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BLKÖ:Frank, Peter Anton Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Frank, Ludwig
Band: 4 (1858), ab Seite: 327. (Quelle)
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Frank, Peter Anton Freiherr von (kaiserl. Hofrath, geb. zu Aschaffenburg 7. April 1746, gest. zu Wien 12. Nov. 1818). Entstammt einem angesehenen ungar. Adelsgeschlechte, welches bereits 1572 den Adel erhalten hatte. Später übersiedelte es nach Deutschland und der churbaierische Regierungskanzler zu Amberg Florian Christoph v. Frank, erhielt von dem Churfürsten Max Joseph am 24. April 1769 den Freiherrnstand. Peter Anton studirte die Rechtswissenschaft zu Göttingen und Mainz, erhielt die jurid. Doctorswürde, trat in öffentliche Dienste, wurde churfürstlich trierscher Hofrath und Professor des Staatsrechtes und der Geschichte an der Universität zu Trier. Im J. 1780 übernahm er in Mainz die Professur der deutschen Reichsgeschichte, wurde 1784 churfürstlich mainz. Hof- und Regierungsrath. 1791 folgte er einem Rufe nach Wien als k. k. Reichsreferendar und Hofrath, in welchen Eigenschaft er, 72 Jahre alt, starb. F. war auch Schriftsteller auf dem Gebiete [328] der Staatswissenschaft; seine erste Schrift, die Inaugural-Dissertation zur Erlangung der jurid. Doctorswürde: „Censura principii: Jurisdictio supremorum Imperii tribunalium in causis ecclesiasticis Protestantium non magis, quam Catholicorum fundata“ (Mainz 1771, 29 Bog. 4°.), veranlaßte die Gegenschrift des Prof. Jaub in Gießen: „Programma in quo principium du Jurisdictione etc. (wie oben) brevi observatione collustratur“ (Giessen 1772, 4°.). – Die übrigen Werke, welche F. herausgab, erschienen zum Theil unter angenommenem Namen, es sind: „Gründlicher Beweis, dass dem hohen Erzstift-Capitel zu Trier die landesherrliche Zwischenregierung in dem mit dem Erzstifte auf ewig vereinigten Fürstenthum Prüm bei gehindertem oder erledigtem erzbischöfl. Stuhle ausschliesslich zustehe“, mit 128 Beilagen (1781, Fol.). [Vergleiche darüber: Neueste jurid. Literatur 1781, II. Stück S. 272]; – „Grundbetrachtungen über Staat und Kirche nach natürlichen Rechtssätzen in Anwendung auf Teutschland“ (Mainz 1784, 8°.); – „Von dem grossen Nahmens Handzeichen Maximilians l. bey Unterzeichnung der Urkunden in teutschen Reichssachen: ein Beytrag zur Diplomatik der teutschen Könige“ (Mainz 1786, 8°. mit 2 K. K.). [Vergl. dar.: Jen. Lit. Ztg. 1787, V. S. 105; Allg. teutsche Bibl. 74. Bd. S. 544 u. Gött. gel. Anz. 1787, S. 1469]; – „Etwas über die Wahlkapitulationen in den geistlichen Wahlstaaten“ (Frankfurt 1788, 8°.). [Vergl. dar.: Tüb. gel. Ztg. 1788, S. 745; Gött. gel. Ztg. 1789 I. S. 281; Obert. Lit. Ztg. 1789, I. S. 517; Jen. Lit. Ztg. 1795 II. S. 410]. Diese Schrift, welche gleich der vorigen F. unter dem Pseudonym Friedrich Wilhelm Cosmann herausgab, ward durch die damals beabsichtigte Einführung einer beständigen Wahlcapitulation für das Erzstift Mainz veranlaßt. – „Einzelne Betrachtungen aus der Geschichte von Teutschland mit XI noch ungedruckten Urkunden“ (Mainz 1790, 8°.); diese Schrift gab er unter dem Namen A. von Reclam heraus.

Waldmann (Philipp), Biographische Nachrichten von den Rechtslehren auf der hohen Schule zu Mainz im 18. Jahrhunderte (Mainz 1784) S. 59. – Weidlich (Christoph), Nachrichten von jetzt lebenden Rechtsgelehrten (Halle 1781) I. Thl. S. 199 u. f. – Meusel (J. G.), Das gelehrte Teutschland II. Bd. S. 409. – IX. Bd. S. 370. – XVII. Bd. S. 609. – Ersch (J. S.) u. Gruber (J. G.), Allgem. Encyklopädie der Wissenschaften u. Künste (Leipzig 1822, Gleditsch, 4°.) I. Sect. 47. Thl. S. 175. – Baader (Clem. Alois), Lexikon verstorbener baierischer Schriftsteller des 18. u. 19. Jahrhdts. (Augsburg u. Leipzig 1825) des 2. Bandes erster Theil S. 51. – Wappen. Gevierteter Schild, 1 u. 4 in Gold ein bis an die Knie aufwachsender vorwärtsschreitender Mann mit braunem Haare und Barte, blauem runden Hute und einem langen blauen Rocke mit goldenem Kragen u. Gürtel, welcher in der Rechten eine irdene Bierkanne, in der Linken eine Weintraube mit zwei grünen Blättern oben am Stengel hält (Stammwappen). 2 u. 3 in Roth auf einem doppelten Fuße von Quadersteinen ein weißer schwarz ausgefugter runder Thurm mit oben abgerundetem schwarzem Thor, zwei darüber nebeneinander stehenden schwarzen Fenstern und einer in einen Knopf sich endigenden Kuppel. Auf dem Schilde zwei Helme, der rechte mit einem von Gold und Blau siebenmal gewundenen Wulste bedeckte, trägt zwischen zwei mit gewechselten Farben quergetheilten Büffelhörnern den Mann von 1 u. 4; der linke den Rumpf eines einwärtssehenden Mannes, in rother Kleidung, mit silbernem Halskragen und rothem spitzigen, mit drei Straußfedern (roth, silbern, roth) bestecktem Hute.