BLKÖ:Larisch-Mönich, die Grafen von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Laroche, Johann
Band: 14 (1865), ab Seite: 158. (Quelle)
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Larisch-Mönich, die Grafen von (Adelsgeschlecht). Die Familie der Larisch ist ein altes Adelsgeschlecht, das, wie ältere Geschichtschreiber und Genealogen melden, irischen Ursprungs ist, aus Irland aber nach Polen und von dort nach Schlesien eingewandert war, in welch letzterem Lande es noch zur Stunde blüht. Paprocki in seinem Werke „Herby rycerstwa polskiego“, d. i. Wappen der polnischen Ritterschaft, führt das Geschlecht unter dem Namen Larysza auf und bemerkt, daß ein Graf Jankal Larysza bereits in Urkunden aus dem Jahre 1264 aufgeführt erscheine. Auch meldet Paprocki von einem Grafen Choscham Larisza, Mundschenken von Kalisz, der gleichfalls um die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts lebte, daß über Verwendung seiner Familie die Juden von König Boleslaus, dem Urgroßvater des Königs Kasimir des Großen, bedeutende Freiheiten erlangt haben. Den gräflichen Titel, den die Familie in Polen führte, soll derselben der König Otto III. schon zu Anfang des 11. Jahrhunderts verliehen haben. Später hat sich dieses Geschlecht in verschiedenen Wojwodschaften ausgebreitet, und sollen die Familien der Domański, Madaleński, Zdanowski u. A. von den Larisch ihren Ursprung ableiten und die obigen neuen Familiennamen, nachdem sie sich an verschiedenen Orten seßhaft gemacht, angenommen haben, [Ueber die genealogischen Sagen dieses Hauses siehe Näheres in der Quellen]. Als später die Larisch von Polen nach Schlesien übersiedelten, oder aber auch dort sich ausbreiteten, haben sie sich nach dem Besitzthum Elgut im Oppeln’schen (auch Ellgoth, böhmisch Ligoty, Lhoty) Freiherren von Ellgoth geschrieben, welchem Namen sie später noch den Namen Karwin beifügten. Die polnische gräfliche Würde hatte in den kaiserlichen Ländern weiter keine Geltung; so gelangte denn die Freiherrnwürde mit dem Prädicate von Ellgoth und Karwin durch Johann Friedrich, Herrn auf Karwin im Fürstenthume Teschen, Landmarschall und Landeshauptmann zu Teschen, der als „heros illustris meritis“ bezeichnet wird, mit Diplom vom 4. August 1654 in die Familie. Von einer anderen Linie, und zwar von jener zu Nimmsdorf, machten zwei Brüder, Franz Joseph und Karl Ludwig, mit 22. April 1720 bei dem k. k. Oberamt in Schlesien ihren Freiherrnstand bekannt. Der Freiherr Franz Wilhelm von L., Landesältester von Schlesien, erhielt aber mit 24. April 1748 die böhmische Grafenwürde. In neuerer Zeit verband ein Zweig der Familie mit seinem Namen Larisch noch jenen der Familie Mönich; denn Johann Graf Larisch Freiherr von Ellgoth und Karwin (gest. 1820), geheimer Rath und Landeshauptmann des Fürstenthums Teschen, war seit 1790 mit Anna Freiin von Mönich (auch Männich) vermält. Der Vater der Letzteren, Johann Wenzel Freiherr von Mönich, der Letzte seines [159] Geschlechtes, verordnete nun in seinem Testamente, daß Namen und Wappen seiner Familie mit jenem der Larisch verbunden werden solle, welche letztwillige Verfügung mit kaiserlichem Diplom vom 24. Jänner 1791 bestätigt wurde. Die Larisch besitzen das mährisch-schlesische Incolat, welches für den Freiherrn Johann mit Diplom vom 15. Juli 1780 auch auf Böhmen ausgedehnt wurde, und als in Folge des Diploms vom 20. October 1860 und Patentes vom 26. Februar 1861, der österreichische Reichsrath in’s Leben trat, wurde mit Allerh. Handschreiben vom 18. April 1861 dem gegenwärtigen Chef des Hauses, Johann Grafen Larisch-Mönich, dem Ersten, die erbliche Reichsrathwürde als Mitglied des Herrenhauses verliehen. Die Familie ist sehr ausgebreitet und in Preußen, Sachsen-Altenburg, in der Niederlausitz gibt es Adelsfamilien dieses Namens. Hier ist das Augenmerk ausschließlich auf den gräflichen, in Oesterreich blühenden Zweig gerichtet. Auch diese Familie zählt eine stattliche Reihe ausgezeichneter Staatsmänner und Kriegshelden, von deren letzteren die meisten jedoch im preußischen und sächsischen Heere gedient. Von jenen, die für uns in Oesterreich näheres Interesse haben, sind anzuführen: Franz Freiherr von L., der nahezu dreißig Jahre die Oberstlandrichterstelle in beiden Fürstenthümern Oppeln und Ratibor bekleidete; – sein Sohn Friedrich, der ebenso lange Landeshauptmann des Fürstenthums Teschen war; – ein Franz Freiherr von L., der durch zehn Jahre als Rath bei der Regierung in Liegnitz diente und zugleich Präses des dortigen akatholischen Consistoriums, darauf Landescommissär bei dem in Schlesien aufgestellten ungarischen Insurrections-Corps und zuletzt Landesältester des Fürstenthums Teschen war. Er hat zur Zeit der Einfälle der Preußen in Schlesien mit Gefährdung seines Lebens und Hintansetzung seines Hab und Gutes die öffentlichen Angelegenheiten im Interesse des Allerhöchsten Kaiserhauses geführt und vielfache Proben seiner Vaterlandsliebe und unverbrüchlichen Treue gegeben. Er wurde auch in Anerkennung seiner Verdienste mit Diplom vom 24. April 1748 in den Grafenstand erhoben. – Ein Wenzel von L., der Ende des 16. und im Anfange des 17. Jahrhunderts lebte, war Archidiacon zu Bechin in Böhmen und Dechant von Krumau. Er war ein gelehrter Prälat, von dem mehrere lateinische, bei festlichen Gelegenheiten gehaltene Reden im Drucke erschienen sind. – Schließlich sei noch der Gräfin Maria, vermälten Fürstin Gebhard Blücher von Wahlstatt, gedacht, welche zur Erinnerung an die Vermälungsfeier Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph für eine arme männliche Officierswaise des Infanterie-Regiments Kaiser Franz Joseph Nr. 1 oder in Ermanglung einer solchen Waise für eine arme schlesische männliche Beamtenswaise eine fünfpercentige Obligation von Tausend Gulden gewidmet hat, deren Interessen dem Stiftlinge am 24. April jeden Jahres zu erfolgen sind. Das Verleihungsrecht steht bei der Officierswaise über Vorschlag des Commando’s des 1. Infanterie-Regiments dem betreffenden Landes-Generalcommando, bei der Beamtenswaise dem k. k. schlesischen Landespräsidenten zu.

Quellen zur Genealogie, a) Handschriftliche. Freiherrnstands-Diplom für Johann Friedrich von L. vom 4. August 1654. – Freiherrnstands-Diplom für die Brüder Franz Joseph und Karl Ludwig [160] von L. vom 22. April 1720. – Grafenstands-Diplom für Franz Freiherrn von L. vom 24. April 1748. – Ausdehnung des schlesischen Incolats für den Herrenstand in Böhmen an Johann Freiherr von L. mit Diplom vom 13. Juli 1780. – Namens- und Wappenvereinigung des ausgestorbenen Geschlechtes der Freiherren von Mönich für Johann Grafen Larisch mit 24. Jänner 1791. – b) Gedruckte. Paprocki (Bartosz), Herby rycerstwa[WS 1] polskiego. Przesz Bartosza Paprockiego zebrane i wydane r. p. 1584. Wydanie Kazimierza Jozefa Turowskiego, d. i. Wappen des polnischen Adels. Gesammelt und herausgegeben im Jahre 1584 von Bartholom. Paprocki. Ausgabe des Kasimir Joseph Turowski (Krakau 1858, Verlag der polnischen Bibliothek, kl. 4°.) S. 338 [mit Abbildung des Wappens]. – Großes vollständiges (sogenanntes Zedler’sches) Universal-Lexikon (Halle und Leipzig, Johann Heinr. Zedler, kl. Fol.) Bd. XVI, Sp. 842. – Allgemeines historisches Lexikon (Leipzig, Thom. Fritschens Erben, Fol.) Theil III, S. 108. – Kneschke (Ernst Heinrich Prof. Dr.), Deutsche Grafenhäuser der Gegenwart. In heraldischer, historischer und genealogischer Beziehung (Leipzig 1853, T. O. Weigel, 8°.) Bd. II, S. 9. – Derselbe, Neues allgemeines deutsches Adels-Lexikon (Leipzig, Friedr. Voigt, 8°.) Bd. V, S. 399. – Gothaisches genealogisches Taschenbuch der gräflichen Hauser (Gotha, Just. Perthes, 32°.) XXXVII. Jahrgang (1864), S. 480. – Historisch-heraldisches Handbuch zum genealogischen Taschenbuche der gräflichen Häuser (Gotha 1855, Justus Perthes, 32°.) S. 493. – Heutiger Familienstand des Grafengeschlechtes Larisch-Mönich. Chef des Grafenhauses ist Graf Johann (geb. 30. Juni 1821), ältester Sohn des Grafen Heinrich (geb. 7. Jänner 1793, gest. 21. April 1859) aus dessen Ehe mit Henriette geb. Gräfin von Haugwitz (geb. 14. Juli 1799); k. k. Kämmerer, Ehrenritter des Malteser-Ordens, erbl. Mitglied des Herrenhauses des Reichsrathes, mährisch-schlesischer Landstand und Landeshauptmann des Herzogthums Ober- und Niederschlesien, vermält (seit 1. Mai 1849) mit Franziska Freiin von Kast (geb. 17. Mai 1828). Aus dieser Ehe stammt ein Sohn: Heinrich (geb. 13. Februar 1850). Ferner leben folgende Geschwister des Grafen Johann: 1) Gräfin Albertine (geb. 20. Mai 1819), Ehrendame des kön. bayer. Theresien-Ordens, vermält (seit 18. Juli 1857) mit Ludwig Fürsten von Oettingen-Wallerstein; – 2) Gräfin Sophie (geb. 3. October 1822), vermält (seit 19. August 1852) mit René Christian Olivier Fauveau Baron von Frénilly, Witwe seit 13. Jänner 1857, wieder vermält (seit 26. Jänner 1861) mit Vincenz von Schützenau, k. k. Rittmeister; – 3) Graf Leo (geb. 10. Jänner 1824), mähr. schles. Landstand, k. k. Oberlieutenant, vermält mit Helene, Tochter des Fürsten Dimitri Barbo Stirbey, Hospodars der Walachei, aus welcher Ehe zwei Kinder stammen, eine Tochter: Henriette (geb. 3. September 1853) und ein Sohn Georg (geb. 27. Mai 1855); – 4) Eugen (geb. 1833), mähr. schles. Landstand und Ehrenritter des Malteser-Ordens. Auch sind noch folgende Schwestern des verstorbenen Grafen Heinrich am Leben: 1) Gräfin Rosine Witwe des Franz Freiherr von Hauer, k. k. geh. Rathes und Gouverneurs von Galizien [Bd. VIII, S. 59]. – 2) Gräfin Helene (geb. 9. Juni 1799), kön. bayer. Theresien-Ordensdame vermält (seit 18. Mai 1825) mit Eduard Maximilian Grafen Pückler auf Thomaswaldau; – 3) Gräfin Marie Nepomucene (geb. 3. September 1801), kön. bayer. Theresien-Ordensdame, vermält (seit 29. October 1832) mit Gebhard Fürsten Blücher von Wahlstatt auf Krieblowitz; – 4) Gräfin Karoline (geb. 20. September 1806), kön. bayer. Theresien- und kais. russ. Katharinen-Ordensdame, vermält (seit 10. Februar 1823) mit Joseph Grafen Beroldingen, kön. württemb. General-Lieutenant, Staatsminister a. D. – Auch sind noch Nachkommen des Großonkels des gegenwärtigen Chefs Grafen Johann am Leben. Dieser Großoheim ist Graf Joseph Augustin (geb. 3. December 1777, gest. 3. December 1841) und war kön. preuß. General-Major. Graf Joseph war zweimal verheirathet, 1) mit Sophie Freiin von Grullschreiber, Edlen Herrin von Czopkendorf (geb. 1770, gest. 2. December 1812); 2) mit Maria Antonia Josepha geb. Gräfin von Mettich, Freiin von Tschetschau (geb. 13. October 1806), vermält 20. October 1835. Aus diesen beiden Ehen stammen, und zwar aus erster: Graf Ferdinand Alexander (geb. 27. Februar 1804); aus zweiter Ehe Gräfin Helene Marie Karoline (geb. 29. März 1836). vermält (seit 1854) mit Robert Freiherr von Collas. Graf Ferdinand ist (seit 15. Mai 1830) vermält mit Anna Antonia Josepha geb. Gräfin von Mettich, Freiin von Tschetschau (geb. 7. Juni 1808, [161] gest. 16. März 1850), und stammen aus dieser Ehe zwei Töchter: Gräfin Anna Maria Antonia (geb. 3. April 1831), vermält (seit 28. Jänner 1851) mit Theodor Rudziński von Rudno, k. k. Rittmeister; und Gräfin Sophie Maria Anna (geb. 7. Juli 1834), vermält (seit 15. Mai 1862) mit Joseph von Simovits, k. k. Oberlieutenant in der Armee. – Wappen. Ueber das Larisch’sche Wappen bestehen verschiedene Wappensagen, deren Ursprung sich in die grauen Zeiten des Alterthums verliert. Mit Uebergehung der übrigen wollen wir hier der einen gedenken, durch welche von Okolski in seinem „Orbis polonus“ der Ursprung der Familien Larisch und Kroje als ein gemeinschaftlicher angegeben wird. Der Stammvater beider Familien wäre sonach König Piast I., der seiner Stammlinie von väterlicher Seite drei silberne krumme Messer ohne Griff im rothen Felde und auf dem gekrönten Helme Pfauenfedern gegeben, dieses ist das Wappen derer von Kroje; der Stammlinie von mütterlicher Seite, nämlich dem Hause seiner Schwiegermutter Larissa, habe er aber die zwei Pflugeisen im silbernen Schilde (gegenwärtig ist das Feld roth) gegeben, welche die Larisch noch heute im Wappen führen. Das heutige Wappen der Grafen Larisch-Mönich ist: Gevierteter Schild mit Herzschild. Herzschild: Geviertet, 1 u. 4 Gold, 2 u. 3 Silber, ohne Bild (Mönich). Hauptschild. 1 u. 4: in Roth zwischen zwei sichelförmig gestalteten, die Schneiden einwärts kehrenden Winzer-Messern mit goldenen Griffen ein goldener Szepter (wenn Kneschke schreibt: „ein goldener, durch eine goldene Krone gesteckter Szepter“, so ist das unrichtig; weder im Stammwappen noch im Grafendiplome erscheint eine solche Krone); 2 u. 3: in Blau zwei übereinander gelegte Weinreben, jede mit einer zur Seite herabhängenden goldenen Traube. Auf dem Schilde ruht die Grafenkrone, aus der sich zwei zueinander gekehrte gekrönte Turnierhelme erheben. Aus der Krone des rechten Helms wallen drei Straußenfedern, eine blaue, goldene und rothe empor. Auf der Krone des linken Helms steht ein rechtsgekehrter weißer Strauß, der im Schnabel ein Hufeisen von natürlicher Farbe hält und von dessen vier Schwanzfedern die obere blau, die folgende golden, die dritte silbern, die vierte roth ist (Mönich). Die Helmdecken sind rechts roth mit Gold, links blau mit Silber belegt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: rycerstuva.