BLKÖ:Seyffert, Johann

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 34 (1877), ab Seite: 172. (Quelle)
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Seyffert, Johann (Thierarzt und Fachschriftsteller, geb. zu Steinamanger in Ungarn im Jahre 1798, gest. 7. October 1854). Seine Laufbahn scheint er militärisch begonnen zu haben, da er im Anbeginn Cur-, dann Oberschmied war. Im Jahre 1831 erscheint er als Wundarzt und Geburtshelfer, wurde 1832 Magister der Thierheilkunde und 1834 Lehrschmied am Wiener Thierarznei-Institute. Im Jahre 1835 erhielt er die erledigte Stelle des zweiten, 1852 des ersten Hof-Thierarztes. S. war ein Mann, der in seiner damals kaum beachteten Stellung mit der Zeit vorwärts ging, so war er der Erste oder doch einer der Ersten, welcher die in Amerika entdeckte Methode, durch Einathmen des Schwefeläthers Unempfindlichkeit zu erzeugen und so die Ausführung schmerzlicher Operationen zu ermöglichen, in Wien an Thieren anwandte. Seine ersten Versuche am 6., 8. und 9. Februar 1847 hatte er in Gegenwart einer gewählten, aus Sachverständigen und hohen Standespersonen zusammengesetzten Versammlung an Pferden, an einem Ochsen, an Ziegen und Hunden vorgenommen, an denselben während der Narkose verschiedene Operationen ausgeführt und so für den wichtigen Vorgang allgemeine und berechtigte Theilnahme erweckt. S. hat diese Versuche in der österreichischen medicinischen Wochenschrift [1847, 10. und 11. Heft] und im Repertorium für die gesammte Medicin ausführlich beschrieben. Er wurde als sehr geschickter Operateur und als besonders glücklich bei Castrationen der Thiere gerühmt. In Gemeinschaft mit Eduard Wagner gab er das Werk: „Bildliche Darstellungen zur Uebersicht aller von Aussen am Pferde möglichst ersichtlich gemachten Fehler und Krankheiten“ (1843, Fol., mit 3 Lith.) heraus, wozu die Conturen [173] der Pferde nach den Originalzeichnungen des Malers Adolph Heß ausgeführt, die Krankheitsformen aber nach den Angaben S.’s beschrieben sind.

Schrader-Hering, Biographisch-literarisches Lexikon der Thierärzte aller Zeiten und Länder (Stuttgart 1863, Ebner und Seubert, Lex.-8°.) S. 397.