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BLKÖ:Prandau, die Freiherren von, Genealogie

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 23 (1872), ab Seite: 190. (Quelle)
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I. Zur Genealogie der Freiherren von Prandau. Die Prandau, welche irrthümlich auch Brandau geschrieben erscheinen, sind ein altes Rittergeschlecht und hießen ursprünglich Hilleprand (Hellebrand) von Prandau, ließen aber in der Folge den Vornamen Hilleprand fallen und schreiben sich seither bloß Freiherren von Prandau. Ein Peter Hillebrand von Prandau war zu Anbeginn des 18. Jahrhunderts churbayerischer Hofkammerrath und hat sich sein Andenken durch eine im Jahre 1726 gemachte Stiftung [siehe II. Denkwürdige Sprossen der Freiherren von Prandau] bis auf den heutigen Tag erhalten. Die beiden Brüder Johann Georg Hillebrand von Prandau, k. k. Kammerraths- und Bancalitäts- Oberrepräsentant in Böhmen, und Maximilian Emanuel H. von P., k. k. Hofkammerrath zu Wien, erhielten im Jahre 1730 das Ritterdiplom, Der Freiherrnstand gelangte zweimal in die Familie, zuerst durch Karl Hilleprand von Prandau, kaiserlichen Reichshofrath, im Jahre 1734, in Anerkennung seines altadeligen Geschlechts; zum anderen Male durch Franz von Prandau [siehe oben den besonderen Artikel]. Ausschußrath: der niederösterreichischen Stünde, im J. 1779. Auch in Steiermark war die Familie seßhaft, besaß daselbst die Herrschaften Authal und Hanfelden und ein Peter Anton H. von P., kaiserlicher Hofkammerrath, erhielt 11. December 1738, die steirische Landmannschaft. Nach Kneschke wurde im nämlichen Jahre auch der obgenannte Reichshofrath Karl Freiherr von P. in die steirische Landmannschaft aufgenommen. [191] [Kneschke (Ernst Heinr. Prof. Dr.), Neues allgemeines deutsches Adels-Lexikon (Leipzig 1859, Fr. Voigt, 8°.) Bd. VII, S. 234. – Schmutz (Carl), Historisch-topographisches Lexikon von Steyermark (Gratz 1822, A. Kienreich, gr. 8°.) Bd. III, S. 203.]