BLKÖ:Heinke, Joseph Prokop Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 8 (1862), ab Seite: 223. (Quelle)
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Heinke, Joseph Prokop Freiherr von (Rechtsgelehrter, geboren zu Prag 1758, das Todesjahr unbekannt). Sohn [224] des Vorigen. Studirte in Prag und Wien, erhielt aber in den juridischen Wissenschaften noch von den Professoren Hupka und Eybel [Bd. IV, S. 118] und von dem Publicisten van der Heyden Privatunterricht. Nun trat er in den Staatsdienst, wurde 1779 Concipist und arbeitete in geistlichen Angelegenheiten; 1785 zum Gubernialrath in Böhmen befördert, wurde auf den Wunsch seines Vaters seine Ernennung in jene eines Regierungssecretärs für Niederösterreich umgeändert. Anläßlich einer amtlichen Arbeit mußte er eindringliche Studien über das Lehenwesen machen, welchen Gegenstand er seither mit aller Gründlichkeit wissenschaftlich bearbeitete. 1807 wurde er zum niederösterreichischen Lehenrathe ernannt und ihm zugleich die Aufsicht über die Regierungsregistratur übertragen; 1813 zum wirklichen Regierungsrathe befördert, wurde er, als 1815 die Central-Organisirungs-Hofcommission für die durch den Pariser Frieden an Oesterreich gelangten Provinzen errichtet worden war, zur Regulirung des Lehenwesens, in Italien, Illyrien, Dalmatien und Tirol verwendet. Neben seinem Amte versah er die Stelle eines Prüfungscommissärs durch zwölf, die des juridischen Vicedirectors durch fünf Jahre; auch hat er das niederösterreichische landesfürstliche Lehenarchiv systematisch nach den Hauptmomenten des Lehenrechtes geordnet und auf diese Art zur Rechtserweisung des landesfürstlichen Leheneigenthums geeignet gemacht. Als Fachschriftsteller hat H. folgende Werke veröffentlicht: „Kurze Darstellung des in den österreichischen deutschen Staaten üblichen Lehenrechtes“ (Wien 1812, Bauer, 8°., zweite verm. und verb. Aufl. ebd. 1818, dritte verm. und verb. Aufl. ebd. 1831, Volke, 8°.); – nach dieser letztern erschien von Dr. Bosio eine italienische Uebersetzung unter dem Titel: „Manuale del gius feudale comune austriaco aggiuntovi un etratto del Codice feudale veneto ed una raccolta dei decreti italici ed austriaci in materia di feudi“ (Venezia 1843, vedova Gattei); – „Grundlinien des in den österreichischen Staaten bestehenden Lehenverhältnisses zum Gebrauche der Vasallen und der in Lehengeschäften arbeitenden Beamten“ (Wien 1836, Fr. Beck, 8°.); – „Handbuch des niederösterreichischen Lehenrechtes“. 2 Bde. (Wien 1812, Bauer, 8°.). Wann H. gestorben, ist nicht bekannt, im Jahre 1837 war er noch am Leben. Franz Tschischka in seinem Werke: „Kunst und Alterthum in dem österreichischen Kaiserstaate“ (Wien 1836, Fr. Beck, gr. 8°.) S. 364, führt ihn in der Reihe der österreichischen Künstler auf, gibt das Jahr 1768 als sein Geburtsjahr an (während Gräffer dasselbe um volle zehn Jahre zurücksetzt auf 1758) und nennt Heinke einen „Kunstfreund, Zeichner und Aetzkünstler“.

Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. II, S. 536, und Bd. VI, Suppl. S. 477.