BLKÖ:Oberleitner, Andreas

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 20 (1869), ab Seite: 454. (Quelle)
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Oberleitner, Andreas (Tonsetzer, geb. zu Angern 17. September 1786, Todesjahr unbekannt[WS 1]). Allem Anscheine nach ein leiblicher Bruder des Orientalisten und Benedictiners Franz Xaver Oberleitner, der später nach seinem Klosternamen gleichfalls Andreas hieß [s. d. Folg.]. Es ist bekannt, daß Franz X. Oberleitner zahlreiche Geschwister besaß, an denen er nach dem Tode der Eltern deren Stelle vertrat. Andreas erhielt gleich seinem Bruder in der Landschule Unterricht im Gesange und im Violinspiele. Im Jahre 1804 kam er nach Wien, wo er das Studium der Chirurgie vollenden sollte. Aber die Liebe zur Musik, für die er ein ausgesprochenes Talent besaß, behielt die Oberhand, und jedes weitere Studiren beseitigend, betrieb er mit allem Eifer musikalische Studien. Insbesondere erlangte er auf der Guitarre und Mandoline – letztere ein in der Gegenwart fast vergessenes Instrument[WS 2] – eine seltene Virtuosität und bildete sich darin nach zwei tüchtigen Vorbildern, Giuliani und Vimercati. Auf beiden Instrumenten ertheilte O. Unterricht, wovon er seinen Lebensunterhalt bestritt, bis es ihm gelang, im Jahre 1815 eine kleine Hofbedienstung zu erhalten, worauf er die Musik nur mehr als Nebenbeschäftigung betrieb. Im Jahre 1842 versah O. die Stelle eines k. k. Hof-Silber- und Tafelinspectors. O. hat für die Viola, [455] Mandoline und Terz-Guitarre Vieles geschrieben und zahlreiche Compositionen seiner Hand, darunter Variationen, Serenaden, Tänze, Duetten, Märsche, Ecossaisen, Potpourris, Ländler, Sonaten u. s. w. sind im Stiche erschienen. Vieles hatte er zu seiner Zeit in Handschrift liegen. Ob er noch lebt – er müßte jetzt 83 Jahre alt sein – oder bereits gestorben, ist dem Herausgeber dieses Lexikons nicht bekannt.

Schilling (G. Dr.), Das musikalische Europa (Speyer 1842, F. C. Neidhard, gr. 8°.) S. 254. – Gaßner (F. S. Dr.), Universal-Lexikon der Tonkunst. Neue Handausgabe in einem Bande (Stuttgart 1849, Frz. Köhler, Lex. 8°.) S. 659. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. VI. S. 568.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: unbekannnt.
  2. Vorlage: Instument.