BLKÖ:Vogelhuber, Joseph Edler von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 51 (1885), ab Seite: 202. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Joseph von Vogelhuber in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Vogelhuber, Joseph Edler von|51|202|}}

Vogelhuber, Joseph Edler von (Rechtsgelehrter, geb. in Wien um 1750, gest. daselbst 15. September 1831). Der Sohn eines Bürgers von Wien, legte er daselbst das Gymnasium, die philosophischen und die juridischen Studien zurück. Aus letzteren erlangte er auch 1782 die Doctorwürde und widmete sich sodann der Advocatur. Nachdem der die vorgeschriebenen Civil- [203] und Criminalrichteramtsprüfungen bestanden hatte, wurde er Hof- und Gerichtsadvocat in Wien und bald einer der gesuchtesten Rechtsanwälte in der Residenz, ebenso in Folge seiner Ehrenhaftigkeit, als seiner gründlichen Gesetzkenntnisse. Diese Eigenschaften, durch welche das vormärzliche Wiener Advocatengremium weit und breit eines bevorzugten Rufes genoß, verschafften ihm eine ausgedehnte Klientel, namentlich in verwickelten Erbschaftsstreitigkeiten, worin sein Rechts- und Scharfsinn bedeutende Siege erfocht. Dr. Vogelhuber war in seinem Fache auch schriftstellerisch thätig, und sind von ihm nachstehende Werke herausgegeben worden. Anläßlich seiner Promotion zum Doctor der Rechte: „Dissertatio inauguralis juridica de duellorum origine atque progressu, nec non de eorundem moralitate et poenis“ (Viennae 1782, typ. Sonnleithnerianis, 8°.); – später noch: „Praktische Anleitung, wie eine Verlassenschaftsabhandlung über ein freivererbliches Vermögen der Unterthanen in den k. k. deutschen Erbländern in allen ihren Theilen nach den Rechtsgrundsätzen eingerichtet werden soll“ Wien 1789, von Mösle, 8°.); – „Vollständige und durch Stammtabellen vorgetragene Erklärung der in den gesammten k. k. deutschen Erblanden in dem freivererblichen Vermögen der k. k. Unterthanen eingeführten Rechtsordnung vom 11. Mai 1786“ (Wien 1786, Fol.); – neue vermehrte und verbesserte Auflage (ebd. 1789, von Mösle, Fol.); – davon erschien auch in der Folge eine italienische Uebersetzung unter dem Titel: „Spiegazione completa del nuovo diritto di successione legitima o sia intestata, con tavole genealogiche“ (Venezia 1817, 8°.); – „Versuch über die Fideicommisse in den österreichisch-deutschen Erblanden“ (Wien 1808, von Mösle, 8°.). Die Achtung, welcher sich Vogelhuber in gelehrten Kreisen erfreute, beweist der Umstand, daß er 1806–1808 die Decanswürde der juridischen Facultät an der Wiener Hochschule bekleidete. Für seine Verdienste als Rechtsanwalt wurde er 1816 in den erbländischen Adelstand mit dem Ehrenworte: „Edler von“ – eine damals überhaupt, vornehmlich aber in Advocatenkreisen höchst seltene Auszeichnung – erhoben. – Zu eigenthümlicher Berühmtheit brachte den Namen Vogelhuber des Vorigen Sohn. Dieser, ein von Haus aus verzogenes Kind, gab einem ihm angeborenen Hange zum Gemeinen nach, und wie er es einerseits im Salon und in der besseren Gesellschaft nicht aushalten konnte, befand er sich anderseits in der Kneipe mit Dunst und Qualm, mit Zitherklang und Gläsergeklirr, in der Gesellschaft von Männern in Hemdärmeln und Damen ohne Hut und Scham in seinem Elemente. Dabei entwickelte er eine fast erschreckende Gewandtheit im Rosselenken. Er diente einige Zeit als Reitercadet, aber da sich ihm bei seinem Naturell selbst im Reiterdienste keine Aussichten boten, trat er aus der Armee, machte als sogenanntes „Wiener Früchtl“ gut und übel renommirte Gastwirthschaften unsicher und wurde nach dem Tode seiner Eltern „Fiaker“. Als solcher gelangte er zu einer wenngleich zweifelhaften, aber bedeutenden localen Berühmtheit. Der Name Vogelhuber erregte das Gemüth eines Wiener Fiakers, wie der Name Napoleon einen alten französischen Gardegrenadier elektrisirte, und als unser Rosselenker schon längst unter der Erde lag, umspann seinen Namen noch ein förmlicher Mythus, auf dem Alles, was in der Fiakerwelt Erhebliches vorkam, zurückgeführt wurde. Dazu trug übrigens der [204] Umstand, daß ein Wiener Adeliger Fiaker geworden, nicht wenig bei. Die unten angeführten Quellen geben nähere und pikante Nachrichten über dieses Wiener Original. Vogelhuber erscheint auch öfter Voglhuber geschrieben.

Böckh (Franz Heinrich). Wiens lebende Schriftsteller und Künstler und Dilettanten im Kunstfache. Dann Bücher-, Kunst- und Naturschätze und andere Sehenswürdigkeiten dieser Haupt- und Residenzstadt. Ein Handbuch u. s. w. (Wien 1821, B. Ph. Bauer, kl. 8°.) S. 54. – Levitschnigg (Heinrich Ritter von). Wien, wie es war und ist. Federzeichnungen (Pesth 1860, Hartleben, 8°.) S. 128–135: „Der nordische Herkules und Wiener Fiaker“. – Wiener Courier (Localblatt, kl. Fol.) 1857, Nr. 268, im Feuilleton: „Wiener Lebensbilder. II. Voglhuber“.