BLKÖ:Zimmerl, Johann Michael Edler von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Zimmer, Karl
Nächster>>>
Zimmerl, Joachim
Band: 60 (1891), ab Seite: 109. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Johann Michael von Zimmerl in Wikidata
GND-Eintrag: {{{GND}}}, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Zimmerl, Johann Michael Edler von|60|109|}}

Zimmerl, Johann Michael Edler von (Rechtsgelehrter, geb. zu Ernstbrunn in Niederösterreich 29. August 1758, gest. in Wien 5. Februar 1830). Er besuchte das Gymnasium am Collegium Petrinorum seines Geburtsortes und setzte seine Studien in Wien fort. Nach Abschluß der philosophischen Jahrgänge begann er das Studium der Theologie, vertauschte es aber bald mit jenem der Rechtswissenschaft. Als seine Bemühungen, ein Lehramt aus derselben zu erlangen, erfolglos blieben, nahm er 1781 eine Auditorstelle bei einem k. k. Infanterie-Regimente an. Seine Tüchtigkeit in diesem Dienste brachte ihn vorwärts, so daß er 1790 Stabsauditor wurde. Da [110] er aber das Klima im Banat, wo er seinen Standort hatte, nicht vertragen konnte, bewarb er sich um einen Civilposten und ward in Würdigung seiner Tüchtigkeit und Gesetzeskenntniß k. k. Rath und Referent bei dem niederösterreichischen Mercantil- und Wechselgerichte. 1802 als Mitglied zur Hofcommission in Gesetzsachen berufen, sah er sich 1803 zum Appellationsrathe in Venedig ernannt, doch trat er diesen Posten nicht an, sondern blieb auf sein Ansuchen in seiner bisherigen Anstellung. Von 1809–1816 ward er ausschließlich bei der Verfassung eines Gesetzbuches über das Handels- und Wechselrecht verwendet. 1818 zum k. k. niederösterreichischen Appellationsrathe mit der Dienstleistung bei dem Mercantil- und Wechselgerichte in Wien ernannt, starb er in dieser Stellung im Alter von 72 Jahren. In seinem Fache schriftstellerisch thätig, gab er heraus: „Allgemeiner Handlungsalmanach für Kauf- und Handelsleute auf das Jahr 1802“ (Wien, 8°.); – „Alphabetisches Handbuch zur Kenntniss der Handlungs- und Wechselgeschäfte“, 2 Bände (Wien 1798; 2. Aufl. 1805), ein Nachtrag dazu als dritter Band (ebd. 1817); – „Grundriss der Lehre von dem Wechselproteste, aus dem Lateinischen des Gottl. Hufeland übersetzt“ (ebd. 1805, 8°.); – „Handbuch für Richter, Advocaten und Justizbeamten in den k. K. Erbstaaten“, 2 Bände (Wien 1801, Ghelen, 8. Aufl. 1830, 8°.); die neunte Auflage erschien unter dem Titel: „Handbuch der allgemeinen Gerichts- und Concursordnung, und der allgemeinen Gerichtsinstruction“ und wurde nach Zimmerl’s Tode von Dr. Ignaz Hoffmann (Wien 1838 und 1839, 8°.) herausgegeben; – „Beiträge zur Erläuterung des Wechselrechtes“ (ebd. 1806, 8°.); – „Ueber das Vorrecht der Wechselbriefe in Concursfällen“ (ebd. 1804, 8°.); – „Vollständige Sammlung der Wechselgesetze aller Länder und Handelsplätze in Europa. Nach alphabetischer Ordnung“, 3 Bände, Band 1 und 2 je in zwei Abtheilungen (Wien 1809–1813), dazu Nachtrag der neuesten Wechselordnungen (ebd. 1829, 4°.); – „Anleitung zur Kenntniss des Wechselrechtes. Mit besonderer Rücksicht auf Oesterreich und die Abweichungen der fremden Länder und Handelsplatze“ (eb. 1821, 8°.); – „Handbuch für Richter, Advocaten und Beamte in den k. k. österreichischen Staaten, welches sämmtliche bis jetzt erschienenen Erläuterungen sammt Bemerkungen zu dem Gesetzbuche über Verbrechen und schwere Polizeiübertretungen enthält“ (ebd. 1823, 8°.), auch als dritter Band des obengenannten „Handbuches für Richter, Advocaten und Justizbeamten“; – „Sammlung sämmtlicher in den k. k. österreichischen Staaten bestehenden Wechselgesetze von der am 10. September erschienen ersten Wechselordnung sammt allen bis Ende 1825 nachgefolgten Erneuerungen und Erläuterungen“ (ebd. 1826), – „Taschenbuch für Kauf- und Handelsleute aus den Jahren 1803–1809“ (ebd., 8°.), und in der Wagner’schen „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“ erschien im Jahrgang 1826, Bd. I, S. 167 u. f. sein Civilrechtsfall über die Jurisdiction der österreichischen Wechselgerichte in Rücksicht der ungarischen Unterthanen. In Anerkennung seiner Verdienste um die österreichische Gesetzgebung wurde Zimmerl im Jahre 1800 von Kaiser Franz in den erbländischen Adelstand erhoben.

Maasburg (M. Friedrich von). Geschichte der obersten Justizstelle in Wien (1749 bis 1848). Größtentheils nach amtlichen Quellen (Prag 1879, Reinitzer, gr. 8°.) S. 171, 255, 258. – (Schwaldopler) Historisches Taschenbuch. Mit besonderer Hinsicht auf die österreichischen Staaten (Wien, Anton Doll, 8°.) Jahrgang 1801, S. 245, 1802, S. 153; 1803, S. 157.