BLKÖ:Sonnberger, Mathias
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
---|---|---|---|
korrigiert | |||
<<<Vorheriger
Sonklar von Innstädten, Johann |
Nächster>>>
Sonne von Sonnefeld, Alois | ||
Band: 35 (1877), ab Seite: 313. (Quelle) | |||
[[| bei Wikisource]] | |||
in der Wikipedia | |||
Mathias Sonnberger in Wikidata | |||
GND-Eintrag: [1], SeeAlso | |||
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |||
|
Nagler meldet ganz allgemein über ihn: „arbeitete in der, eisten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Oesterreich“. Ist der ganze Kaiserstaat, sind die Erzherzogthümer darunter verstanden? Mathias Sonnberger ist allem Anschein nach ein Deutschböhme. Ueber seinen Lebens- und Bildungsgang fehlen alle Nachrichten, aber er arbeitete in Hohenfurth, einem durch sein berühmtes 1259 von Peter Wilhelm Ursinus von Rosenberg gestiftetes Cistercienserkloster bekannten Marktflecken in der Nähe der oberösterreichischen Grenze im Budweiser Kreise gelegen, daselbst mögen sich auch manche andere Arbeiten seines Meißels, den er mit Meisterschaft handhabte, vorfinden. Ein schönes Werk seiner Hand ist das Grabdenkmal des Leinwandhändlers Johann Paul Löffler zu Weißenbach im Mühlkreise Ober-Oesterreichs, welches im Auftrage der Kinder vollendet wurde und auf dem Gottesacker zu Weißenbach aufgestellt ist. Für die Bedeutsamkeit dieser Arbeit spricht der Umstand, daß Tschischka derselben in seinem Werke [314] über Kunst und Alterthum in Oesterreich besonders gedenkt.
Sonnberger, Mathias (Bildhauer, Geburtsort und Jahr unbekannt). Lebte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.- Oesterreichisches Bürgerblatt (Linz, 4°.) 1825, Nr. 49: Aufsatz von Pillwein. – Tschischka (Franz), Kunst und Alterthum in dem österreichischen Kaiserstaate (Wien 1836, Fr. Beck, gr. 8°.) S. 120, Artikel. „Weißenberg“. – Nagler (G. K. Dr.), Neues allgemeines Künstler-Lexikon (München 1839, E. A. Fleischmann, 8°.) Bd. XVII, S. 70.