BLKÖ:Raule, Franz Freiherr von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 25 (1873), ab Seite: 41. (Quelle) | |||
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[42] als Repräsentant der obersten Justizstelle bei Berathung des Studienplanes für die Rechts- und Staatswissenschaften. Im Jahre 1856 wurde R. zum k. k. österreichischen Bevollmächtigten bei der allgemeinen deutschen Handelsgesetzgebungs-Commission ernannt, welche er bis 1. Juni 1866 als ihr Präsident leitete. Für seine im Staatsdienste erworbenen Verdienste erhielt R. mit kaiserlichem Cabinetsschreiben vom 28. Februar 1854 das Ritterkreuz des österreichischen Leopold-Ordens, welcher Verleihung mit Diplom vom 14. Mai d. J. die Erhebung in den erbländischen Ritterstand folgte, und mit kais. Cabinetsschreiben vom 9. April 1861 den Orden der eisernen Krone 2. Classe, worauf R. mit Diplom vom 30. April d. J. in den österreichischen Freiherrnstand erhoben wurde. Zuletzt erhielt er die geheime Rathswürde und trat als Ober-Landesgerichts-Präsident in den Ruhestand. R. war in früherer Zeit in seiner Fachwissenschaft auch schriftstellerisch thätig und erschien von ihm außer einigen Civilrechtsfällen zur Erläuterung des §. 28 des allgem. bürgerl. Gesetzbuches und der Artikel 2 und 13 der Wechselordnung, wie der §§. 871 und 874 des allgem. bürgerl. Gesetzbuches, welche in der Wagner’schen „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“ (1828, Bd. I, S. 173, und 1834, Bd. II, S. 183) abgedruckt waren, das selbstständige Werk: „Abhandlung über den degorativen Einfluss des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches auf die Anordnungen der allgemeinen Gerichtsordnung über die executive Einantwortung der Privatforderungen“ (Wien 1828, Sollinger, 8°.). Auch ist R. Verfasser der österreichischen Wechselordnung, welche nach seinem Antrage in der Gesetzgebungs-Hofcommission einstimmig angenommen wurde. Der Umstand jedoch, daß zu jener Zeit, als dieses Gesetz zur Allerh. Sanction vorgelegt wurde, die Leipziger Conferenz die allgemeine deutsche Wechselordnung zum Abschlusse brachte, war Ursache, daß dieser Gesetzentwurf nicht in Wirksamkeit trat. In Anerkennung seiner als Präsident der deutschen Handelsgesetzgebungs-Conferenz entwickelten Thätigkeit wurde R. auch von mehreren deutschen Regierungen mit Orden ausgezeichnet. Im Jahre 1862 feierte R. sein vierzigjähriges Dienstesjubiläum, bei welchem ihm durch Beglückwünschungs-Adressen und Deputationen von vielen Seiten Beweise der Theilnahme gegeben wurden.
Raule, Franz Freiherr von (Präsident des Handelsgerichts in Wien, geb. zu Schreinitz in Böhmen 4. October 1795, gest. zu Wien 25. November 1871). Kam im Jahre 1816 als Doctor der Philosophie nach Wien und widmete sich, nachdem er in Wien die rechtswissenschaftlichen Studien beendet und im Jahre 1821 die juridische Doctorwürde erlangt, mehrere Jahre hindurch dem Lehrfache und trug als Supplent an der Wiener Hochschule das Lehen-, Handels- und Wechselrecht und gerichtliches Verfahren unentgeltlich vor, trat alsdann in der judiciellen Sphäre, und zwar als Auscultant des niederösterreichischen Landrechtes in den Staatsdienst über, in welchem er nach fünfjähriger Dienstzeit, während welcher er zum Rathsprotokollisten des Landrechtes und zum Actuar der Gesetzgebungs-Hofcommission avancirte, Wechselrath, zwei Jahre später Landrath und im Jahre 1830 Appellationsrath wurde. Im Jahre 1846 erfolgte R.’s Ernennung zum Hofrathe bei der obersten Justizstelle und war er als solcher ständiges Mitglied der Gesetzgebungs-Hofcommission und Personal-Referent für Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg. Bei der Organisirung der Gerichte im Jahre 1849 wurde R. zum Präsidenten des Wiener Handelsgerichtes ernannt und mit der Organisirung dieses Gerichtshofes betraut. In der Zwischenzeit fungirte R. als Mitglied der zur Regulirung des Wiener Civil-Gerichtes im Jahre 1845 bestellten gemischten Commission, als Beisitzer der Hofcommission in Justizgesetzsachen, ferner- Ritterstands-Diplom ddo. Wien 14. Mai 1854. – Freiherrnstands -Diplom ddo. Wien 30. April 1861. – Wiener Zeitung 1862, Nr. 256, im Tagesberichte. – Presse 1862, Nr. 305, in den „Wiener Nachrichten“; – dieselbe 1866, Nr. 264, in der „Kleinen Chronik“.
- Freiherrliches Wappen. Quergetheilter Schild. Im oberen blauen Felde ein zum Fluge sich anschickender natürlicher Adler auf einem aus der Theilung hervorgehenden natürlichen Felsgestein, vorwärts gestellt und zu einem nächst dem rechten Oberwinkel schwebenden silbernen Stern hinaufblickend. Im unteren rothen Felde ein leopardirter zweischwänziger goldener Löwe mit ausgeschlagener rother Zunge, auf grünen Rasen und mit den Vorderpranken auf eine halbaufgerollte Pergamentkarte gestellt. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich drei offene gekrönte Turnierhelme erheben. Die Krone des mittleren in’s Visir gestellten Helms trägt zwei Elephantenrüssel, deren rechter oben silbern, unten blau, und linker oben roth, unten Gold quergetheilt und denen ein silberner Stern eingestellt ist. Auf der Krone des rechten Helms steht einwärtssehend der schwarze, zum Fluge sich anschickende Adler, und aus jener des linken wächst der schon beschriebene leopardirte goldene Löwe. Helmdecken. Am mittleren Helme rechts blaue mit Silber, links rothe mit Gold unterlegt; am rechten Heime blaue mit Silber, am linken rothe mit Gold unterlegt. Schildhalter. [43] Zwei zu einander gekehrte, zum Fluge gestellte rothbezungte schwarze Adler, jeder mit einem Fuße auf einer unter dem Schilde sich verbreitenden bronzefarbenen Arabeske stehend und mit dem anderen den Schild stützend. Devise. Auf einem um die bronzefarbene Arabeske flatternden blauen Bande in silberner Lapidarschrift: „Justi et nominis paterni memor“.
- Heutiger Familienstand der Freiherren von Raule. Franz Freiherr von Raule war seit 16. Mai 1829 mit Barbara Jankovsky (gest. 16. September 1833) vermält, und stammt aus dieser Ehe ein Sohn Theodor (geb. 20. April 1830). Dieser, der sich in früheren Jahren mit Arbeiten für Journale beschäftigte und eine poetische Anthologie unter dem Titel: „Aus der Mappe eines Minnesängers. Lieder, aus den Werken aller deutschen Sänger gesammelt“ (Gmunden 1868, Habacher, 8°.) herausgegeben hat, ist bereits zweimal vermält, u. z. zuerst (seit 6. Jänner 1859) mit Marie geb. Edlen von Gözly (geb. 1836, gest. 29. Jänner 1862) und zum zweiten Male (seit 16. September 1862) mit Emilie Freiin von Eskeles. Aus zweiter Ehe stammen: Richard (geb. 16. Juli 1863) und Leonie (geb. 18. August 1867).