BLKÖ:Stwerteczky, Emerich von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
---|---|---|---|
fertig | |||
<<<Vorheriger
Stuwer, die Familie |
Nächster>>>
Stwrtnik, August (I.) Freiherr von | ||
Band: 40 (1880), ab Seite: 246. (Quelle) | |||
[[| bei Wikisource]] | |||
in der Wikipedia | |||
Emerich von Stwerteczky in Wikidata | |||
GND-Eintrag: [1], SeeAlso | |||
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
| |||
|
[247] auf bleibende Erinnerung erworben. Das von Dr. Ad. Schmidl begonnene und von Professor W. L. Warhanek beendete Werk „Das Kaiserthum Oesterreich. Geographisch, statistisch und topographisch, mit alphabetischem Ortslexikon“ (Wien 1857, L. J. Zamarski[WS 1], 8°.) berichtet Seite 549 bei dem Orte Nádas ausdrücklich, daß dort „seit 1837 am Pfingstmontage ein Rosenfest gefeiert werde“. Die Geschichte dieses Rosenfestes ist folgende: „Pfarrer Stwerteczky hatte in Journalen von „Rosenfesten“ gelesen, welche hie und da in der Schweiz und in Frankreich zur Belebung der Sittlichkeit des auf dem Lande lebenden weiblichen Geschlechtes, das in seinen dienstlichen Verhältnissen der Verführung überhaupt leichter ausgesetzt ist, eingeführt sind und mit großem Erfolge seit Jahrzehnden, ja seit manchem Jahrhundert bestehen. Eine ähnliche Stiftung in seiner Pfarrei zu begründen, reifte bald in ihm zum Entschlusse, und so widmete er aus eigenen Mitteln ein Capital von 2000 fl., von dessen Interessen der Preis bestritten werden sollte, den bei der jährlichen Rosenfeier die desselben für würdig befundene Jungfrau empfängt. Damit unsere Leser den Geist der Stiftung und die Absichten des edlen Priesters kennen lernen, lassen wir die Bestimmungen, welche derselbe bezüglich dieses Rosenfestes getroffen hat, hiermit folgen: „Das in die Candidatur aufzunehmende Mädchen muß den ganzen kleinen Katechismus Wort für Wort auswendig wissen; – die Kindespflicht in jeder Hinsicht gegen die Eltern treu erfüllt und auch sonst gegen Jedermann tadellos sich betragen haben; sie darf ohne wichtige Ursache die Christenlehre nie versäumen; – darf bei einer Tanzunterhaltung nicht länger verweilen, als bis das Ave Maria geläutet wird; – ihr Liebhaber darf im Sommer bis neun Uhr, im Winter aber bis acht Uhr im Beisein ihrer Eltern sittsam bei ihr verweilen; – die Candidatin soll nicht unter 17, nicht über 25 Jahre alt sein. Jedes Mädchen, das die vorangegebenen Bedingungen genau erfüllt, kann in die Candidatur kommen. Hat es einen der Punkte verletzt und ist der Pfarrer davon in Kenntniß gesetzt worden, so wird sie von der Classe der Tugendhaften überhaupt ausgeschlossen und kann sich gar nicht um den Preis und den Rosenkranz bewerben. Das Fest findet alle Jahre am Pfingstmontag statt“. Die Wirkung dieser Stiftung war eine wahrhaft großartige. Während sich im Jahre der Stiftung, 1837, nur drei Mädchen um den Preis bewarben, wurden im folgenden siebzehn, im nächstfolgenden zwanzig würdig befunden, unter die Candidatinen aufgenommen zu werden. Diese zwanzig zogen das Loos. Es wurden nämlich siebzehn leere und drei mit dem Worte „Rosenjungfrau“ bezeichnet Loose in eine Urne gelegt, aus welcher die Mädchen zogen. Jene drei, welche als Rosenjungfrauen hervorgingen, bewarben sich nun um den eigentlichen Preis und erlangten ihn durch Wahl, da die übrigen siebzehn die Würdigste erkoren. Was nun den heutigen Stand dieser Stiftung betrifft, welche namentlich für unsere Alpenländer, wo es zum guten Tone zu gehören scheint, mit einem, auch mit mehreren vor der Ehe geborenen Kindern zum Traualtar zu treten, sehr wünschenswerth wäre, so hat Herausgeber dieses Lexikons auf eine an den jetzigen Pfarrer zu Nádas, Seine Hochwürden Herrn Paul von Halus, gerichtete Anfrage von demselben folgende Aufklärung erhalten[WS 2]: Es werden zuerst zwei Jahre [248] die Landmädchen aus der Mutterkirche Nádas, das dritte Jahr jene aus der Filialkirche Binorz und endlich das vierte Jahr die Beamten- und Handwerker-Töchter, welche das Zeugniß eines sittlichen Lebenswandels vom Gemeinde-Vorstande bekommen, das 17. Lebensjahr erreicht und das 25. nicht überschritten haben, candidirt. Aus der Mutterkirche Nádas beläuft sich die Zahl der Preisbewerberinen in der Regel auf 25 bis 35, aus der Filiale auf 15 bis 20 und von den Beamten- und Handwerkertöchtern auf 8 bis 12. Das Stiftungscapital hat sich leider in Folge eines Falliments um 180 fl. vermindert, beträgt somit nur noch 1820 fl., von deren Zinsen im Betrage von 109 fl. 20 kr. bestritten werden: a) für die gewählte Rosenfest-Jungfrau der Ehrenpreis von 98 fl.; – b) für Anschaffung des Kranzes 5 fl. 45 kr.; – c) für eine Messe zum Gedächtniß des verstorbenen Stifters 2 fl. 10 kr.; – d) für den Organisten 1 fl. 5 kr.; – e) für die Kirche 1 fl. 5 kr.; – f) für die Bettler 1 fl. 5 kr.; – g) für den Kirchendiener 50 kr. Welch dankbare Aufgabe für Pfarrer, Dechanten und andere Menschenfreunde, namentlich in unseren Alpenländern, wo, wie bereits bemerkt, ein ganz aparter Sittlichkeits-Codex in Uebung ist. Da der Stifter keinen Denkstein besitzt, haben wir ihm einen solchen in unserem Werke gesetzt.
Stwerteczky (auch Stverticzky, welch letztere Schreibweise wir aber für unrichtig halten), Emerich von (Dechant, geb. in Ungarn im Jahre 1782, gest. zu Preßburg 1856). Dieser Priester, seit 1815 Pfarrer zu Nádas, einem Marktflecken im Neutraer Comitate in Ungarn, seit 1845 Domherr in Preßburg, hat sich durch Einführung des „Rosenfestes“ in seiner Pfarrgemeinde Nádas ein Recht- Bohemia (Prager Unterhaltungsblatt, 4°.) 1837, in einer der Juni-Nummern. – Ehrentempel der katholischen Geistlichen (Wien 1845, Jacob Dirnböck, 8°.) S. 32.