BLKÖ:Meidinger zu Meidinger und Lauterbach, Johann Friedrich Freiherr von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Mehoffer, Joseph von (Oberst) |
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Band: 17 (1867), ab Seite: 275. (Quelle) | |||
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Maria Theresia wurde auf den kenntnißvollen und energischen Mann aufmerksam, berief ihn in ihre Staaten und ernannte ihn mit Decret vom 15. December 1766 zum wirklichen Hofrathe bei der k. k. Hofkammer und zugleich zum Münzdirector. Auf diesem Posten, den M. bis zu seinem im Alter von erst 51 Jahren erfolgten Tode bekleidete, war M. in der ersprießlichsten Weise thätig gewesen, theils durch die Regelung des kais. Münzwesens im Wege der Gesetzgebung, theils durch mannigfache sehr nützliche Erfindungen und Entdeckungen. Als Fachschriftsteller veröffentlichte M. nur die folgenden Arbeiten: „Patriotische Gedanken über das zerrüttete Münzwesen und die Einrichtung einer gesetzmässigen Kraismünzstatt, nebst einem Anhange, wie die Münzwissenschaft auf Akademien zu dociren sei“ (Frankfurt 1765, 8°.); – „Vernünftige Vertheidigung des Conventions- oder Zwanzigguldenfusses und wie durch dessen Einführung die Handlung verbessert, die Fabriken und Manufacturen befördert, und überhaupt Deutschlands Glückseligkeit dauerhaft gemacht werden könne. Nebst einem Anhange richtiger Lehrgründe von der Proportion zwischen Gold und Silber“ (Würzburg, Nürnberg und Prag 1765, 4°.). Mehrere Abhandlungen, die Verbesserung des Reichsmünzwesens betreffend, aus Meidinger’s Feder, sind aber in dem von Johann Christ. Hirsch herausgegebenen Werke: [276] „Des deutschen Reichs Münzarchiv“, 9 Bde. (Nürnberg 1756–1768, Fol.), enthalten. Noch wichtiger, namentlich in Hinblick auf die Industrie und Fabrication, sind mehrere der vielen von M. gemachten Entdeckungen und Erfindungen, u. z.: „Ueber die Kraft des elektrischen Feuers in Absicht auf die Metalle und Mineralien“, worüber die k. k. Realzeitung 1773, 46. Stück, nähere Nachrichten enthält; – „Ueber die zweikolbig-cylinderischen Ladstöcke für Schießgewehre, zu geschwinderem Laden und Weiterschießen“; – „Ueber Wasserpfannen, die das Pulver stets trocken und geschützt vor Regen und Feuchtigkeit erhalten“, worüber auch Näheres die obenerwähnte Realzeitung 1773, 36. Stück, mittheilt; – „Reine Verzinnung ohne Bleizusatz, ohne Salmiak und ohne andere der Gesundheit schädliche Beimischung eines giftigen Minerals“, welche gleichfalls in der Realzeitung 1773, 44. Stück, erörtert wird. Diese letztere Erfindung ist in der That eine der wichtigsten, einflußreichsten und vom sanitären Gesichtspuncte bedeutsamsten. Die dadurch erzielte Verbesserung der Kochgefäße und Tafelgeschirre machte im Auslande selbst großes Aufsehen. Der schwedische Arzt Dr. Murray bezeichnet Meidinger’s Erfindungen in dieser Richtung als das merkwürdigste und nützlichste, was er auf seiner Reise durch Frankreich, Italien und Deutschland gesehen, und weiß namentlich eine von M. erfundene Composition, die er feines „Stahlzinn“ nannte, nicht genug zu rühmen. In Anerkennung seiner Verdienste wurde M. von der Kaiserin Maria Theresia im Jahre 1774 in den Freiherrnstand mit dem Prädicate zu Meidinger und Lauterbach erhoben. Auch war Meidinger Ehrenmitglied der churbayerischen Akademie der Wissenschaften. Auf dem von dem Vater vorgezeichneten Pfade fortschreitend, hat sich auch sein Sohn Karl [siehe den Folgenden] als Naturforscher in mehreren Richtungen hervorgethan.
Meidinger zu Meidinger und Lauterbach, Johann Friedrich Freiherr von (Naturforscher, geb. zu Lauterbach in Hessen 1. September 1726, gest. zu Wien 2. Juni 1777). Kam im Alter von vier Jahren aus dem Elternhause und erhielt an den Schulen und Lehranstalten in Leipzig, Halle, Göttingen, Erfurt und Heidelberg seine wissenschaftliche Ausbildung. Physik, Chemie und Metallurgie waren seine Lieblingswissenschaften, und ihre Anwendung auf das praktische Leben, vornehmlich auf das Fabrikswesen, war es, was sein Nachdenken früh beschäftigte. Ebenso widmete er der Münzwissenschaft seine Aufmerksamkeit. Um seine theoretischen Kenntnisse durch praktische Anschauungen theils zu regeln, theils zu begründen, machte er Reisen durch Deutschland, Holland, England, wo er auf die dortigen Münzhäuser, ihre Einrichtungen, Arbeiten, auf den Gold- und Silberhandel und die denselben regelnden Gesetze sein Hauptaugenmerk richtete. Nach der Rückkehr von seinen Reisen folgte er unter mehreren Anträgen einem Rufe an den Hof von Fulda, wo er bald Münzdirector, Hofrath und Hofkammerdirector wurde. Nach dem Tode des Fürsten trat M. in die Dienste des Churfürsten von Trier und wurde wirklicher Hofrath und Director in dieser kais. privilegirten churhessischen Kreismünzstadt; auch überließ ihn der Churfürst von Trier dem Fürsten von Würzburg in gleicher Eigenschaft, zur Regelung des fränkischen Münzwesens, und so führte M. das Münzdirectorium des fränkischen, schwäbischen und bayerischen Kreises. Das Münzwesen, durch die Sorglosigkeit und Nöthen der Fürsten und die Ränke und Listen der Juden, lag zu Meidinger’s Zeit sehr im Argen. Er bahnte also überall nützliche Reformen an, steuerte durch gute und strenge Gesetze der Münzverfälschung, der Untreue der bei der Münze Angestellten, und sogar das Ausland richtete auf den energischen Reformator in diesem Gebiete seine Blicke, denn Ludwig XV. von Frankreich richtete im Jahre 1762 an den Churfürsten von Trier ein Schreiben, worin der König ein Gutachten Meidinger’s über das französische Münzwesen wünschte. Auch die große- Freiherrnstands-Diplom vom 16. März 1774. – Meusel (Johann Georg), Lexikon der vom Jahre 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller (Leipzig 1806, Gerh. Fleischer d. Jüngere, 8°.) Bd. IX, S. 21. – (De Luca) Das gelehrte Oesterreich. Ein Versuch (Wien 1776, Ghelen’sche Schriften, 8°.) I. Bandes 1. Stück, S. 320. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. III, S. 629 [daselbst heißt sein Prädicat Meidingen-Lauterbach, was irrig ist, denn es heißt: zu Meidinger und Lauterbach]. – Poggendorff (J. C.), Biographisch-literarisches Handwörterbuch zur Geschichte der exacten Wissenschaften (Leipzig 1859, Joh. Ambr. Barth, gr. 8°.) Bd. II, Sp. 101. – Wappen. Der Länge nach in drei gleiche Theile und durch die Mitte quergetheilter Schild mit Herzschild. Herzschild: in Gold ein doppelter schwarzer Adler mit ausgebreiteten Flügeln, ausgeschlagener rother Zunge und von sich gestreckten Fängen. Hauptschild 1 und 6: in Schwarz über zweien auf einem grünen Grunde liegenden Bergstufen ein aufrechtstehender goldener Greif mit einer goldenen Münze in der vorderen rechten Klaue; 2: in Roth zwei abwärtsgekehrte silberne Gemshörner; 3 und 4: in Blau auf grünem Rasen ein goldener Baum; 3: in Roth eine große goldene Medaille. Auf dem Hauptschilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich drei gekrönte Turnierhelme erheben. Aus der Krone des rechten nach innen gestellten Helms wächst zwischen zwei mit den Spitzen nach auswärts gebogenen silbernen Gemshörnern der goldene Baum von 3 u. 4; auf der Krone des mittleren Helms erhebt sich der schwarze Doppeladler des Herzschildes, und auf der Krone des linken nach innen gekehrten Helms erhebt sich zwischen zwei mit den Sachsen nach innen gekehrten Adlerflügeln, deren jeder oben mit einer Goldmünze belegt ist, der vordere Theil des goldenen Greifes von 1 und 6. Die Helmdecken des vorderen Helms sind blau, jene des mittleren und hinteren schwarz, alle mit Gold belegt. Die Schildhalter sind zwei wilde Männer, [277] welche um Kopf und Lenden grüne Kränze tragen; die dem Schilde zugekehrten Hände fassen denselben an, die anderen stützen sich auf zur Erde gestemmte Keulen.