Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 43
Johann Albert Heinrich Reimarus Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden | |
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Ob er bis in Keller, oder bis in die Erde eingedrungen sey – wie tief – und was für eigentliche Spuren sich davon fanden? * *
Wenn eine Ableitung am Gebäude vorhanden war – woraus sie bestanden, und wie sie beschaffen war? Ob der Blitz deren oberstes Ende getroffen, oder auf eine andere Ecke des Gebäudes gefallen sey? Ob der Ableiter eine Auffangungs-Stange mit einer zugeschärften Spitze gehabt, und ob diese angeschmolzen worden? Ob er dem Leiter in seinem ganzen Wege, ohne Verletzung des Gebäudes oder des Leiters selbst gefolgt sey? oder ob an ein oder anderm etwas beschädigt worden? Ob er auch einen Nebenweg gesucht habe, und aus welcher Ursache? – Ob, weil er zu einer andern ziemlich weit herunterführenden, oder stärkern Strecke Metall leicht gelangen konnte? – Ob der Ableiter auch mit Metallen im Gebäude Zusammenhang gehabt, mittelst welcher ein Theil des Strahls hineingelockt werden konnte? oder ob er sonst fehlerhaft oder unzureichend gewesen? Ob das Ende des Ableiters in die Erde hineingesenkt war, und wie tief? – Wenn dieses, ob der Boden durch den Wetterstrahl aufgesprengt worden? – Wenn er aber
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