BLKÖ:Kaufmann, Johann Baptist Maria
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 11 (1864), ab Seite: 58. (Quelle) | |||
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[59] Theresianischen Ritterakademie ernannt. In der Folge vertauschte er diese Lehrkanzel mit jener des römischen Civil- und Kirchenrechtes. In seinem Fache als Schriftsteller thätig, bearbeitete er das römische Recht in einer Reihe von Werken, denen von den Koryphäen dieser Wissenschaft von Savigny, Thibaut und Anderen Anerkennung gezollt wurde. Seine Schriften sind: „Anfangsgründe des römischen Privatrechtes systematisch dargestellt. Drei Abtheilungen“. 3 Bde. (Wien und Triest 1814 und 1822, Geistinger, 8°.); Dr. Andreas Hüttenbrenner gab über dieses Werk ein besonderes „Register“ (Gratz 1830, Kienreich, 8°.) heraus; – „Römische Rechtslehre über die Contracte und pacta. eine civilistische Abhandlung“ (ebd. 1821, 8°.); – „Grundsätze des römischen Rechtes. Von Obligationen und Verträgen überhaupt nach den Grundsätzen des römischen Rechtes. Erste Abtheilung“ (ebd. 1820, 8°.); – „Von Obligationen aus Contracten und pactis. Zweite Abhandlung“ (ebd. 1821, 8°.); – „Von Obligationen ex delictis et variis causarum figuris. Dritte Abhandlung“ (ebd. 1822, 8°.); – „Von Befestigung, Umänderung und Aufhebung der Obligationen. Vierte Abhandlung“ (ebd. 1822, 8°.). Leider wurde der Gelehrte durch einen frühen Tod – Kaufmann zählte, als er starb, erst 34 Jahre – zu früh der Wissenschaft entrissen.
Kaufmann, Johann Baptist Maria (Rechtsgelehrter, geb. zu Gilgenberg in Niederösterreich 11. Juli 1788, gest. zu Wien 3. April 1822). Besuchte das Piaristengymnasium zu Horn und kam dann nach Wien, wo er von 1806 bis 1810 die Rechtswissenschaften hörte und im Jahre 1811 zum Doctor der Rechte promovirt wurde. Kurz zuvor aber wurde er – ein in damaligen Zeiten höchst seltener Fall – zum Professor des österreichisch-bürgerlichen Rechtes an der- Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. III, S. 162.