BLKÖ:Raimann, Johann Nepomuk Ritter von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 24 (1872), ab Seite: 252. (Quelle)
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Raimann, Johann Nepomuk Ritter von (Arzt und Fachschriftsteller, geb. zu Freiwaldau im österreichischen Schlesien 20. Mai 1780, gest. zu Wien 8. März 1847). Wurde, da er frühzeitig Talent und Wißbegierde an den Tag legte, von seinen Eltern, welche unbemittelte Bürgersleute waren, als neunjähriger Knabe auf das Gymnasium zu Weißwasser gesendet, wo seine Fähigkeiten und sein Eifer bald die Aufmerksamkeit der Gymnasiallehrer auf ihn lenkten. Er verließ endlich diese Anstalt mit den glänzendsten Zeugnissen. Mit ähnlichem Erfolge beendete er die Philosophie, dann die ersten zwei Jahre der Medicin an der Universität zu Prag und die drei übrigen Jahre zu Wien, wo er durch Lectionen seinen Unterhalt erwerben mußte. Im Jahre 1804 erlangte er an der Wiener Universität die medicinische Doctorwürde. Schon im folgenden Jahre wurde er als Supplent des Lehramtes der allgemeinen Pathologie, Therapie und Materia medica an der damals österreichischen Universität zu Krakau angestellt und 1807 zum ordentlichen öffentlichen Professor jener Lehrfächer daselbst ernannt. Nebstbei versah er durch ein Jahr auch noch das Amt eines Notars der medicinischen Facultät, sowie die Supplirung der erledigten Lehrkanzel der Physiologie und höheren Anatomie; auch leistete er während der Besetzung Krakau’s durch fremde Truppen den in den dortigen Militärspitälern befindlichen österreichischen Kriegern eifrigen Beistand. Nach Abtretung Westgaliziens wurde R. 1810, in Anerkennung seiner Verdienste, als Professor der nämlichen Lehrkanzel, mit dem Titel und Range eines k. k. Rathes und Feldstabsarztes an die medicinisch-chirurgische Militär-Josephs-Akademie zu Wien, und von da, nachdem er 1813 durch neun Monate zugleich die Lehrkanzel der medicinischen Klinik für Wundärzte an der Wiener Universität provisorisch versehen hatte, als wirklicher Professor dieses Lehrzweiges an letztere versetzt, in welcher Stellung er nicht nur auf der Lehrkanzel und am Krankenbette sich neue Verdienste sammelte, sondern auch durch seine Schriften einen geachteten Namen in der medicinischen Welt erwarb. Er schrieb damals: „Die Anweisung zu Ausübung der Heilkunst als Einleitung in den klinischen Unterricht“ (Wien 1815, 2. Aufl. 1821); auch lateinisch: „Institutiones ad praxim[WS 1] clinicam ...“ (Vindobonae 1829, 8°.) und das „Handbuch der speciellen medicinischen Pathologie und Therapie“, 2 Bde. (ebd. 1816–1817); 3. Aufl. (1826); lat. Ausgabe: „Principia Pathologiae et Therapiae specialis medicae“ (ebd. 1835); welche wegen ihres gediegenen Inhaltes und ihrer gründlichen, praktischen Behandlung im In- und Auslande als Vorlesebücher benützt wurden. Auch nahm [253] er thätigen Antheil an mehreren, von den Behörden angeordneten Bearbeitungen als: die Pharmakopöen, Arzneitaxen etc. und wegen der, bei Gelegenheit der 1813 in Siebenbürgen ausgebrochenen Pest, von ihm gemachten zweckmäßigen Vorschläge zur Tilgung dieses Uebels, wurde ihm die kaiserliche Zufriedenheit zu erkennen gegeben. Nachdem er 1818 auch noch die Lehrkanzel der medicinischen Klinik versehen hatte, wurde ihm die provisorische Leitung des allgemeinen Kranken- und Findelhauses in Wien übertragen, und er 1820 zum wirklichen Director dieser beiden Anstalten und zum niederösterr. Regierungsrathe ernannt. Hier bewirkte er manche Verbesserungen, verfaßte zweckmäßige Instructionen für das Amts- und Dienstpersonale, führte in einander greifende Geschäfts-Manipulationen ein, wachte über genaue Erfüllung der Gesetze und brachte die Anstalten zu einem solchen Gedeihen, daß sie allen Instituten ähnlicher Art zum Vorbilde dienten, und R.’s Vorschläge und Gutachten solcher Anstalten in anderen österreichischen Provinzen allerhöchsten Orts genehmigt wurden. Kaiser Franz erhob ihn 1826 für seine vielseitigen Verdienste in den österreichischen Adelstand, mit dem Prädicate Edler von, und erwählte ihn drei Jahre später zu seinem Leibarzte. Kaiser Ferdinand I. ernannte ihn 1835 zum wirklichen Hofrathe, 1836 zu seinem Leibarzte und 1837 zum Director der medicinisch-chirurgischen[WS 2] Studien und Präses der medicinischen Facultät an der Wiener Universität, und verlieh ihm 1840 das Ritterkreuz des österreichischen Leopold-Ordens, sowie, den Ordensstatuten gemäß, den Ritterstand des österreichischen Kaiserstaates. Auch fremde Souveräne, Preußen, Rußland und Parma, zeichneten ihn mit Orden aus, und verschiedene in- und ausländische gelehrte Gesellschaften nahmen ihn unter ihre Mitglieder auf. Selbst im höheren Alter verließ ihn seine gewohnte Thätigkeit nicht. Seit dem Jahre 1837 erscheint er als Fortsetzer und Redacteur der im J. 1811 gegründeten medicinischen Jahrbücher des österreichischen Kaiserstaates; sein Name kommt auf denselben wohl noch bis 1847, seinem Todesjahre, vor, jedoch wird seit 1841 A. Edler von Rosaš als Hauptredacteur genannt. Bereits 64 Jahre alt, übernahm R. 1844 noch das medicinische Referat bei der Studien-Hofcommission. Die zu große Anstrengung, welche mit der gewissenhaften Ausfüllung so vieler Aemter verbunden war, untergrub seine Kräfte; er verfiel in eine Krankheit, von welcher er sich nicht mehr ganz erholte, und starb im Alter von 67 Jahren. R. war mit einer Tochter des kais. Leibarztes und geheimen Rathes, Andreas Freiherrn von Stifft, vermält, aus welcher Ehe eine Tochter und drei Söhne entstammen.

Adelstands-Diplom ddo. 23. April 1826. – Ritterstands-Diplom ddo. 14. März 184“. – Frankl (Ludwig August Dr.), Sonntagsblätter (Wien, 8°.) 1847, S. 97 [nach diesem gestorben am 10. März 1847, was unrichtig ist]. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. IV, S. 329. – Neuer Nekrolog der Deutschen (Weimar, B. Fr. Voigt, kl. 8°.) XXV. Jahrg. (1847), Theil I, S. 189. – Wiener Zeitung 1847, Nr. 98. – Wappen. Ein von Roth, Blau und Silber mit einer aufrechtstehenden Spitze getheilter Schild, das rechte rothe Feld durchzieht ein silberner, oben ausgebogener Ständer, welcher mit einer rothen, durchbrochenen, fünfblättrigen und grünbespitzten Rose belegt und von zwei silbernen, ebenfalls durchbrochenen, fünfblättrigen und grünbespitzten Rosen begleitet ist. Im linken silbernen Felde erscheint eine pfahlweise gestellte, sechsmal gekrönte Schlange von natürlicher Farbe. In der blauen Spitze steht auf [254] drei, aus dem Fußrande sich erhebenden grünen Hügeln ein goldener, aufgerichteter Löwe mit Doppelschwanz und ausgeschlagener, rother Zunge. Auf dem Schilde erheben sich zwei gekrönte, zu einander gekehrte Turnierhelme. Aus der Krone des rechten Helms wächst, nach innen gekehrt, der vorbeschriebene goldene Löwe; auf der Krone des linken Helms ist zwischen zwei offenen, mit den Sachsen gegen einander gekehrten, von Silber und Roth abwechselnd quergetheilten Adlerflügen der Stab des Aesculap in natürlichen Farben zu sehen. Die Helmdecken des rechten Helms sind blau mit Gold, jene des linken roth mit Silber belegt. –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: praxin.
  2. Vorlage: medicinisch-chirugischen.