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BLKÖ:Csatskó, Emmerich

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Csécsy, Emmerich
Band: 3 (1858), ab Seite: 50. (Quelle)
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Csatskó, Emmerich (Rechtsgelehrter, geb. zu Waitzen im Pesther Comitat 1804). Die Elementarclassen und das Gymnasium besuchte er in Waitzen und Ofen, die Rechte absolvirte er zu Pesth und erhielt, erst 18 Jahre alt, die philosophische Doctorswürde. Nach Ablegung der Advocatenprüfung wurde er 1827 geschworner Notar bei der königl. Tafel, 1828 Professor des ung. Rechtes in Kaschau, wo er 6 Jahre blieb und dann an die Akademie nach Raab berufen [51] wurde, wo er die Professur bis Oct. 1847 bekleidete. Im Febr. 1844 wurde er zum Büchercensor, 1847 zum Vorstand des mit der Studien-Commission verbundenen Censor-Amtes ernannt, welches er jedoch wegen Ausbruch der Revolution nur durch 4 Monate bekleidete. Während der Periode von 1848 bis 1849 lebte er ganz zurückgezogen. 1849 ernannte ihn die Regierung zum provisorischen Schulinspector im Stuhlweissenburger Bezirke, welche Stelle er aber verlor, da diese Aemter bald wieder aufgehoben wurden. In so mißlicher Lage setzte er seine wissenschaftliche Thätigkeit auf dem Felde der Rechtswissenschaften fort, unterstützte Franz Császár (s. d.) in seinen jurid. Arbeiten und, um die Anwendung der das Strafverfahren betreffenden Allerh. Verordnungen zu erleichtern, bearbeitete er die Elemente des Strafrechtes. Sein erstes Werk, das im Druck erschien, war: „Mily viszonyban van a halálbüntetés a bünhöz“, d. i. In welchem Verhältnisse steht die Todesstrafe zum Verbrechen, nach Prof. Grohmann. Nun veröffentlichte er einige kleinere Arbeiten über Recht, Erziehung und mehrere Kritiken in verschiedenen Zeitschriften. Selbständig erschienen: „Bevezetés a term. jogba és a tiszta átalános természeti jog“, d. i. Einleitung in das Naturrecht und reines allgemeines Naturrecht (Raab 1839); – „Büntetésjogi elméletek, tekintettel a büntetés fajaira, különösen halálbüntetésre; mikép gyakoroltatott ez a régi és ujabb népeknél?“, d. i. Strafrechtliche Theorien mit Rücksicht auf die Arten der Strafe, besonders mit Rücksicht auf die Todesstrafe, wie dieselbe bei den alten und neueren Völkern geübt worden. Zwei Theile (Wien und Raab 1843). Beide Werke erhielten den Beifall der ungar. Akademie, welche C. in Anerkennung seiner Bestrebungen schon 1839 zum correspondirenden Mitglied gewählt hatte.