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BLKÖ:Seilern, Johann Friedrich (II.)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 34 (1877), ab Seite: 22. (Quelle)
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5) Johann Friedrich (II.) (geb. 1675, gest. 18. Juni 1751). Ein Sohn Christian’s Ritter von S. und Adoptivsohn des obersten Hofkanzlers und 1713 in den Grafenstand erhobenen Johann Friedrich (I.) S. Der Graf stand in kaiserlichen Diensten im Anbeginn der diplomatischen Sphäre, war im Jahre 1697 einer der kaiserlichen Bevollmächtigten auf dem Friedens-Congresse zu Ryswick, im Jahre 1714 zu Baden in der Schweiz, erhielt am 29. November 1723 die wirkliche geheime Rathswürde, wurde darauf im Jahre 1733 Landeshauptmann in Krain und zugleich Präsident über das zu Triest und Fiume errichtete kaiserliche Commerz-Collegium, in welcher Stelle Hannibal Alphons Emanuel Fürst Porcia [Bd. XXIII, S. 121, Nr. 3] sein Vorgänger war. Darauf wurde er Hof-Vice- und am 6. Juli 1735 zweiter oberster Hof-Kanzler. Mit seinem Oheim und Adoptivvater Johann Friedrich (I.) zugleich erhielt 1713 den Reichsgrafenstand und wurde, da derselbe unvermält und kinderlos war, Erbe seines beträchtlichen Vermögens. Mit seiner Gemalin Anna Marie geborenen Gräfin Lengheim ist er der Stammvater der heutigen Grafen von Seilern. Von seinen zehn Kindern starb Ernst Friedrich, der bereits mit 15 Jahren als Hauptmann in der kaiserlichen Armee diente, in jungen Jahren; ein zweiter, Philipp Jacob als Propst in Agram. Christian August aber [s. d. S. 19] pflanzte den Stamm fort. Von den Töchtern starben mehrere unvermält, zwei von ihnen, Gräfin Maria Josepha und Gräfin Maria Elisabeth heiratheten und sind ihre Eben aus der Stammtafel ersichtlich. –