BLKÖ:Liechtenstein, Hartneid (II.)
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 15 (1866), ab Seite: 124. (Quelle) | |||
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[125] oder vor den, den dieser ausdrücklich bestimmt, zu stellen haben“. Diese Vorrechte erwirkte er auch für seine anderen Häuser und Güter in Mähren und seine Nachkommen ließen sich dieselben von Kaiser Karl IV. im J. 1348 und von dessen Nachfolgern in Böhmen, Wenzel und Sigismund, bestätigen. Seine Söhne mit Anna von Trautmannsdorf sind: Heinrich, n. A. Hartneid, Georg und Johann, von denen Georg das Geschlecht[WS 1] fortpflanzte. –
24. Hartneid (II.), nach Anderen Hartmann (gest. im Jahre 1337), ein Sohn Heinrich’s von L. und ein wegen seiner Tapferkeit vielgerühmter Kriegsheld seiner Zeit, der eigentliche Begründer der Liechtenstein’schen Hausmacht. Im Kriege des Böhmenkönigs Johann wider die Polen und Ungarn und wider den Herzog zu Oesterreich, stand Hartneid zu König Johann, was er schwer büßen mußte, da ihm die österreichischen Herzoge alle seine Besitzungen verwüsteten. Zum Ersatz für den erlittenen Schaden schenkte ihm König Johann im Jahre 1334 das Schloß Maidberg in Mähren, den Markt zu Tracht, die Dörfer Wißeritz, Polau und Starnitz. Ein fast noch wichtigeres Vorrecht erwarb er einige Jahre früher, als ihm der König im Jahre 1332 zu Paris bestätigte: „daß er und alle Besitzer des (von seinem Vater Heinrich erworbenen) Schlosses Nikolsburg von aller Landsteuer befreit sein sollen und sich nicht vor das Landrecht in Mähren, sondern unmittelbar vor den Landgrafen,Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Geschecht.