BLKÖ:Zierotin, Hans von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 60 (1891), ab Seite: 84. (Quelle) | |||
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[85] Siegmund gerieth er betreffs der Theilung des väterlichen Erbes in so heftigen Zwiespalt, daß beide zu den Waffen griffen und Siegmund im Kampfe an der erhaltenen Kopfwunde den Geist aufgab. Infolge dessen verklagte der kaiserliche Fiscal Johann von Zierotin bei den Landrechten wegen Ueberschreitung der Nothwehr. Das Haus Zierotin versammelte sich und sprach, mit Ausschluß des gewöhnlichen Adelsgerichtes (oder Landrechtes), in einer Art von Austrägalinstanz das Urtheil auf harten Kerker in der Dauer eines Jahres. Alle Fürbitten einer Strafmilderung blieben vergeblich. Hans selbst richtete von Ullersdorf im Kerker (ddo. Sonntag Invocavit in den Fasten im Jahre des Heils 1565) eine Bittschrift an die bei dem Landrecht in Brünn beisitzenden Herren, Freunde, Ritter und Wladiken um Milderung der Strafe. [Taschenbuch für die vaterländische Geschichte. Herausgegeben von dem Freiherrn von Hormayr und von Mednyansky (Wien, 12°.) I. Jahrgang 1820, S. 170 und 171 im Artikel: „Die Zierotine“.] –
26. Johann (Hans), welcher im 16. Jahrhunderte lebte, war der älteste Sohn Przenkos von Zierotin von der Wiesenberger Linie. Mit seinem jüngeren Bruder