BLKÖ:Hartleben, Franz Joseph

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 7 (1861), ab Seite: 407. (Quelle)
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Der Vater, Franz Joseph H. (Rechtsgelehrter, geb. zu Düsseldorf 23. September 1740, gest. zu Wien 1808), früh verwaist, wurde von dem Beichtvater des Churfürsten von der Pfalz erzogen, der ihn zum Jesuiten bestimmte. Er floh aber, wurde Soldat und im siebenjährigen Kriege Officier in einem preußischen Cavallerie-Regimente. Im Frieden begann er das Studium der Rechte, promovirte 1769 zu Mainz, las über die Pandecten öffentlich und mit Beifall vor und erhielt 1778 eine Professur; später wurde er kais. Hofpfalzgraf, Syndicus der Stadt Mainz und Mitglied des dortigen Revisionshofes. Als 1797 Mainz in die Hände der Franzosen gerieth, begab sich H. nach Wien, wo er noch 13 Jahre lebte und im Alter von 68 Jahren starb. Intriguen mannigfacher Art hatten, ungeachtet der Verwendung einflußreicher Personen, seine Anstellung im kais. Staatsdienste vereitelt. H. hat verschiedene Streitschriften, kleinere Abhandlungen rechtswissenschaftlichen Inhalts und das erste kritische Journal für Rechtswissenschaft unter dem Titel: „Neueste juristische Literatur“ (Mainz 1784–1787, 8°.), in 4 Bänden, dann „Allgemeine Bibliothek der neuesten juristischen Literatur“ (Frankfurt 1787–1789, 8°.), in 3 Bänden, und fortgesetzt für 1791 in 2 Heften, herausgegeben; ein Beitrag zur Darstellung des deutschen Specialrechtes ist seine „Jurisdictio moguntina ordinaria civilis synoptice delineata“ (Mainz 1784, 8°.). Obwohl H. aus Familienpapieren bereits 1768 Kenntniß erhielt, daß er von der niederländischen adeligen Familie von Hartlaeven abstamme, machte er doch nie davon einen Gebrauch. [Ersch und Gruber, Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste, II. Sect. 3. Theil, S. 19. – Meusel, Gelehrtes Teutschland, 3. Ausgabe, III, 90; IX, 515. – Koppe[WS 1], Lexikon juristischer Schriftsteller, I, 250. – Weidlich, Biographische Nachrichten, I, 259; II, Nachtr. 119; V, 109.] –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Kopp.