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BLKÖ:Seyffertitz, Karl Maria Joseph Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Seyffert, Johann
Band: 34 (1877), ab Seite: 173. (Quelle)
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Seyffertitz, Karl Maria Joseph Freiherr (Abgeordneter des österr. Reichstages, geb. 17. Februar 1825). Einem alten, noch in zwei Linien, der preußischen (evangelischen) und österreichischen (katholischen), blühenden Adelsgeschlechte, über welches in den Quellen Näheres nachzulesen, entstammend. Freiherr Karl ist ein Sohn des am 19. August 1831 als k. k. Hauptmann im Kaiser-Jäger-Regimente gestorbenen Freiherrn Karl Joseph. Der Sohn zählte erst sieben Jahre, als ihm der Vater durch den Tod entrissen wurde. Nach beendeten Studien trat er in den Staatsdienst, in die politische Sphäre ein, war mehrere Jahre als k. k. Kreiscommissär in Bregenz bedienstet und erfreute sich daselbst, seines humanen Wesens wegen, bald allgemeiner Beliebtheit. In Folge seiner Vertrauen erweckenden Amtsführung erwählte ihn die Bregenzer Handelskammer, ungeachtet der Baron erklärt hatte, kein Mandat anzunehmen, bereits in der ersten Legislaturperiode in den Vorarlberger Landtag. Nur auf wiederholtes Andringen der Wähler des Bezirkes Bregenz-Bregenzerwald nahm S. die Wiederwahl an, setzte aber seine Wähler sofort in Kenntniß, daß es ihm unmöglich sei, über die Dauer der ersten Session hinaus sein Mandat beizubehalten. Der Landtag selbst wählte Seyffertitz in den Landes-Ausschuß, in welch letzterem er auch als Stellvertreter des Landeshauptmannes zu fungiren hatte. Im Jänner 1867 wurde er abermals in den Landtag und von diesem am 23. Februar 1867 in das Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrathes gewählt. Im August 1868 legte aber S. zum Befremden des ganzen Landes sein Mandat plötzlich nieder. Als man diesen Schritt des Barons einerseits als Fahnenflucht bezeichnete, andererseits aber der Wunsch sich geltend machte, S. wolle doch seinen Wählern gegenüber seinen Schritt rechtfertigen, entsprach derselbe diesem Verlangen in einer Zuschrift an die Landes-Zeitung, welche auch in der Nummer vom 29. August 1868 abgedruckt erschien. In dieser Zuschrift betonte S., daß er nie eine politische Rolle zu spielen beabsichtigt habe; erklärte ferner, daß es ihm seine persönlichen und privaten Verhältnisse nicht gestatten, das Mandat zu behalten und zuletzt weist S. ausdrücklich auf den Umstand hin, „daß er nicht Mitglied des neu begründeten politischen Vereines der Verfassungsfreunde sei“. „Das Beipflichten zu politischen Programmen“, schreibt S. in seiner Antwort, „ist eine Gewissenssache und man muß doch mit allen Puncten eines solchen Programmes einverstanden sein, um ehrlich demselben beistimmen zu können. So sehr ich nun allen anderen Bestimmungen der während meiner Abwesenheit zu Stande gekommenen Vereinssatzungen beipflichte, so ist es doch der Punct der „deutschen Nationalität“, der meinen politischen Anschauungen nicht entspricht. Da in Vorarlberg unsere deutsche Nationalität von Niemanden bedroht wird, so kann ich diesen Satz nur auf „deutsche Politik“ beziehen und als politischer Satz – könnte er als der Versuch gelten, im Vereine mit der sogenannten süddeutschen Demokratie Oesterreich [174] neuerdings wieder nach Deutschland hineinzuzwängen.“ Seine Gegner erwiederten nun auf diese Rechtfertigung, daß die oben erwähnte Stelle „deutsche Nationalität“ in den betreffenden Statuten sich gar nicht befinde, sondern daß darin nur von „deutschem Geiste“ im Gegensatze zum „ultramontanen Geiste“ die Rede sei. Freiherr von S. ist seit 21. Juni 1851 mit Emilie Dorothea geborenen Gysi aus Zürich vermält. Sein, wie der heutige Familienstand der österreichischen Linie ist unten in der Stammtafel dargestellt.

Hahn (Sigmund), Reichsraths-Almanach für die Session 1867 (Prag 1867, H. Carl, J. Satow, 8°.) S. 145.