BLKÖ:Kostetzky, Dominik
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Kostěnec, Johann |
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Band: 13 (1865), ab Seite: 34. (Quelle) | |||
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[35] und nicht streitigen Rechtssachen in praktischen Regeln und Beispielen dargestellt“ (Prag 1812, 8°.); – „Theoretisch-praktische Anleitung zur Behandlung der Erbschaftssachen, welche sowohl die Lehre von dem dreifachen Erbrechte als auch die Verlassenschaftsabhandlungspflege bei jeder Art Erbfolge enthält u. s. w.“, 2 Theile (Wien 1814, 8°.; 2. Auflage ebd. 1818; 3. Auflage 1844, 8°.); die 3. Auflage ist lange nach K.’s Tode von Dr. Kalessa mit einem die neuen gesetzlichen Bestimmungen über das Verfahren in Erbschaftssachen enthaltenden Anhange herausgegeben worden; – „System der politischen Gesetze Böhmens zum bequemen Gebrauche für den Geschäfts- und Privatmann“, 12 Bde. (Prag 1816 bis 1825, 8°.); in diesem seinem Hauptwerke behandelt K. die Staatsverfassung Böhmens (im 1. Bde.); die Landespolizei, die Polizei in Sicherheitssachen, die dazu bestellten Behörden und das Verfahren bei denselben (im 2. Bde.); die Gesetzgebung in Unterthanssachen (im 3. Bde.), welche im Jahre 1818 in zweiter vermehrter Auflage erschien; die Gesetzgebung in Stiftungssachen (im 4. Bde.); in Gewerbs- und Handelssachen (im 5. Bde.); im geistlichen Fache (im 6. Bde.); im Landwirthschaftsfache (im 7. Bde.); die Gesetzgebung über das Universitäts-Studienwesen (im 8. Bde.); über die politischen Stellen und Beamten (im 9. Bde.); die Gesetzgebung in Militärsachen (im 10. Bde.), und jene, welche[WS 1] die Geschäftsbehandlung in politischen Angelegenheiten, besonders bei den Magistraten, obrigkeitlichen Aemtern, Kreisämtern[WS 2] und der Landesstelle betrifft (im 11. Bde., 1. und 2. Abthlg.); – „Praktische Regeln zur Auslegung und Anwendung der Civil-, Criminal- und politischen Gesetze u. s. w.“ (Wien 1823, 8°.). K. zeigt sich in allen seinen Schriften, die heut’ freilich nur mehr historischen Werth besitzen, als einen praktischen, mit gründlichen Kenntnissen ausgestatteten Rechtsgelehrten, der mit seinen tüchtigen Arbeiten den Bedürfnissen der Fachmänner abzuhelfen wußte.
Kostetzky, Dominik (Rechtsgelehrter, geb. zu Leitmeritz in Böhmen 25. Juli 1753, gest. ebenda 11. August 1828). Nachdem er das Gymnasium in seiner Vaterstadt beendet, ging er im Jahre 1771 nach Prag, wo er den philosophischen und juridischen Studien oblag, nach deren Beendigung sich der vorgeschriebenen Prüfung bei dem k. k. Appellationsgerichte unterzog, und auch bald darnach eine Supernumerär-Syndicatsstelle bei dem Leitmeritzer Magistrate erhielt. Im Jahre 1785 wurde K. wirklicher Rath daselbst und blieb es bis zur allgemeinen Regulirung des Magistrates. Im Jahre 1788 trat er aus diesem Amte und lebte, da er einiges Vermögen ererbt, theils von eigenen Mitteln, theils als beeideter Advocat von dem Ertrage der ihm zu theilgewordenen Justiziarate auf den Herrschaften Zahorzan, Ploschkowitz und Tschischkowitz. Im Jahre 1801 gab er jedoch alle öffentlichen Geschäfte auf, übersiedelte nach Prag und widmete sich ganz der Schriftstellerei seines Faches, die er mit glücklichem Erfolge bis zum Jahre 1813 betrieb. Im genannten Jahre nöthigten ihn seine Verhältnisse – denn K. hatte, um sein großes und immer noch schätzbares Werk über die politische Gesetzgebung Böhmens zu vollenden, bei dem kärglichen Honorar seines Verlegers aus eigenen Mitteln zugesetzt – sich neuerdings um ein Amt umzusehen und es gelang ihm auch bald, eine Rathstelle bei dem Magistrate der Stadt Bilin zu erlangen, welche er bis zum Jahre 1824 versah. In diesem Jahre trat er in Folge seines hohen Alters – er zählte bereits 70 Jahre – in den Ruhestand, den er in seiner Vaterstadt verlebte, bis er in derselben im Greisenalter von 76 Jahren starb. K. hat folgende Werke herausgegeben: „Die Gerichtsbarkeit in streitigen- Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. VI, Suppl, S. 517.