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BLKÖ:Loehr, Johann Friedrich Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 15 (1866), ab Seite: 396. (Quelle)
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Loehr, Johann Friedrich Freiherr von (Staatsmann, geb. 25. Juli 1734, gest. zu Wien 1. August 1795). Ein Sohn des zugleich mit seinem Bruder Johann Friedrich Werner, churfürstlich Mainzischen Hof-, Regierungs- und Revisionsrath, mit Diplom vom 19. April 1729 in den Ritterstand erhobenen churfürstlich Mainzischen Hofrathes und kaiserlichen Postmeisters Anselm Franz aus dessen Ehe mit Maria Anna Beaurieux von Schönbach. Johann Friedrich trat in kaiserliche Dienste, wurde Hofrath bei der obersten Justizstelle, dann bei der böhmisch-österreichischen Hofkanzlei, darauf wirklicher Staatsrath, geheimer Rath und niederösterreichischer Appellations-Präsident. Er ist der Verfasser der nachfolgenden Staatsschrift: „Gründlicher und vollständiger Unterricht von des Erzhauses Oesterreich älterem und neuerem Besitz der Markgrafschaft Burgau aus dem, aus echten und unverwerflichen Urkunden dargestellten offenbaren Beweis, dass diesem Erzhause über besagte Markgrafschaft die Landeshoheit nebst den daher rührenden l. f. hohen Gerechtsamen vollständig zustehe“ (Wien 1768, Fol.). Johann Friedrich von L. wurde in Anerkennung seiner ausgezeichneten Verdienste mit Diplom vom 26. Februar 1772 in den Reichsfreiherrnstand erhoben.

Kneschke (Ernst Heinrich Prof. Dr.), Neues allgemeines deutsches Adels-Lexikon (Leipzig, Friedr. Voigt, 8°.) Bd. V, S. 608. [Wenn es daselbst und im „genealogischen Taschenbuch der freiherrlichen Häuser auf das Jahr 1848“ (I. Jahrg.), S. 235, heißt: „daß mit Diplom ddo. Wien 19. April 1728 eine Bestätigung ihres schon ddo. Augsburg 13. Juni 1521 dem Werner Löhr, Stadt-Schultheißen zu Mainz und seinen Agnaten verliehenen Wappens und Adels, zugleich mit der Verleihung des Reichsritterstandes und des Prädicates von Löhrbach, dessen sie sich aber nie bedienten, stattgefunden habe“, so ist das ein Irrthum. Das Datum des Diploms ist der 19. April 1729 und nicht 1728, und dieses Diplom ist eine ursprüngliche Adelsverleihung, worin von einer Bestätigung eines dem Stadtschultheißen Werner L. schon 1521 verliehenen Wappens und Adels eben so wenig etwas vorkommt, wie von der Verleihung des Prädicates Löhrbach.] – Der heutige Familienstand. Karl August Freiherr von L. (geb. 2. März 1809), k. k. Major in der Armee; dessen Schwester Maria Theresia (geb. 3. September 1806), k. bayerische Theresien-Ordensdame, beide Kinder des k. k. Kämmerers und niederösterr. Regierungsrathes Johann Karl Freih. von L. (geb. 14. December 1774, gest. 7. December 1837) aus dessen Ehe mit Maria Theresia Freiin von Störck (geb. 6. August 1776, gest. 5. November 1847). Noch lebt die verwitwete Gattin des Onkels der beiden Obigen, Johann Friedrich Freih. von L., k. k. Gubernialrathes und Kreishauptmanns zu Klagenfurt (geb. 18. December 1771, gest. 22. April 1838), Leopoldine geb. Freiin von Hingenau, verwitwete Gräfin von Wurmbrand (geb. 8. November 1789). – Wappen. In silbernem Schilde ein blauer Querbalken, der unten von einem, oben von zwei Rosenbouquets mit drei im Triangel gestellten natürlichen Blumen an ihren blättrigen Zweigen begleitet wird. Den Schild bedeckt die Freiherrnkrone, auf der sich drei gekrönte Turnierhelme erheben. Auf der Krone des rechten wallen drei Straußenfedern, eine weiße zwischen rothen. Aus jener des mittleren wächst ein vorwärtsgekehrter Mann in rothem Gewande, mit langen weiten offenen Spitzärmeln und goldenen Knöpfen, mit rother, mit Silber eingeschlagener Kopfhaube, in der rechten Hand ein Schwert haltend, die linke in die Seite stemmend. Die Krone des linken Helms trägt zwischen einem offenen, rechts silbernen, links blauen Fluge einen der [397] Rosenbüsche des Schildes. Die Helmdecken sind rechts blau, links roth, beiderseits mit Silber belegt. Schildhalter sind zwei goldene Löwen.