BLKÖ:Lexa von Aehrenthal, Johann Baptist Freiherr
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Lexa von Aehrenthal, Johann Anton | ||
Band: 15 (1866), ab Seite: 49. (Quelle) | |||
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Johann Anton Ritter Lexa von Aehrenthal [s. d. Quellen]. Nach beendeten juridischen Studien trat er in den kaiserlichen Staatsdienst. Bald in der politischen, bald in der judiciellen Laufbahn dienend, wurde er Landrath bei dem k. k. böhmischen Landrechte, Gubernialrath und Hofrath bei dem k. k. böhmischen Landesgubernium und zuletzt Vicepräsident dieser obersten Landesbehörde. In Anerkennung seiner verdienstvollen Amtsthätigkeit wurde er im Jahre 1828 in den erbländischen Freiherrnstand erhoben. L., der nach seines Vaters Johann Anton Tode die Herrschaft Doxan übernommen hatte, war ein ausgezeichneter Pomolog, der sich um die Hebung der Obstbaumzucht in Böhmen Verdienste erworben und darin auf seinen Besitzungen – die einem förmlichen Obstgarten glichen – mit gutem Beispiele vorangegangen ist. Von ihm ist auch das Werk: „Deutschlands Kernobstsorten“ (Prag 1833) herausgegeben worden. Genealogie und gegenwärtiger Familienstand ist aus den Quellen ersichtlich.
Lexa von Aehrenthal, Johann Baptist Freiherr (Pomolog, geb. in Böhmen 30. Juli 1777, gest. 17. October 1845]. Ein Sohn des- Adelstands-Diplom vom 9. Juni 1790. – Ritterstands-Diplom vom 8. März 1805. – Böhmisches Incolat von gleichem Datum [sämmtlich für Johann Anton Lexa von Aehrenthal]. – Freiherrnstands-Diplom vom 2. September 1828, für Johann Ritter Lexa von Aehrenthal. – Slovník naučný. Redaktor Dr. Fr. Lad. Rieger, d. i. Conversations-Lexikon. Redigirt von Dr. Franz Lad. Rieger (Prag 1859, Kober, Lex. 8°.) Bd. IV, S. 1261 [daselbst wird Johann Baptist Lexa von Aehrenthal als im Jahre 1817 geboren angegeben, was unrichtig ist, da er im Jahre 1777 geboren ist, überhaupt sind die Angaben in diesem Artikel, in welchem Johann Anton Lexa zum geheimen Rath und Vicepräsidenten des böhmischen Appellationsgerichtes erhoben wird, welche Würde erst sein Sohn Johann Baptist bekleidete, u. dgl. m. ganz falsch. –