BLKÖ:Thaurer Ritter von Gallenstein, Johann

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 44 (1882), ab Seite: 181. (Quelle)
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Thaurer Ritter von Gallenstein, Johann (Schriftsteller, geb. zu Judenburg in Steiermark am 11. September 1779, gest. in Klagenfurt am 22. November 1840). Der Sproß eines steirischen Adelsgeschlechtes, welches nicht selten nur unter dem Prädicate Gallenstein aufgeführt wird. Der Vater war Gewerk zu Judenburg, und der Sohn, der seine sämmtlichen Studien zu Gratz durchmachte, beschäftigte sich nach Absolvirung beider Rechte zunächst mit der Verwaltung seines Gutes Gjaidhof in Steiermark, dann mit jener der Herrschaften Wiesenau und Payrhofen in Kärnthen, von denen letztere Eigenthum seiner Familie war, und versah zugleich die Justitiärstelle in der Stadt Wolfsberg. Von November 1821 bis Mai 1822 vertrat er auch provisorisch die Bürgermeisterstelle der Stadt Klagenfurt. Seit 1820 ständischer Expedits- und Registratursdirector daselbst, starb er als solcher im Alter von 61 Jahren, das Andenken eines pflichttreuen und fleißigen Beamten hinterlassend. Anfangs trat er auf juridischem Gebiete als Schriftsteller auf und veröffentlichte folgende Arbeiten: „Der §. 1480 des neuen mit Anfang des Jahres 1812 in Kraft gesetzten bürgerlichen Gesetzbuches oder: Was wirken Edicte zur Unterbrechung der Verjährung?“ (Gratz 1816, Franz Ferstl, 16°.), – und „Der fundus instructus bei Bauerngütern, belangend seine Behandlung in Rechtsfällen, wie auch in Geschäften des adeligen Richteramtes“ (Gratz 1821, Franz Ferstl, 12°.). Während seines Aufenthaltes in Wolfsberg widmete er seine Muße der Bereicherung der Landeskunde, theils in Hormayr’s „Archiv für Geschichte und Statistik“, theils im Beiblatte der „Klagenfurter Zeitung“, „Carinthia“, seine diesbezüglichen Arbeiten veröffentlichend, welche eine Statistik und Topographie des Lavantthales bilden. Später verlegte er sich aber auf das novellistische Gebiet, und seine Producte in dieser Richtung beruhen immer entweder auf einer Sage oder einem historischen Ereigniß, und so verdankt Kärnthen seiner Feder die Bearbeitung der meisten heimischen Sagen theils in metrischem Gewande, theils in guter Prosa, welche mit geringer Ausnahme alle in der „Carinthia“, in der „Kärnthnerischen Zeitschrift“ und im Taschenbuche „Noreja“ abgedruckt sind. Ein Biograph Thaurer’s bemerkt darüber: „daß es ein schöner reicher Sagenkranz ist, in dem sich überall eine reine Moral, feurige Vaterlandsliebe und kräftiger männlicher Sinn aussprechen, um die sich ein leiser Hauch der Schwermuth wie ein leichter Schleier legt“. Mir, dem Herausgeber dieses Lexikons, der ich in neuerer Zeit öfters in verschiedenen illustrirten und nicht illustrirten Zeitungen Oesterreichs auf kärnthnerische Sagen stoße, will es bedünken, als ob Thaurer der Vogel sei, dem mancher Culturhistoriker und Sagenerzähler der Gegenwart die Federn ausrupft, sich selbst damit schmückend; denn ich werde bei der Lectüre solcher Dichtungen an Arbeiten gemahnt, die ich in meiner Jugend bereits gelesen. Der literarische Diebstahl steht trotz aller Gesetze über schriftstellerisches Eigenthumsrecht in voller Blüthe. Auch ich weiß ein Lied davon zu singen. Simon Martin Mayer, der langjährige Redacteur der „Carinthia“, widmet [182] Thaurer in derselben 1840 einen warmen Nachruf.

Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1837, 8°.) Bd. VI, im Supplement, S. 441.