BLKÖ:Sentz, Alois

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Sennyey, Wappen
Band: 34 (1877), ab Seite: 130. (Quelle)
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Sentz, Alois (Rechtsgelehrter und Fachschriftsteller, geb. zu Brünn 5. Jänner 1823). Nach beendeten rechtswissenschaftlichen Studien erlangte er die juridische Doctorwürde und, dem Lehramte sich zuwendend, wurde er k. k. o. ö. Professor des österreichischen gerichtlichen Verfahrens in und außer Streitsachen und des Strafrechtes an der Rechtsakademie zu Hermannstadt und wurde auch Mitglied der k. k. Commission für die judicielle theoretische Staatsprüfung. Als Schriftsteller für sein Fach thätig, hat er bisher folgende Werke herausgegeben: „Die provisorische Civilprocess-Ordnung für Siebenbürgen (Ungarn, Croatien, Slavonien, die serbische Woiwodschaft und das Temeser Banat), erläutert und mit den dazu gehörigen besonderen Verordnungen und Formularien versehen“ (Hermannstadt 1852, Th. Steinhaußen, gr. 8°.), dazu als Anhang: „Die Kridalnorm vom 4. Juli 1772 und die Falliten-Ordnung vom 7. October 1772 für Siebenbürgen“ [Haimerl’s „Magazin für Rechts- und Staatswissenschaften“ enthält im 9. Bande S. 261–274 eine eingehende Beurtheilung dieses Werkes]; – „Sammlung der wichtigsten Justizgesetze und Verordnungen für das Grossfürstenthum Siebenbürgen. In zwei Abtheilungen als Anhang zum Commentar der Civilprocess-Ordnung (ebd. 1854, 8°.), die erste Abtheilung enthält das Patent wegen Einführung des bürgerlichen Gesetzbuches, das Aviticitäts-Patent und die Vorschrift über das Verfahren außer Streitsachen; die zweite Abtheilung enthält die Jucisdictionsnorm, die Ministerial-Verordnung zum §. 31 des Aviticitäts-Patentes, die Concurs-Ordnung, die innere Einrichtung der Gerichte, die Advocaten-Ordnung und Instruction für Gemeindevorsteher vom 3. April 1854, Nr. 82; – „Der Wirkungskreis der Urbarialgerichte in Siebenbürgen, zum Behufe der Geltendmachung verletzter oder bestrittener Urbarialrechte der ehemaligen Grundherren und Unterthanen, dargestellt und erläutert und mit Formularien versehen“ (Hermannstadt 1858, Steinhaußen, 8°.) ein dazu gehöriger Anhang enthält die kaiserlichen Patente vom 21. Juni 1854, vom 15. September 1858 und die Instruction über die innere Einrichtung und die Geschäfts-Ordnung der Urbarialgerichte nebst der Ministerial-Verordnung dazu vom 27. Jänner 1854. Von seinen in Fachzeitschriften veröffentlichten Abhandlungen sind aber in Haimerl’s „Magazin für Rechts- und Staatswissenschaften“ außer einem Paar Besprechungen, u. z. über Dr. Ferd. Schuster’s „Concurs-Ordnung für Ungarn u. s. w.“ [Bd. IV, S. 143] [131] und Johann Qualbert Vlk’s „Handbuch der prov. Concurs-Ordnung für Ungarn“ [Bd. XII, S. 128] noch anzuführen: „Ueber die Beweiskraft des Geständnisses von einem Pflegebefohlenen im Civilprocesse“ [Bd. IX, S. 335]; – „Beiträge zur Literatur des Sonderrechtes der Siebenbürger Sachsen“ [Bd. XII S. 238]; – „Die legislative Behandlung von Dolus und Culpa in den neuesten Strafgesetzbüchern Deutschlands“ [Bd. XIV, S. 23], und „Ueber die culpose Crida“ [Bd. XV, S. 161]. Noch sei bemerkt, daß Dr. Sentz viele Jahre hindurch Redacteur des „Siebenbürger Boten“ war und dessen ständiger Mitarbeiter geblieben ist, nachdem er die Redaction niedergelegt.

Trausch (Jos.), Schriftsteller-Lexikon oder biographisch-literarische Denkblätter der Siebenbürger Deutschen (Kronstadt 1871, Joh. Gött, gr. 8°.) Bd. III, S. 296.