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BLKÖ:Mittrovsky, Ernst Mathias Freiherr von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 18 (1868), ab Seite: 390. (Quelle)
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7. Ernst Mathias Freiherr von M. (geb. 1676, gest. 5. März 1748), ein Sohn des Karl von M. aus dessen Ehe mit Helena Freiin von Sobek, verdient seines Humanismus wegen Erwähnung. Auf seinen Stammgütern in Mähren waltete sein milder Geist mit Umsicht und Erfolg. Den zerrütteten Haushalt der Stadt Bystrzitz half er durch seine Energie und Freigebigkeit wieder herstellen; dem dortigen einst begüterten Spitale, das seinem Untergange nahe war, war er ein zweiter Stifter. Als nach dem räuberischen Kriege, in welchem Preußen Oesterreich überfiel, im Jahre 1742 ein Theil von Schlesien an Preußen kam, verwaltete Ernst die Landeshauptmannschaft in Troppau. Mit Diplom vom 12. März 1716 wurde Ernst Mathias von M. in den böhmischen Freiherrnstand erhoben. Später zog er sich nach Brünn zurück und versah dort das Amt des apostolischen Syndicus des Troppauer Franziskaner-Conventes, für den er eine besondere Neigung hatte. Seine zwei Gemalinen beschenkten ihn, die erste mit acht, die letztere mit zwei Kindern, und der zweitgeborne Sohn, Johann Nepomuk, aus erster Ehe, wurde der Stifter der sogenannten ungarischen Linie, der viertgeborne, Maximilian Joseph, jener der älteren gräflichen Linie, und Johann Baptist aus der zweiten Ehe der Stifter der jüngeren gräflichen Linie, welche alle noch blühen. –