Zum Inhalt springen

BLKÖ:Heß, die Freiherren von, Genealogie

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 8 (1862), ab Seite: 423. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Heß, die Freiherren von, Genealogie|8|423|}}

V. Genealogie, Familienstand und Wappen des Freiherrn von Heß. Die Familie des Freiherrn von Heß läßt sich in ihrer Abstammung in den Anfang des 15. Jahrhunderts zurückführen. Im Jahre 1416 erhielt ein Ahnherr dieses Geschlechts von Kaiser Sigmund ein Wappen. Dessen Nachkommen Johann und Albert wurde von Kaiser Rudolph laut Diplom ddo. Prag 21. October 1584 unter gleichzeitiger Verbesserung des Wappens der Reichsadelstand verliehen. Franz Joachim von Heß, fürstlich würzburgischer geheimer Rath und Kammerdirector, erhielt von Kaiser Franz I. Stephan mit Diplom ddo. Wien 2. Mai 1764 den Reichsritterstand, welchem mit 25. April 1770 die Aufnahme in’s böhmische Consortium folgte, und dessen Sohn Joachim Albert (gest. 9. April 1801), k. k. Reichshofrath, von Kaiser Leopold II. mit Diplom ddo. Wien 9. October 1790 den Reichsfreiherrn-, und mit Diplom ddo. Wien 16. Februar 1791 den erbländisch österreichischen Freiherrnstand. Dessen Sohn Hermann Franz Joachim (geb. 2. Jänner 1775, gest. 21. November 1855), Präsident des bestandenen Appellations- und Criminal-Obergerichtes in Wien, war zweimal vermält: 1) seit 26. Mai 1803 mit M. Julie gebornen von Luerwald (gest. 19. Mai 1808); 2) seit 4. Mai 1829 mit Anna gebornen von Kronenfels (geb. 14. September 1780, gest. 8. April 1855), verwitweten von Hacker zu Hart. Aus erster Ehe stammte Maria Katharina (geb. 24. Mai 1804, gest. 30. September 1828), welche seit 25. November 1826 mit unserm Helden und F. M. Heinrich Freiherrn von Heß vermält war; dieser aber ist ein Sohn des k. k. Regierungsrathes Franz Joseph Ritter von Heß aus dessen Ehe mit Theresia gebornen von Leporini. Aus dem von seinem Vater ererbten Ritterstande wurde H. erst durch das Freiherrndiplom vom 5. November 1849 in den Freiherrnstand erhoben. F. M. Freiherr von Heß hatte in erster Ehe die Tochter seines Vetters zur Frau; die zwei Kinder aus dieser ersten Ehe starben im zartesten Alter. Seit 12. April 1841 ist F. M. Freiherr von Heß zum zweiten Male mit Maria Anna gebornen Freiin von Diller (geb. 15. November 1819), Tochter seiner Schwester, somit seiner Nichte, vermält. Auch diese Ehe ist mit drei Kindern, zwei Knaben und einem Mädchen, gesegnet worden, aber Alle gingen vor dem Vater dahin. Um also den in Oesterreichs Kriegsgeschichte so berühmt gewordenen Namen nicht untergehen zu lassen, gestatteten Se. Majestät der Kaiser dem Helden, den damals achtjährigen Sohn Friedrich (geb. 1847) des k. k. Majors Georg Freiherrn von Diller (seines Neffen) an Kindesstatt anzunehmen, und seither führt das Freiherrngeschlecht der Heß den Doppelnamen Heß-Diller. Ebenso wurde die Uebertragung des Standesgrades des Freiherrn Hermann Franz Joachim, des ersten Schwiegervaters des Feldmarschalls, auf dessen[WS 1] Stief-Enkelin und Adoptivtochter Hermanie Bonnet Edle von Bayard, nachmals vermälte von Henneberg, in Vollzug gebracht und dadurch dem Aufhören des Namens des im Mannsstamme erloschenen älteren Hauses der Freiherren Heß, welches nun Heß-Bayard heißt, vorgebeugt. Ueberdieß wurde von Sr. Majestät der Gemalin des Feldmarschalls der Titel nebst den Vorrechten einer Hofdame verliehen. [Vergl. Näheres im Gothaischen genealogischen Taschenbuch der freiherrlichen Häuser im Jahrg. 1849, S. 197; Jahrg. 1855, S. 260, u. Jahrg. 1861, S. 296. – Kneschke (E. Dr.), Die Wappen der deutschen freiherrlichen und adeligen Familien (Leipzig 1855, J. O. Weigel, 8°.) Bd. I, S. 197.] – Wappen. Im rothen Schilde ein silberner Querbalken, welcher oben von 3 (1 und 2) goldenen Kugeln begleitet ist. Den [424] Schild deckt die Freiherrnkrone, auf welchem sich ein gekrönter Helm erhebt, aus dessen Krone der vorwärts sehende armlose Rumpf eines alten graubärtigen Mannes mit entblößtem Kopfe hervorragt. Auf dem knapp anliegenden rothen Gewande erblickt man vorne auf der Brust 3 goldene untereinander stehende Kugeln. Helmdecken. Rechts roth und golden, links roth und silbern. Das Stammwappen ist sich durch Standeserhebungen gleich geblieben, bei der Erhebung in den Freiherrnstand wurde nur die Freiherrnkrone hinzugefügt. Da durch Adoptionen nunmehr zwei Linien dieses Hauses bestehen, Heß-Diller und Heß-Bayard, so ist mit dem Hauswappen auch jenes der Adoptivkinder vereinigt worden. Die Vereinigung des Wappens und Namens der beiden Geschlechter Heß-Diller erfolgte mit Allerhöchstem Handschreiben vom 21. December 1854 und die Ausfertigung des Diploms mit 14. Februar 1855. Das Wappenschild von Heß-Diller ist ein längsgetheilter Schild, in dessen rechter Schildeshälfte das oben beschriebene freiherrlich Heß’sche Wappen, in der linken das freiherrlich Diller’sche Wappen sich befindet; dieses letztere ist in Gold vier schwarze Querbalken. Den Schild bedeckt die Freiherrnkrone, auf welcher sich zwei zueinandergekehrte gekrönte Turnierhelme erheben. Der rechte Helm trägt den rothen Rumpf des Heß’schen Wappens, auf der Krone des linken ruht innerhalb der Oeffnung eines schwarzen Adlerfluges ein übergebogener Arm im goldgeränderten Harnisch, eine Streitaxt am goldenen Schafte über sich schwingend. Die Helmdecken sind rechts roth und silbern, links schwarz und gold. Schildhalter. Rechts ein schwarzer Adler, links ein schwarzer Greif, jeder mit ausgeschlagener rother Zunge, mit einer silbernen Mauerkrone um den Hals und daran rücklings mit einer goldenen Kette an eine unter dem Schilde laufenden Arabeskenverzierung gefesselt, auf welcher beide Schildhalter aufstehen. Für die zweite Linie Heß-Bayard erfolgte die Vereinigung der Namen und des Wappens mit Allerhöchster Entschließung vom 1. Februar 1855, und die Ausfertigung des Diploms am 17. Juli d. J. Wappen. Dasselbe ist ein längsgetheilter Schild, die rechte Schildeshälfte durchzieht ein schwarzes Kreuz, welches von vier rothen Löwen mit ausgestreckter Zunge, jeder einwärts aufspringend, begleitet ist. Die linke Schildeshälfte ist das schon beschriebene freiherrlich Heß’sche Wappen. Den Schild bedeckt die Freiherrnkrone, auf welcher sich zwei gekrönte einwärts gekehrte Turnierhelme erheben; aus der Krone des rechten Helmes ragen drei Straußenfedern, eine silberne zwischen zwei schwarzen. Die Krone des linken trägt den rothen Rumpf des freiherrl. Heß’schen Wappens. Helmdecken. Rechts schwarz und silbern, links roth, rechts mit Gold, links mit Silber unterlegt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: des-.