BLKÖ:Wolkenstein-Rodenegg, Ernst Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 58 (1889), ab Seite: 59. (Quelle)
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10. Ernst Freiherr von Wolkenstein-Rodenegg († 1616), von einem Nebenzweige der Wolkenstein-Rodenegg’schen Hauptlinie. Ein Sohn Hans Jacobs aus dessen Ehe mit Elisabeth v. Madruzzo, widmete er sich dem geistlichen Stande und wurde Domherr in Salzburg zur Zeit, da Erzbischof Wolf Dietrich aus dem Hause Raitenau in seiner Haft als päpstlicher Gefangener auf der Veste Hohensalzburg zur Abdankung gezwungen worden. Als vor Beginn der neuen Wahl, zu welcher man noch bei Wolf Dietrichs Lebzeiten, am 18. März 1612, schritt, der päpstliche Nuntius Anton Diaz ein päpstliches Breve, worin die Resignation des gefangenen Erzbischofs genehmigt und dem Domcapitel die Wahl eines neuen Oberhauptes bewilligt wurde, vor den Domherren verlesen hatte, ließen dieselben zur Wahrung ihres uralten Wahlrechtes durch ihren Chorbruder Ernst von Wolkenstein einen Protest zu Protokoll geben. Ernst war zuletzt Domdechant des Bisthums Trient. –