BLKÖ:Habsburg, Maximilian Ernst

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 7 (1861), ab Seite: 109. (Quelle)
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266. Maximilian Ernst, Erzherzog von Oesterreich (geb. 17. November 1583, gest. 18. Februar 1616). Sohn des Erzherzogs Karl von Steiermark [Bd. VI, Nr. 132] aus dessen Ehe mit Maria von Bayern. Der Erzherzog führte die barmherzigen Brüder in Gratz ein. Er starb jung, erst 33 Jahre alt. Daß er Großmeister des deutschen Ordens gewesen, wie hie und da angeführt steht [vergleiche unten die Quellen], beruht auf einer Verwechslung mit seinem Oheim Maximilian [s. d. Nr. 264], in dessen Lebensperiode Geburt und Tod seines Neffen, des Erzherzogs Maximilian Ernst, fällt.

In Pierer’s „Universal-Lexikon“, (neueste) 4. Auflage, Bd. IV, Artikel Deutscher Orden, S. 922, und Bd. XI, S. 31, Nr. 12, wie in Meyer’s „Das große Conversations-Lexikon“, Bd. XX, S. 1129, wird Maximilian Ernst, Sohn Karl’s II. von Steiermark, mit seinem Oheim Maximilian, Sohn Kaiser Maximilian’s II., verwechselt. Daselbst heißt es nämlich: „Heinrich von Babenhausen trat die Regierung 1588 an den Coadjutor Erzherzog Maximilian von Oesterreich ab, der 1595 ihm in der Würde folgte.“ Unter Coadjutor Maximilian ist, wenn man beide angeführte Stellen des Lexikons entgegenhält, nur Maximilian Ernst verstanden; demnach wäre Maximilian Ernst 1583 geboren und 1588, also bereits mit 5 Jahren, Coadjutor gewesen! Bei seinem Oheim Maximilian (geb. 1558) stimmt der Zeitraum ganz gut, denn dieser wäre, wenn er 1588 Coadjutor wurde, im Alter von 30 Jahren zu dieser Würde gelangt. Jedoch auch die Zahl 1588 ist unrichtig, denn Maximilian wurde bereits 1585 Coadjutor. Es würde aller dieser Unrichtigkeiten – da sowohl Pierer als Meyer Niemand als Quellen ansieht – gar nicht Erwähnung geschehen; aber, da gerade diese Werke in vieler Tausend Händen sich befinden und im gewöhnlichen Leben sehr oft eingesehen und benützt werden, werden diese Unrichtigkeiten berichtigt. – Porträt. W. Kilian sc. (8°.).