noch in lebhafter Erinnerung und das Patriciat am mächtigsten war, am leichtesten auf Zustimmung zur Bekämpfung ähnlicher Bewegungen, wie Sarnow solche leitete, rechnen durfte. Im Anfang des Jahres 1393 entschloß sich endlich der Stralsunder Rath die Verbannten zurückzurufen; Bertram W. erlebte diese Genugthuung jedoch nicht [292] mehr, da er im Laufe des Winters, anscheinend in Lübeck, verstarb. Seine Söhne ließen jedoch den Sarg nach Stralsund überführen, und nachdem derselbe zum Zeichen der Restitution im Rathszimmer auf den Bürgermeistersitz gestellt war, feierlich bestatten.

S. die Quellen unten bei Wulfhard W.