BLKÖ:Schnabel, August

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Schnabel, Adele
Band: 31 (1876), ab Seite: 3. (Quelle)
[[{{{9}}}|{{{9}}} bei Wikisource]]
in der Wikipedia
August Schnabel in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Schnabel, August|31|3|}}

2. Ein August Schnabel erscheint als Mitarbeiter des Haimerl’schen „Magazins für Rechts- und Staatswissenschaften“, in welchem von ihm folgende Abhandlungen abgedruckt waren: „Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls (Bd. II, S. 382); – „In welchem Zeitpuncte das 14. Lebensjahr im Sinne des § 2, lit. d, des Strafgesetzbuches als zurückgelegt anzusehen sei?“ (Bd. V, S. 163) und „Einige Worte über die Stellung der Staatsanwaltschaft“ (Bd. IV, S. 103).