BLKÖ:Irányi, Daniel

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Nächster>>>
Irasek
Band: 10 (1863), ab Seite: 288. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Dániel Irányi in Wikidata
GND-Eintrag: 12457422X, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Irányi, Daniel|10|288|}}

Irányi, Daniel (ungarischer Deputirter auf dem Landtage 1848/49, geb. zu Toporcz in der Zips 1820). Sein früherer Name war Halbschuh. Die Schulen besuchte er zu Eperies, dann studirte er die Rechte und wurde 1842 zu Pesth Advocat. Einige in Zeitschriften abgedruckte Abhandlungen, in welchen er auch eine genauere Kenntniß der ausländischen Literatur beurkundete und mehrere bei öffentlichen Gelegenheiten gehaltene Reden, welche eine glänzende Rednergabe verriethen, lenkten Kossuth’s Aufmerksamkeit auf ihn, der ihn bald für seine Zwecke gewann. Von der Leopoldstadt in Pesth für den 1848ger Landtag zum Abgeordneten gewählt, spielte er bald im Abgeordnetenhause eine hervorragende Rolle. Die Hauptmomente seiner revolutionären Thätigkeit sind: Als am 29. September 1848 Kossuth im Landtage den Antrag stellte, die Versammlung möge dem Kaiser ihre Betrübniß über die Ermordung des Grafen Lamberg aussprechen und der Pesther Magistrat eine strenge Untersuchung dieses Verbrechens einleiten, trat Irányi mit der teufelischen Ansicht auf: „es sei bloß ein Formfehler unterlaufen; Lamberg hätte allerdings hingerichtet werden sollen (der Gesandte des Kaisers! ungarisches Staatsrecht!), aber es hätte auf gesetzlichem Wege geschehen müssen, es möge daher von einer Untersuchung Abstand genommen werden“. Dieser Antrag fiel und jener Kossuth’s wurde angenommen. Als am 10. Mai 1849 Hentzi Pesth bombardirte und viele Leute die Stadt verließen, gab Irányi, der schon am 25. April von Kossuth in Debreczin zum Regierungscommissär ernannt worden war, den strengen Befehl, daß kein Garde und Beamte die Stadt verlassen dürfe, und selbst in der Gefahr auf seinem Posten zu verbleiben habe. Den Pesthern, welche durch das Bombardement Schaden gelitten hatten, sicherte er Unterstützung von der revolutionären Regierung zu. Auch proclamirte er in seiner Eigenschaft als Kossuth’scher Regierungscommissär in Pesth einen aus Militär- und Civilpersonen zusammengesetzten standrechtlichen Gerichtshof, befahl alle Embleme Oesterreichs und des Kaiserhauses an öffentlichen Orten abzunehmen und durch das ungarische Wappen ohne Krone zu ersetzen. Nach der Katastrophe rettete auch I. gleich anderen sich durch die Flucht, begab sich nach Paris, wo er noch jetzt als eines der Häupter der magyarischen Emigration thätig ist, und vor einigen Jahren in Verbindung mit Charles Louis Chasin[WS 1] die Schrift veröffentlichte: „Histoire politique de la Hongrie 1847–1849, I partie. Avant la guerre“ (Paris 1859, Pagnerre), deren Verbreitung erst jüngst mit Erlaß des k. k. Landesgerichtes in Strafsachen vom 17. December 1862, weil mit derselben das Verbrechen der Störung der öffentlichen Ruhe begangen sei, verboten wurde. Als im Jänner 1851 I. mit noch vielen Anderen vor Gericht geladen wurde, um sich zu verantworten und nicht erschienen war, wurde über ihn und die übrigen das Urtheil in contumaciam ausgesprochen, welches auf den Tod mittelst des Stranges lautete.

Levitschnigg (Heinrich Ritter von), Kossuth und seine Bannerschaft. Silhouetten aus dem [289] Nachmärz in Ungarn (Pesth 1850, Heckenast, 8°.) Bd. II, S. 244 [mit dem Facsimile seiner Unterschrift auf S. 246]. – Ujabb kori ismeretek tára, d. i. Neues ungarisches Conversations-Lexikon (Pesth 1850 u. f., Heckenast, Lex. 8°.) Bd. IV, S. 487. – Rittersberg (J.), Kapesní slovníček novinářský a konversační, d. i. Kleines Taschen-Conversations-Lexikon (Prag 1850, 12°.) Theil I, S. 764.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Charles-Louis Chassin (Wikipedia, französisch).